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Hannes Damm

GRÜNE 13.11.2024 Sitzungen 8/90

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die Landesbauordnung muss die Möglichkeit zum Bauen im Bestand vereinfachen beziehungsweise ausweiten und die damit verbundenen Potenziale zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums schneller nutzbar machen, denn das bietet zahlreiche ökonomische, ökologische, soziale und städtebauliche Potenziale. Das Bauen im Bestand umfasst neben Sanierungen auch Aufstockungen und Anbauten an bestehende Gebäude. Hinzu kommt Potenzial durch Nutzungsänderung zum Beispiel von bestehenden Bürogebäuden, Dinge, zu denen sich die Bauministerkonferenz – wir hatten es schon gehört – grundsätzlich bekannt hat und die auch in die bundeseinheitliche Musterbauordnung eingeflossen sind. Eine sehr klare und einfache Novellierung der Landesbauordnung wäre die logische Konsequenz, könnte man meinen. Als Bauminister Pegel in der Debatte zu unserem Antrag „Bezahlbaren Wohnraum effizient und klimafreundlich schaffen – Bauen im Bestand erleichtern“ zunächst im März eine große Novelle der Landesbauordnung ankündigte und er kurz danach im April in einer Pressemitteilung eine Handvoll konkreter Punkte benannte, da dachte ich noch, klar, das ist ja nur eine Pressemitteilung, in der in einer für Öffentlichkeitsarbeit üblichen Weise ein paar Kerninhalte rausgegriffen und kommuniziert werden. Offenbar lief es aber genau andersrum. Für die Gesetzesnovelle wurde scheinbar nur der Inhalt aus der Pressemitteilung extrahiert und zu einem spärlichen Gesetzentwurf zusammengebastelt. Wirft man nämlich mal einen Blick auf die neue Musterbauordnung, stellt man fest, dass weite Teile der Änderungen, die immerhin seit Juli bekannt sind, einfach ignoriert wurden. Dabei muss die Devise doch sein, deutschlandweit möglichst einheitliche Standards zu haben, gerade bei den technischen Anforderungen, um eben keinen Flickenteppich beim Bauen zu schaffen und das Bauen dadurch nicht komplizierter und noch teurer zu machen. Das betrifft beispielsweise Ausnahmen oder Vereinfachungen im Zusammenhang mit Aufstockungen bei Brandwänden, Rettungswegen, Aufzügen und Lüftungsanlagen. Erleichterungen sind bei uns in M-V bislang nur für Stell- und Spielplätze vorgesehen. Auch, wie ansonsten nur mit einer Genehmigungsfreistellung solche Bauten deutlich einfacher Wohnraum schaffen sollen, wie es in der Pressemitteilung auch titelt, bleibt Ihr Geheimnis, Herr Minister. Die Regelungen werden ja dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Und ein weiterer Punkt Ihres Entwurfs sind die Regeln zur Bauvorlageberechtigung. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Architektenkammer diese Regelung als zu weitgehend wertet. Auch hier werden wir im Ausschuss einen öffentlichen Austausch darüber führen müssen, ob die neuen Regelungen wirklich das erreichen, was sie erreichen sollen, nämlich erstens EU-Konformität und zweitens eine Reduzierung der Bürokratie bei gleichbleibender Qualität. Erfreulich ist, dass die Landesregierung mit der Reduzierung der Abstandsflächen für Solaranlagen eine langjährige Forderung meiner Fraktion aufnimmt. Hier wäre, (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier wäre dann allerdings weniger doch einmal mehr gewesen – weniger Abstand, mehr Solarenergie. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum ein 20 Meter langes Reihenhaus Lücken in der PV-Anlage braucht, ein genauso langes Mehrfamilienhaus aber nicht, das kann man schlicht niemandem erklären, weil es einfach Unsinn ist. Und nun zur Novelle der Kommunalverfassung: Hier wäre mehr dann tatsächlich mehr gewesen, mehr als dieser herausgerissene Schnipsel in der Kommunalverfassung, ein vernünftiges Wärmeplanungsgesetz für das Land nämlich für mehr Klimaschutz, mehr Planungssicherheit und mehr Kostenersparnis für unsere Bürger/- innen. Wie das aussehen kann, können Sie übrigens in unserem Klimaschutzgesetz unter Paragraf 21 beim nächsten Tagesordnungspunkt dann schon mal nachlesen. Da finden Sie ein Wärmeplanungsgesetz, das Sie eigentlich nur noch annehmen müssen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wo Sie uns dann aber doch überrascht haben, Herr Minister, allerdings leider nicht im positiven Sinne, das ist der Verweis auf Paragraf 1 der Ausführungsverordnung unseres Landes zum Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Bisher gibt es nämlich weder ein Landesgesetz noch eine Ausführungsverordnung des Landes zum Bundesgesetz. Wie dieses Parlament eine Kommunalverfassungsänderung beraten soll, die auf eine noch nicht mal existierende Verordnung verweist, das möchte ich dann aber wirklich gern mal wissen. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Wir haben aber doppelte Redezeit vereinbart. (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Kein Problem, dann rede ich nämlich einfach weiter. Aber, Frau Präsidentin, vielleicht haben Sie es ja auch gelesen, ich weiß nicht mehr, wie man das machen soll, tut mir leid. Dann kann man die Landesregierung beim Thema Wärmeplanung einfach auch nicht mehr ernst nehmen, vor allem Sie, Herr Pegel, der sich ja stets als stringenter Profijurist aller Fachgebiete hier im Landtag profiliert. Das beiseite habe ich dennoch einen inhaltlichen Vorschlag: Wir sind uns ja grundsätzlich einig, dass die Ämter als planungsverantwortliche Stellen zur Verfügung stehen sollen. Doch Sie schreiben, die amtsangehörigen Gemeinden müssen die Wärmeplanung auf das Amt als Selbstverwaltungsaufgabe übertragen, es sei denn, die Aufgabe wird interkommunal erledigt. Dieser tiefe Einschnitt in die kommunale Selbstverwaltung ist unnötig, die Begründung dieses Eingriffs fachlich deutlich zu kurz gegriffen. Wärmenetze werden nicht per se mit mehr Abnehmer/- innen wirtschaftlicher, vielmehr geht es um die tatsächliche Gebäudedichte, und die ist eben vor Ort auch immer unterschiedlich. Gerade in ländlichen Regionen können beispielsweise Nahwärmenetze eine Lösung sein. So schließt Ihr Gesetz aber aktuell aus, dass Gemeinden zusammen mit ihren Einwohner/-innen Lösungen finden, hinter denen alle stehen, zum Beispiel bei der Verknüpfung der Wärmeversorgung mit anderen Erneuerbaren-Energien-Projekten, sei es aus ökonomischen oder energetischen Gründen. Für Individuallösungen, wie wir sie zum Beispiel vom Erfolgsmodell der Bioenergiedörfer kennen, wäre so kein Platz mehr. Die Möglichkeit, solche Lösungen zu entwickeln, muss aus Sicht meiner Fraktion aber dringend erhalten bleiben, wenn man die Energiewende in Bürgerhand möchte, statt über den Kopf der Bürger/-innen hinweg. Die Gefahr, dass die Wärmeplanung nämlich so zu einem von oben verordneten „Wärmepumpe für alle“-Programm verkommt, ohne die Chancen zu berücksichtigen, die auch kleinteilige gemeinschaftliche Lösungen bieten, ist wirklich groß. Ich bin daher gespannt auf die Debatte im Ausschuss und hoffe auf einen konstruktiven Austausch, der die offensichtlich notwendigen Korrekturen im Entwurf möglich macht, und dass nicht gleich wieder jede Anpassung aus parteipolitischen Gründen abgelehnt wird. Der Ausschussüberweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sandy van Baal, FDP: Das ist Solidarität. – allgemeine Heiterkeit)

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