Andreas Butzki
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie angekündigt und versprochen, legt die Koalition von SPD und DIE LINKE diese Schulgesetzänderung im Herbst 2024 vor. Bei all unseren Änderungsvorschlägen stehen die Kinder unseres Landes immer im Mittelpunkt dieser Betrachtung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im Koalitionsvertrag steht dazu: „Die Koalitionspartner stehen für ein Schulsystem, in dem alle Kinder und Jugendlichen … bestmöglich gefördert werden, um einen ihrem Potenzial entsprechenden höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen.“ Dem tragen wir mit dieser Schulgesetzänderung Rechnung. Und ich frage mich wirklich ernsthaft, Herr Renz, ob Sie der Rede der Ministerin nicht richtig zugehört haben. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Ich habe sogar den Gesetzentwurf gelesen.) Ich denke, die Bildungsministerin Oldenburg hat alle Änderungen ausführlich und, ich denke, auch eindrucksvoll hier dargelegt. Aus diesem Grund möchte ich hier auch nicht alles wiederholen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sondern mich nur auf einige wenige Punkte konzentrieren und auch darauf näher eingehen. Für meine Fraktion ist die wohnortnahe Beschulung unserer Kinder sehr wichtig. Deshalb halten wir es für zwingend notwendig und erforderlich, die Mindestschülerzahlen zu senken. Mit der Absenkung in Klasse 1 von 20 auf 15 Schülerinnen und Schüler und in Klasse 5 von 36 auf 30 Schülerinnen und Schüler bieten wir den Landkreisen größtmögliche Planungssicherheit. Die CDU-Forderung, Schulschließungen bis 2030 gesetzlich auszuschließen – laut dem Antrag, da komme ich nachher noch drauf zu –, hört sich auf den ersten Schein gut an, ist aber absolut nicht zielführend. Wir haben einen klaren Landtagsbeschluss, der gilt, aber wir greifen auch in die Hoheit der Kommunen damit ein. Und die Aussetzung bis 2030, keine Schulschließungen bei Unterschreitung der Schülerzahlen, ist, denke ich, viel zielführender. Was passiert denn zum Beispiel, wenn eine Kommune vor Ort die Schule nicht mehr vorhalten will und kann, da die Schulkostenbeiträge für die Gastschüler zu hoch sind und die dann lieber eine Schule im nahen Umfeld eines anderen Schulträgers aufsuchen wollen? Muss dann das Land die Schule vorhalten und finanzieren? Das wäre beispielsweise eine gute „Vorbildwirkung“ – in Anführungsstrichen – und das würden dann sicherlich viele Kommunen so handhaben. Und deswegen ist die Aussetzung bis 2030 bei Unterschreitung der Schülerzahlen für die Planungsträger viel wichtiger, als wenn man das alles, so, wie Sie jetzt fordern, gesetzlich festhält. Für die SPD ist die Digitalisierung von Schule ein weiterer wichtiger Schwerpunkt. Mit den geplanten Änderungen werden wesentliche Verbesserungen erreicht und die Digitale Landesschule wird gesetzlich verankert. Da sind wir wirklich bundesweit Vorreiter. Und als weitere Organisationsform des Lernens wird digital unterstütztes Lernen jetzt auch gesetzlich normiert. Natürlich wird – KI oder Künstliche Intelligenz – nicht alles digitalisiert. Der Erwerb der Grundkenntnisse, ob Mathematik, Deutsch, Fremdsprache, MINT-Bereich, gesellschaftliche Fächer, Musik oder Kunst, bleibt selbstverständlich erhalten und ist auch zwingend notwendig. Für die vorgesehene Verbesserung der Finanzierung der freien Schulen haben wir bereits von den Betroffenen ein überwiegend positives Echo gehört, wie man den Medien entnehmen konnte und wie wir auch auf unserem letzten parlamentarischen Abend erfahren haben. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es ist also ein Märchen, dass wir die freien Schulen stiefmütterlich behandeln. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Auf die anderen Veränderungen möchte ich nicht weiter eingehen, da unsere Bildungsministerin, wie gesagt, schon alles dargestellt hat. Meine Fraktion und die Mitglieder insbesondere des Arbeitskreises Bildung werden in den nächsten Wochen noch zahlreiche Gespräche mit Gewerkschaften, Verbänden und weiteren Experten führen. Gute Vorschläge werden natürlich in den Beratungsprozess selbstverständlich mit einbezogen. Außerdem haben wir eine große Anhörung mit 18 Anzuhörenden im Januar 2025. Es gilt also die Weisheit, ein Gesetzentwurf wird nicht so beschlossen, wie er eingebracht worden ist.
