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Hannes Damm

GRÜNE 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Bei Nichteinigung hat ja ein Prozess stattgefunden und man hat sich nur nicht geeinigt. Bei einer Weigerung gibt es eben diese Strafzahlung, wenn man so möchte, die liegt höher als die 0,3 Cent, bei Nichteinigung, wenn sich alle beide bemüht haben, dann gibt es die 0,3 Cent. Und das ist insofern auch eine genügend große Strafe, wenn man so möchte, weil ja der Erstattungsanspruch verloren geht. Ja, wenn Sie also in die Beteiligung reingehen und am Ende 0,2 Cent an die Gemeinde zahlen, sagen wir mal, in einem Direktzahlungsverfahren, dann müssen Sie als Vorhabenträger überhaupt nicht in die eigene Tasche greifen, weil das kriegen Sie vom Staat zurück. Wenn Sie die Einigung nicht hinbekommen und das ans Land zahlen müssen deswegen, dann müssen Sie diese 0,3 Cent vollständig selber zahlen. Und das – das können Sie mir glauben –, das ist schon ein relevanter Anteil an den, wenn man mal von so 2/3/4 Cent pro Kilowattstunde ausgeht, die man da bekommt, ja, also round about zehn Prozent, ein relevanter Anteil, ist ja quasi netto, ja, also nach allen Abgaben, dann ist das ein relevanter Anteil für die Wirtschaftlichkeit der Anlage tatsächlich.

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