Marc Reinhardt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die Ausführungen des Innenministers ja gerade gehört. Deshalb will ich nicht noch mal auf alle Details eingehen. Etwas irreführend aber, lieber Herr Innenminister, war Ihre Pressemitteilung vom 22. Oktober. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich mal: „Die Landesregierung … hat heute beschlossen, verschiedene Gesetze zu ändern, um einfacheres und schnelleres Bauen zu ermöglichen.“ Zitatende. Soviel nur dazu: Gesetze ändern tut immer noch der Landtag. Das sollte sich auch unter Rot-Rot noch nicht geändert haben. Insofern war das sicherlich im Eifer des Gefechts, aber ich wollte wenigstens kurz darauf hinweisen. Die Novellierung der Landesbauordnung wurde ja hier schon das eine oder andere Mal angekündigt. Letztendlich soll mit dem Umsetzungsbedarf zur Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission beigetragen werden. Wir haben das vom Innenminister ja gerade gehört. Ob das eine Novellierung der Landesbauordnung ist, werden wir sicherlich in den Beratungen und auch in der öffentlichen Anhörung erfahren, wo ja alle, die ein berechtigtes Interesse haben, eingeladen werden. Und da wird sicherlich noch das eine oder andere zu diskutieren sein. Insbesondere, das haben wir schon gehört, ist die Regelung zur Bauvorlageberechtigung hier ein interessantes Detail. Die einen fordern da immer mehr, die anderen deutlich weniger. Ob dieser Entwurf jetzt der Weisheit letzter Schluss ist, das wird sicherlich auch in der Anhörung und auch in den Beratungen, die wir mit Verbänden und Vereinen machen werden, noch genau zu prüfen sein. Ich weiß, es machen schon viele Bundesländer, aber nur, weil alle ins Feuer springen, müssen wir ja nicht gleich hinterherspringen. Insofern werden wir auch seitens der CDU-Fraktion hier sehr genau prüfen. Und ob die Landesregierung mit ihrem Entwurf über das Ziel hinausgeschossen ist und tatsächlich nicht überreguliert wird, was die EU gefordert hat, auch das wollen wir uns im Laufe der Anhörungen im Ausschuss oder in den Ausschüssen anhören. Die sogenannten Beiträge zur Energiewende, auch darauf ist der Innenminister eingegangen, betreffen Abstandsregelungen, Wärmepumpen, Pflicht zur Herstellung von Kleinkinderspielplätzen et cetera, et cetera. Das sind sicherlich Sachen, die schon lange gefordert wurden und die aus unserer Sicht auch durchaus ein Stück weit dazu beitragen können, dass sich das Ganze ein wenig beschleunigt, was die Genehmigungen betrifft. Nach der Änderung der Marktüberwachungsverordnung der EU wurde auf Bundesebene die Marktüberwachung in ein neues Marktüberwachungsgesetz überführt, alles sehr schöne Namen. Der Gesetzentwurf nimmt die dafür erforderliche Anpassung im – noch schönerer Name – Bauproduktenmarktüberwachungsgesetz vor, dass alle das mal gehört haben, und das müssen wir dementsprechend auch anpassen. Und schließlich, auch das hat der Innenminister gesagt, geht es noch mal um eine Änderung der Kommunalverfassung, und es soll verpflichtend die Aufgabe der Wärmeplanungsnetze von den Gemeinden auf die Ämter übertragen werden. Das kann richtig sein, wir sind damit noch nicht so ganz zu Ende. Wir haben ja auch immer mal das Thema Bioenergiedörfer, wovon es ja einige im Land gibt, und ob die nun tatsächlich nachher damit zufrieden sind, dass, wenn wir sagen, ihr macht eure Wärmeplanung nicht allein, sondern das macht eure Amtsverwaltung, das müssen wir genau mit den Verbänden, auch mit den betroffenen Gemeinden, die sich zum Teil ja auch schon auf den Weg gemacht haben, diskutieren, ob wir am Ende da nicht auch ein bisschen ein Stück weit zu weit in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Aber auch das wollen wir dann gerne in der Anhörung diskutieren und uns da auch offen zeigen. Aber am Ende steht für uns die kommunale Selbstverwaltung da immer noch im Vordergrund, auch wenn das natürlich heißen kann – da haben Sie ja durchaus recht –, dass die Wärmeplanung an der einen oder anderen Stelle durchaus etwas kleinräumiger wird. Aber ich weiß auch zum Beispiel, bei uns im Amt Malchin am Kummerower See, wir haben von ganz alleine das in die Hoheit des Amtes gegeben. Insofern glaube ich, dass die das vor Ort auch ganz gut selber entscheiden können und wir nicht zwingend immer da alles regulieren müssen. Wir beantragen dafür – auch im Namen unserer Fraktion – die Überweisung in den Innen- und in den Finanzausschuss und, soweit das noch nicht vorgesehen ist, auch in den Wirtschafts- und den Rechtsausschuss und bitten Sie, dem dann auch zuzustimmen. Jetzt steht hier schon: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ganz so ist es ja nicht. Wir wissen ja erst seit heute Morgen, dass wir eine verbundene Aussprache haben. Insofern will ich auch noch kurz auf den Antrag der AfD eingehen. Herr Kramer hat es schon gesagt, der Antrag ist ja schon etwas länger in der Schwebe. Er wurde immer wieder zurückgestellt. Vielleicht ist es dann ganz gut, dass er heute auf der Tagesordnung steht, weil es ja inhaltlich auch um die Landesbauordnung geht. Herr Kramer hat es gesagt, bei Begrifflichkeiten, wie bauliche Anlagen, Gebäude, Sonderbauten, Versammlungsstellen, soll es eine Vereinheitlichung der Definition geben und das soll über die Bundesebene angestoßen werden. Die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren soll vorangetrieben werden, auf Bundesebene eine Initiative zur Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes für flexible energetische Anforderungen gestellt werden. Wir haben ja, das wissen Sie auch, bereits im April dieses Jahres einen Antrag „Krise der Bauwirtschaft wirksam begegnen – Gemeinsam mit dem Bund den Wohnungsbau voranbringen“ –, haben wir, fanden wir, einen wesentlich umfangreicheren Antrag hier eingebracht, der aus unserer Sicht auch viel zielführender war. Wir sehen das jetzt tatsächlich … (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben das im März schon gemacht.) Bitte? (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben das ja im März schon gemacht.) Dann gerne auch im März, genau. Und wir sehen aus unserer Sicht jetzt bei diesem Antrag nicht wirklich, dass der in die richtige Richtung weist. Das sehen Sie ja wahrscheinlich selber nicht so, sonst hätten Sie ihn ja nicht fünfmal geschoben. Insofern glaube ich, dass es ganz richtig ist, diesen heute abzulehnen und uns dann inhaltlich in den Ausschüssen mit der Landesbauordnung zu beschäftigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Oh, genau sechs Minuten! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
