Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zeit war während der Corona-Pandemie ein Luxus. Viele politische Entscheidungen mussten unter großer Eile getroffen werden, um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger nach bestem Wissensstand zu schützen. Dazu gehörte auch der Aufbau von flächendeckenden Testzentren, damit Infektionen möglichst früh erkannt, eine Kontaktnachverfolgung erfolgen und die Infektionsrisiken, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, möglichst gering gehalten werden konnten. (René Domke, FDP: Stellt niemand in Abrede.) Nur, weil es schnell gehen musste, heißt das aber nicht, dass das ohne Absicht und Absicherung und Nachweispflichten geschah. So ging mit der großen Verantwortung der Teststellenbetreiber zugleich die in Paragraf 7a der Coronavirus-Testverordnung verankerte Pflicht einher, eine korrekte und transparente Abrechnung aller unserer Mittel zu gewährleisten, die für die Bekämpfung der Pandemie bereitgestellt wurden. Dabei haben wir uns selbstredend nicht nur auf die Aussage der Betreiber und einen Paragrafen verlassen, (René Domke, FDP: Da sagt die RKI-Studie aber was anderes.) wir haben letzteren aber durchaus zum Anlass genommen, um genauer nachzuhaken. So hat unsere Kassenärztliche Vereinigung die Abrechnung jeweils auf Vollständigkeit, auf rechnerische Richtigkeit, aber auch auf Auffälligkeiten und Unrichtigkeiten überprüft. Zusätzlich erfolgte eine vertiefte Stichprobenprüfung im Einzelfall. Diese Ergebnisse wurden meinem Ministerium wie auch dem LAGuS regelmäßig mitgeteilt. Auch durch das Robert Koch-Institut erhielten wir in Form eines Länderprüfberichts unabhängige Hinweise auf statistisch auffällige Teststellen, die alle einer gesonderten Prüfung unterzogen wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bezug auf den vorliegenden Antrag kann ich mich deshalb recht kurz fassen, denn ich kann Ihnen die frohe Kunde überbringen, dass wir die, um es mit den Worten der FDP zu sagen, Aufklärung bereits konsequent vorangetrieben haben. (René Domke, FDP: Na, da bin ich gespannt.) Die Ergebnisse dieser Anstrengungen habe ich Ihnen mitgebracht. Insgesamt wurden im LAGuS 72 auffällige Teststellen gemeldet. 27 dieser Teststellen waren bereits in Vorprüfung auffällig gewesen, weil bei ihnen überdurchschnittlich viele Abrechnungen getätigt wurden. Hier kamen die eben schon angesprochenen vertieften Prüfungen ins Spiel, nach denen in 25 Fällen die Abrechnung sowohl durch das LAGuS als auch durch die Kassenärztliche Vereinigung als plausibel eingeschätzt wurden, weil sie zum Beispiel an großen Kliniken lagen und entsprechend mehr Kundschaft zu verzeichnen hatten, weil sie alleinig besonders große Einzugsgebiete abdecken mussten oder besonders weitreichende Öffnungszeiten hatten. In 6 dieser Fälle trugen zudem Dokumentations- und Formfehler zu einer ursprünglich nicht ordnungsgemäßen Abrechnung seitens der Teststellenbetreiber bei. In 25 von diesen 27 Teststellen bestand demnach kein weiterer Handlungsbedarf. In den 2 verbleibenden Fällen wurde jedoch nach eingehender Prüfung Strafanzeige gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Prüfungen waren sowohl für die Kassenärztliche Vereinigung als auch für das Landesamt für Gesundheit und Soziales und mein Ministerium ein zeitintensives, ein wichtiges Anliegen. Sie dienten der Rechtssicherheit, der Transparenz, dem Vertrauen in unsere Institutionen und sind natürlich auch eine lehrreiche Erfahrung für die nächsten Krisen. Diese Herausforderung haben wir mit vereinten Kräften bestanden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
