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Christine Klingohr

SPD 27.09.2024 Sitzungen 8/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ab März 2021 wurden bundesweit zahlreiche Testzentren eröffnet, um die Nachfrage nach Corona-Tests zu bedienen. Damit wurde auf die akute Ausbreitung des Corona-Virus reagiert, mit dem Ziel, schnell und unkompliziert Testmöglichkeiten bereitzustellen, damit Infektionsketten erkannt und unterbrochen werden können. Der damalige Bundesgesundheitsminister, Frau Hoffmeister hat es gesagt, Jens Spahn sagte damals, die Bürgertests seien sehr pragmatisch in einer Situation möglich gemacht worden, in der ein schneller Aufbau gewollt gewesen sei. Heute ist bekannt, dass der Betreiber dieser Testzentren nicht in allen Fällen richtig abgerechnet haben deutschlandweit, auch diese Zahl ist gefallen, dadurch ist vermutlich ein Schaden in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro entstanden. Der Antrag der FDP-Fraktion fordert, die Aufklärung von etwaigen Betrugsfällen voranzutreiben. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass mit Blick auf fälschlich abgerechnete Corona-Tests bundesweit ein massives, großes Problem besteht. Der Bundesrechnungshof forderte eine längere Aufbewahrung der Unterlagen, mit denen Teststellen zum Nachweis einer korrekten Durchführung und Abrechnung ihre Leistungen dokumentieren. Um möglichem Betrug länger nachgehen zu können, will der Bundesgesundheitsminister daher die Überprüfungsfrist der Fälle verlängern. (René Domke, FDP: Ja, warum, wenn wir es schon gemacht haben?) Bis zum 31. Dezember 2028 sollen erbrachte Leistungen im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung überprüft werden dürfen. Es ist gut, dass hier der Aufklärung unbedingt eine Chance gegeben wird. Und wie wir gehört haben, im Zuge der Überprüfung im Landesamt für Gesundheit und Soziales wurden nach unseren Informationen 27 auffällige Betreiber in M-V identifiziert. Nach weiteren Detailprüfungen wurden zwei Verdachtsfälle an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

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