Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir ändern das Schulgesetz! Wir ändern das Schulgesetz unter anderem, weil wir alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten wollen und weil wir den Eltern und Schulträgern damit Organisations- und Planungssicherheit geben wollen, aber auch, weil wir die Lernbedingungen verbessern und die Berufsorientierung stärken und weil wir die Digitalisierung bestmöglich für den Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen unter anderem mit unserer bundesweit einmaligen Digitalen Landesschule einsetzen. Gleichzeitig werden wir die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler stärken und die Privatschulfinanzierung so aufstellen, dass wir den Trägern Planungssicherheit geben. Und natürlich ändern wir auch das Schulgesetz, damit die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen schrittweise bis zum Jahr 2030 flexibilisiert werden kann. Sehr geehrte Damen und Herren, gern möchte ich auf einige der Neuerungen näher eingehen: Wir schließen keine Schulen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein. Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Sicherheit. Aber bereits vor dieser Gesetzesänderung haben wir durch den Landtagsbeschluss im März 2020 die Grundlage dafür gelegt, dass alle Schulstandorte erhalten geblieben sind. Um aber auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die 1. Jahrgangsstufe jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20, und in der 5. Jahrgangsstufe müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte. Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Elternsprechstunde fragte mich eine Mutter, wie alt, wie erfahren ein Kind sein muss, um über seinen Schulalltag mitzuentscheiden, was trauen wir wann unseren Kindern zu. Sie war der Meinung, dass unsere Kinder mehr können, als bisher möglich ist. Und das stimmt. Derzeit gehen wir nämlich mit dem Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen sehr sparsam um. Denn bisher konnten Schülerinnen und Schüler erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz werden und Kinder in den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung trauten wir das auch nicht zu. Wir schlossen die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen ihren Schulalltag betreffend weitestgehend aus. Sie durften nicht mitreden, wenn es zum Beispiel um Entscheidungen der Lerninhalte, Wandertage, Klassenfahrten, aber auch über die Schulordnung ging. Höchste Zeit, es zu ändern! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Es hat wohl Gründe gehabt.) Jetzt dürfen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied der Schulkonferenz werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können Sie ein beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine ganz, ganz wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man nicht jemandem beibringen, Demokratie muss gelebt werden. (Horst Förster, AfD: Alles zu seiner Zeit, Frau Oldenburg.) Unsere Kinder haben es drauf! Sie können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen zu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, vor mehr als drei Jahren startete das erste Angebot unserer Digitalen Landesschule, das Abiturtraining für das Fach Mathematik. Ihm folgten durch den Angriffskrieg Putins auf die Ukraine und der daraus resultierenden Flucht, also fast über Nacht, die Kurse zum Erlernen der deutschen Sprache für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen. Täglich senden wir nun seit 30 Monaten den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Und zu Beginn dieses Schuljahres wurden Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert. Und seit dem ersten Schultag nach den Herbstferien sind wir jetzt mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9 bis 12 am Start. Auch das ist bundesweit einmalig. Es ist jetzt täglich möglich, Unterricht aus der Digitalen Landesschule heraus in die weiterführenden Schulen des Landes zu bringen. Und pro Woche stehen somit für circa 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im gesamten Schuljahr können wir damit bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreichen. Und diese besondere Schule mit ihrer besonderen Organisationsweise braucht natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen, genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestütztem Unterricht innerhalb der Schule legen. Sehr geehrte Damen und Herren, mehr Planungssicherheit und eine größere Beständigkeit gibt es mit dieser Novelle auch für Schulen in freier Trägerschaft. Künftig wird für die Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Und so geriet zeitweise die notwendige Planung für die Schulträger in Schieflage, und das wird künftig vermieden. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens der neu berechneten Kostensätze bei gleichzeitigem Schutz der Schulträger vor Rückzahlungen geregelt. Auch werden künftig bei der Ermittlung der Kostensätze die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Gesetz stecken noch weitere Neuerungen, wie zum Beispiel die Ergänzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie der Lernziele, die Möglichkeit, die Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium zu machen, um seine Leistungen zu verbessern, wenn man anschließend die Schule verlässt und nicht das Abitur ablegen möchte, die Umbenennung des Fachgymnasiums zum Beruflichen Gymnasium oder auch die Anpassung der Zugangsbedingungen für das Abendgymnasium. All diese Änderungen wurden schon in zahlreichen Runden mit den Anzuhörenden in einer sehr detaillierten Arbeit besprochen, weiterentwickelt, aber natürlich auch nach den Diskussionen angepasst. Dafür danke ich den zahlreichen Anzuhörenden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Aber ich danke natürlich ganz besonders den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Abteilungen des Bildungsministeriums für diese Mammutaufgabe, die ja noch nicht beendet ist. Ich freue mich auf konstruktive Vorschläge in der heutigen Aussprache und natürlich auf die Anhörung im Bildungsausschuss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
