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Hannes Damm

GRÜNE 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, erst in der Juli-Sitzung haben wir auf Antrag der CDU über das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz diskutiert. Meine Fraktion hat sich mit einem Änderungsantrag konstruktiv beteiligt, und nach meiner eindringlichen Kurzintervention – vielleicht erinnern Sie sich – und einer Sitzungsunterbrechung haben wir gemeinsam das Thema in die Ausschüsse überwiesen. Die Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes ist lange überfällig. Und da wir Bündnisgrüne Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung gemeinsam denken, haben wir unseren Vorschlag für eine Verbesserung des BüGem zunächst in unserem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz verankert. Wir haben uns dann aber dazu entschlossen, dieses wichtige Anliegen auch mit der Aufmerksamkeit zu versehen, die es verdient, und wollen mit der getrennten Beratung auch der nicht ganz intuitiven Ressortaufteilung in dieser Legislatur die Ehre geben. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Ich gehe davon aus, dass Sie, anders als beim Klimaschutzgesetz, mit unserem Gesetzentwurf genauso verfahren wie mit dem Antrag der CDU im Sommer und ihn mit uns gemeinsam in den Ausschuss, im Ausschuss beraten wollen. Da Sie ja unsere Kritik am aktuellen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz bereits kennen und im Wesentlichen ja auch teilen, werde ich diese heute nicht wiederholen und stattdessen den Ansatz unseres Gesetzentwurfes erläutern. Das erklärte Ziel ist eine möglichst anwenderfreundliche und klare Ausgestaltung des Gesetzes für Gemeinden und Vorhabenträger. Während wir mit der ersten Veröffentlichung unseres Entwurfes anfangs bei der Gemeindenbeteiligung noch die Umsatzbeteiligung als Standard gewählt hatten, war der breite Beteiligungsprozess, hatte gezeigt – den auch dieser Gesetzentwurf durchlaufen hat –, dass es die Akzeptanz weiter steigert, wenn die Gemeinden mehr eigene Handlungsspielräume bekommen. Eine ganz zentrale Änderung zum aktuell gültigen Gesetz ist es zudem, dass Wind- und Solarparkbetreiber die Gemeinden und Anwohner/-innen im direkten Umland um die Anlagen an den Umsätzen beteiligen sollen, und zwar im Neubau und im Bestand. Gemeinden erhalten dann eine Summe, die mindestens 0,2 Cent je Kilowattstunde entspricht, und bei neuen Anlagen werden auch Bürger/-innen mit einer Summe von mindestens 0,1 Cent je Kilowattstunde berücksichtigt. Um Bestandsschutz und Investitionssicherheit zu gewährleisten, gilt für Bestandsanlagen nur der erstattungsfähige Satz von 0,2 Cent für die Gemeinden, wodurch keine finanzielle Mehrbelastung für die Anlagenbetreiber entsteht, die Menschen aber trotzdem überall dort, wo Windräder und PV-Anlagen stehen, profitieren, wo es bislang nicht der Fall war. Das ist für uns auch eine Frage der Gerechtigkeit. Gemeinden stehen für die finanzielle Beteiligung grundsätzlich drei Optionen offen: – eine jährliche Zahlung, – gesellschaftliche Beteiligung oder – eine frei gestaltete, individuelle Lösung. Bürger/-innen – auf der anderen Seite – können mit bezuschussten Strompreisen, Sparprodukten oder einer Geldzahlung an einen gemeinschaftlich verwalteten Fonds rechnen, aus dem dann Investitionen für die Gemeinschaft getätigt werden können, sozusagen ein satt ausgestatteter Bürger/-innenhaushalt. Auch für sie ist aber eine andere, individuelle Vereinbarung im Rahmen unseres Gesetzes möglich. Das konkrete Beteiligungsmodell verhandelt dabei die Gemeinde für sich und zugleich auch für die berechtigten Bürger/-innen. Das genaue Prozedere, das erspare ich Ihnen jetzt, der Verhandlung, das können Sie im Gesetz nachlesen. Das ist ausführlich in Paragraf 8 geregelt, auch ein Mechanismus, der stets eine Einigung sicherstellt, ist enthalten. Kommen Vorhabenträger und Gemeinde nach Ablauf der Einigungsfrist von bis zu 18 Monaten nicht zusammen, wird das Geld nicht mehr an die Gemeinden und Bürger/-innen gezahlt, sondern an das Land, welches das Geld dann auf dem Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns für Klimaschutz und die Steigerung der Akzeptanz verwenden muss, aber eben nicht direkt vor Ort unbedingt. Wer sich jetzt fragt, wieso ein Vorhabenträger mit dann maximal 0,3 Cent in summa so gut dabei wegkommt und warum er sich so überhaupt die Mühe machen soll, in die Verhandlungen für eine bestmögliche Option vor Ort einzutreten, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es eine Feinheit im Zusammenspiel des Bundes- und unseres Landesgesetzes gibt. Durch die Zahlung ans Bundesland statt an die Gemeinde würde der Vorhabenträger im Falle einer Nichteinigung den bundesrechtlich gegebenen Erstattungsanspruch für die 0,2 Cent gegenüber dem Netzbetreiber verlieren, und das ist wirtschaftlich ein großer Nachteil. Deswegen ist sowohl den Gemeinden, die die Investitionen vor Ort haben wollen, als auch den Vorhabenträgern, die den Erstattungsanspruch haben wollen, daran gelegen, dass sie hier zu einer Einigung kommen. Soweit mir bekannt ist, sucht auch die Landesregierung für ihren Gesetzentwurf nach einem ganz ähnlichen Mechanismus, um die Einwilligungswilligkeit beider Parteien zu erhöhen. Da dürfen Sie sich gern daran auch orientieren. Und das sind sie auch schon, die wesentlichen Regeln des Gesetzes, einfach erklärt, in jetzt drei Minuten etwa. So eine einfache Regelung hätte auch dem bisherigen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz sehr gutgetan. Ich bin sicher, dann wäre es auch besser angenommen worden und schon heute würden mehr Bürger/-innen und Gemeinden vom Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Eine weitere Erfolgsgeschichte „Made in MV“ ist mit unserem Gesetzentwurf möglich, verbunden mit einer deutlichen Erhöhung der Akzeptanz, nein, sogar mit mehr Zuspruch für die Energiewende vor Ort. Denn letztlich geht es ja nicht nur um Akzeptanz, sondern um den Mehrwert, den wir mit dem eingenommenen Geld, gerade im ländlichen Raum, realisieren können. Wir reden bei der Gemeindenbeteiligung immerhin von einer Summe von gut 150 Millionen Euro pro Jahr über ganz M-V und nochmals 75 Millionen Euro für die Bürger/-innen. Das sind mehr als elf Klimastiftungen, um mal in lebensnahen oder sagen wir, MV-typischen Einheiten zu sprechen, pro Jahr. Und obendrauf gibt es noch die vielfach und zu Unrecht übersehenen Gewerbesteuereinnahmen – ich habe es vorhin ausgeführt –, die mit der neuen bundesgesetzlich geregelten Gewerbesteuerzerlegung zu 90 Prozent eben am Standort verbleiben. Das ist ja vielfach auch nicht bekannt. Deswegen lohnt es sich, das öfter zu sagen, bis es sich in den Köpfen festsetzt: In summa 2,6 Milliarden, ich sagte auch das bereits, die unglaubliche – und ich finde es wirklich unglaublich, ich habe selbst noch mal nachgerechnet, weil ich es nicht geglaubt habe – Größenordnung eines Viertels unseres Landeshaushaltes, das ist Geld, das als Eigenanteil in Kombination mit Förderung aus Bund und EU, als gigantischer Hebel für noch größere Investitionen hier bei uns genutzt werden kann. So schaffen die Erneuerbaren nicht nur gut bezahlte Jobs, sondern bringen Geld ein, das die Lebensqualität im ländlichen Raum weiter anhebt und soziale und kulturelle Infrastrukturen sichert und sogar noch verstärken wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Denn nichts, nichts hält die Verwalter/-innen der Bürgerfonds davon ab, davon einen kleinen Laden zu eröffnen, den „Dorfkrug“ wiederzubeleben oder den Sportverein, das Vereinshaus zu sanieren. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Zu guter Letzt gäbe es (Zuruf von Marcel Falk, SPD) auf diese Weise ein … (Marcel Falk, SPD: Stimmt doch gar nicht. – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Na sicher stimmt das. (Zuruf von Marcel Falk, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Na dann stellen Sie sich hier vorne ans Mikrofon, erklären Sie, warum es nicht stimmt! Ich habe noch Zeit, wir könnten uns noch darüber unterhalten. Zu guter Letzt, möchte ich anmerken, zu guter Letzt gräbt auf diese Weise gut gemachter, sozialverträglicher Klimaschutz – und daran sollten alle Demokraten ein Interesse haben –, gräbt dieser sozialverträgliche, gut gemachte Klimaschutz auch Populist/-innen und Extremist/-innen das Wasser ab. Ich hoffe für die Menschen im Land, dass der Gesetzentwurf Ihre Zustimmung findet oder zumindest, so wie der Antrag der CDU-Fraktion, gemeinsam in den Ausschuss überwiesen wird, damit wir dann, wenn Sie mit Ihrem Gesetzentwurf so weit sind – und ich verspreche hiermit, so lange warten wir gerne im Ausschuss, die CDU hat es ja bereits versprochen –, beraten werden kann, um die besten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes dort in einem demokratischen Verfahren zu finden. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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