Dirk Stamer
Ja, das ist völlig richtig, Herr Kollege. (René Domke, FDP: Ja, das ist meine Erwartung.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Vertretung für meine erkrankte Kollegin Frau Hegenkötter darf ich heute für meine Fraktion zu Ihrem Antrag sprechen und wünsche aber zunächst einmal von hier aus gute Genesung an Frau Hegenkötter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und René Domke, FDP) Musik- und Jugendkunstschulen sind bedeutende kulturelle Einrichtungen in unserem Land. Sie ermöglichen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen den Zugang zum Erlernen künstlerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Insbesondere die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort ist dabei auch für uns von unschätzbarem Wert. Es ist hierbei unsere Verantwortung, ihnen gute Rahmenbedingungen zu bieten, damit sie ihre wichtige Arbeit weiterhin gut ausführen können. Eine vielfältige kulturelle Teilhabe ist gerade in diesen bewegten Zeiten, die wir erleben, ein unverzichtbares Instrument, das auch unsere Demokratie stärkt. In dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, dem sogenannten Herrenberg-Urteil, wird das Kriterium der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften geschärft. Das Urteil wird zurzeit nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit thematisiert und diskutiert. Nach dem Urteil ist eine Beschäftigung von Lehrkräften an Musikschulen als Honorarkräfte in der Regel nicht mehr möglich. Es macht die Überleitung von Honorarverträgen in Anstellungsverträge für Musikschullehrkräfte erforderlich. Es ist nun hier an dieser Stelle zu klären, unter welchen Bedingungen selbstständige Arbeit in diesem Bereich zukünftig noch möglich sein kann. Das Urteil stellt viele der hiervon betroffenen Einrichtungen – und es sind deutlich mehr als hier in diesem Antrag thematisiert – vor Herausforderungen und führt auch verständlicherweise zu Ängsten und auch Unsicherheiten. Die hinter diesem Antrag stehende Thematik ist also deutlich weitreichender, als der vorliegende Antrag der CDU hier darstellt. Derzeit sind die zu erwartenden genauen Auswirkungen des Urteils auf die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche aufgrund der vielen noch offenen Fragen der Auslegung der Rechtsprechung noch nicht abschließend zu bewerten. Die Auswertungen werden zurzeit in mehreren Arbeitsgruppen auf Bundesministeriumsebene, dem Ministerium für Arbeit und Soziales, gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie der Bundesagentur für Arbeit unter Einbeziehung der Fachverbände, unter anderem dem Fachverband der deutschen Musikschulen und dem Deutschen Volkshochschul-Verband und kommunalen Spitzenverbänden geprüft. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Thematik ist also in der sachlogischen Reihenfolge jetzt zunächst einmal ein Bundesthema. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Im Juni hat ein Fachgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund stattgefunden. Basis für das weitere Vorgehen sind insbesondere die Ergebnisse dieses Fachgesprächs. Ein folgendes zweites Fachgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund soll, wie wir schon gehört haben, im Oktober stattfinden. Bis Mitte Oktober 2024 ist ein Moratorium verabredet worden. Dieses Moratorium hat vielen Einrichtungen etwas Zeit verschafft. Das ist zum Stand heute gut und wichtig. (Torsten Renz, CDU Aber nur, wenn man die Rückwirkung aufgehoben hat, sonst nicht. Sonst haben wir wieder ein Problem.) Das Wissenschaftsministerium – Herr Renz, auch für Sie – begleitet den aktuellen Diskussionsprozess um das Herrenberg-Urteil mit den anderen Ressorts innerhalb unserer Landesregierung und auch mit den anderen Ländern, vor allem mit dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Außerdem gibt es derzeit Bemühungen für eine Verlängerung des Moratoriums, um mehr Zeit für eine gute und auch langfristige Lösung zu haben. Das Problem ist nicht etwas, was man übers Knie brechen kann. Da brauchen wir tragfähige, langfristige Lösungskonzepte. (Torsten Renz, CDU: Konzepte!) Zudem gibt es derzeit auch Bemühungen für andere Maßnahmen zur Risikominimierung für die Träger der Musikschulen. Doch erst, wenn die Ergebnisse der Arbeitsgruppen auf Bundesebene vorliegen, lässt sich seriös sagen, welche Konsequenzen daraus für die jeweiligen Einrichtungen in unserem Land überhaupt entstehen. Jeder bestehende ... (Marc Reinhardt, CDU: Doch, wir wissen schon. Ich weiß es.) Dann sind Sie ein Hellseher. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Torsten Renz, CDU: Sie wissen doch, wer wann wo am 01.01.24 beschäftigt war.) Jeder bestehende Vertrag müsste dann einzeln, nachdem es geklärt ist, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) jeder bestehende Vertrag muss einzeln geprüft werden nach den dann entsprechenden Kriterien, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) um überhaupt feststellen zu können, ob das Urteil in dem Fall anzuwenden ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Erst dann wird auch ersichtlich, (Marc Reinhardt, CDU: Was brauchen Sie noch?) ob und in welchem Umfang Änderungen notwendig sind. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Und auch nur dann lässt sich seriös feststellen, ob ein zusätzlicher finanzieller Bedarf entsteht und wie hoch dieser überhaupt ist. Zudem ist die Entscheidung über mögliche rückwirkende Forderungen, die aus dem Urteil gegebenenfalls abgeleitet werden können, nicht zu unterschätzen. Keineswegs ist das zu unterschätzen. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Bei einem Sozialgerichtsurteil könnten zum Beispiel maximal vier Jahre rückwirkend Sozialabgaben nachgefordert werden. Ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren müsste dies jedoch für jede einzelne Einrichtung klären. Meine Damen und Herren, das Land gewährt den Trägern der Musikschulen im Rahmen der freien Kulturförderung einen Zuschuss zum anerkannten pädagogischen Personal. Dafür werden pro Jahr derzeit rund 40 Prozent der freien Kulturförderung des Landes eingesetzt. Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass in den vergangenen Jahren die Förderhöhen angepasst worden sind. Frau Martin hat es bereits gesagt, 2017 um 200.000, jetzt um 350.000. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Aber mehr Geld hilft den Musikschulen – Stand heute – momentan eher wenig. (Torsten Renz, CDU: Was?!) Vielmehr brauchen sie heute – (Torsten Renz, CDU: Können wir das zitieren?) oder besser gesagt ihre Träger – (Torsten Renz, CDU: Können wir das zitieren?) rechtssichere Verträge. Und das ist das, was auf Bundesebene jetzt zunächst geklärt werden muss. Und dann leitet sich daraus ein finanzieller Mehrbedarf in einer Höhe X ab. (Beate Schlupp, CDU: Die Landkreise machen die Verträge doch schon.) Deshalb plädieren wir dafür, den Prozess auf Bundesebene zunächst abzuwarten (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) und seine Ergebnisse danach abzuwägen und zu schauen, wie die Auswirkungen auf dieses Land sind. Das heißt konkret, sich den Forderungen der Kultusministerkonferenz anzuschließen, (Beate Schlupp, CDU: Ja.) die Verlängerung des Moratoriums zu unterstützen, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen, ein Statusfeststellungsverfahren festzulegen, das auch eventuelle Rückzahlungsforderungen berücksichtigt, die Rückwirkung des Urteils weiter zu überprüfen und im Anschluss die Regelungen zur Freiberuflichkeit in Paragraf 7 Sozialgesetzbuch IV grundlegend zu evaluieren. Wenn all das umgesetzt worden ist, (Beate Schlupp, CDU: Dann sind die Musikschulen tot.) können die Auswirkungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) und alle betroffenen Institutionen überhaupt erst seriös abgeschätzt werden. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Der Antrag der CDU ist also heute deutlich verfrüht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Renz, CDU: Zu früh?! – Heiterkeit bei Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unabhängig davon sind wir uns, werte Kolleginnen und Kollegen, doch bestimmt alle einig, dass wir unsere Musik- und Jugendkunstschulen zukunftssicher aufstellen wollen. (Torsten Renz, CDU: Ob er Zwischenfragen gestattet?) Und in diesem Punkt stimme ich Ihnen zu. Und ich denke, es besteht auch Konsens darüber, (Torsten Renz, CDU: Nein.) dass wir den Bestand dieser Einrichtungen sichern müssen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich bin fest davon überzeugt, dass wir eine tragfähige langfristige Lösung finden, die allen Interessen gerecht wird. Und Frau Ministerin Martin hat dies ebenfalls ja bereits schon bestätigt. Aus den zu Beginn meiner Rede genannten Gründen und aufgrund des zeitlichen Aspekts lehnen wir Ihren Antrag heute ab und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
