Hannes Damm
Vielen Dank! Die rechnen wahrscheinlich alle mit und können es kaum fassen, (Heiterkeit im Präsidium) dass man dann sieben Prozent weniger hat am Ende unterm Strich. Ich finde es extrem schade, dass das einzige Versprechen, was wir hier in diesem Hohen Hause auch nach der langen Zeit, die der Antrag auf dem Tisch liegt – wir hatten letztes Jahr ja schon den Appell und haben das besprochen, haben es in der Enquete-Kommission besprochen, wir hatten eine Anhörung schon vor mehreren, also kurz nach Corona zu dem Thema –, und dass dann das einzige Versprechen der Ministerin ist, dass wir weiter reden. Also das ist enttäuschend, finde ich. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich habe geredet mit den Betroffenen, und die haben gesagt schlicht und einfach, wir müssen hier Angebote wegfallen lassen. Und ich finde es schade, weil wofür haben wir diese Angebote. Wir haben die Angebote, um den eigenen Horizont zu erweitern. Selbstwirksamkeit, erfahrene Gemeinschaft stiften, Vielfalt erleben, die Welt verstehen und verändern, das sind nur einige der Nebenwirkungen kultureller Bildung für Kinder und Jugendliche. Und ich habe bei meiner Sommertour in den letzten Wochen sowohl mit den Musikschulen als auch mit den Jugendkunstschulen gesprochen. Der Tenor ist überall gleich, die Nachfrage ist riesig. In Stralsund stehen gerade 200 Kinder auf der Warteliste für einen Platz in der Musikschule. Lehrer/-innen sind da, sowohl Festangestellte als auch Honorarkräfte, die unterrichten wollen und auch unbedingt gut bezahlt werden sollen, aber eine ausreichende Finanzierung ist eben genau das, woran es fehlt, im Prinzip das Einzige, woran es fehlt. Schon vor dem Herrenberg-Urteil haben die Förderungen vom Land nicht ausgereicht. Frau Hoffmeister, ich komme zwar auf 17 Prozent, nicht 18 Prozent, da können wir auch noch mal einen Taschenrechnervergleich machen, aber da ist eben der Anteil von 30 Prozent, wo das Land sich mal vereinbart hat darauf, die Förderung in diese Richtung zu bringen, eben noch weit davon entfernt. Natürlich wollen wir das Angebot der Musik- und Jugendkunstschulen halten und so vielen Kindern und Jugendliche wie möglich auch den Zugang zur kulturellen Bildung ermöglichen, vor allem den jungen Menschen, die sonst eben weniger Chancen bekommen, weil bei den Eltern das Geld fehlt. Aber genauso wollen wir natürlich die Lehrer/-innen an den Kunst- und Musikschulen fair für ihre Arbeit bezahlen und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ermöglichen. Das ist aus meiner Sicht eben Grundsatz, sollte es auch einer sozialdemokratischen Regierung sein, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) und insbesondere, wenn wir ein Land haben, wo die Kultur übrigens sogar Verfassungsgut ist. Wenn wir nicht die Beiträge anheben und nur noch zahlungskräftigen Familien den Unterricht ermöglichen wollen, bleibt also nur die Aufstockung. Wir begrüßen deshalb den vorliegenden Antrag. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die Musikschulen nach dem Herrenberg-Urteil kurzfristig ihre Mitarbeiter/-innen, die Angebote erhalten können, und sie gemeinsam mit den Musikschulen und Jugendkunstschulen langfristig ausfinanzieren. Allerdings lässt der Antrag auch einige Fragen offen, zum Beispiel die langfristige Lösung für Honorarkräfte, denn sowohl Musik- als auch Kunstschulen brauchen natürlich einen festen Stamm von Mitarbeitenden, aber gerade auf Spezialgebieten braucht es auch Spezialist/-innen. Und manche von denen brauchen Honorarregelungen, um neben ihrer freien Kunst im Hauptamt sozusagen weiter arbeiten zu können. Von ihrer Erfahrung dort profitieren auch unsere Kinder und Jugendlichen ebenso wie von den ausgebildeten Pädagog/-innen. Genauso wichtig sind für die Schulen auch gut ausgebildete Honorarkräfte, die entsprechend dann bezahlt werden müssen. Kulturelle Teilhabe scheitert aber nicht nur an fehlenden Lehrkräften, sondern auch an der Erreichbarkeit der Angebote, im geografischen Sinne zum Beispiel im ländlichen Raum, aber auch durch andere Zugangsbeschränkungen, zum Beispiel finanzielle Hürden, die Musik- und Kunstangebote zu einem Luxusgut machen könnten, wenn wir nicht handeln. Die Angebote im Ganztagsbereich bieten hier aber auch Lösungen und müssen deshalb unbedingt mitgedacht und auch mitfinanziert werden. Der Antrag beschränkt sich jedenfalls ohne unsere Änderungen in den Forderungen zur auskömmlichen Haushaltsplanung nur auf die Musikschulen und vergisst die Jugendkunstschulen – beziehungsweise das ist ja nur der Prüfauftrag –, die sich aber ebenso in einer prekären Lage befinden und schon letztes Jahr einen Hilferuf abgesetzt hatten. Musikschulen und Jugendkunstschulen leisten mit ihren Angeboten gleichwertige Beiträge zur kulturellen Bildung, oftmals unter denselben kommunalen Trägerschaften. Und ich habe schon bemerkt, dass Frau Hoffmeister zumindest auch schon ihre Einbringungsrede entsprechend angepasst hat. Beide Schulformen sind gleichermaßen von den Konsequenzen aus dem Herrenberg-Urteil betroffen und deshalb auch gleichermaßen zu sichern und zu fördern. Ich denke, deswegen kann dann hoffentlich die CDU auch unserem Änderungsantrag folgen. Deshalb fordern wir also die ebenso dringende notwendige Ausfinanzierung für die Kunstschulen. Beiden Einrichtungen hilft nur, langfristige Lösungen zu finden. Kulturelle Bildung muss zu einem festen Bestandteil unseres Bildungssystems und zu einem selbstverständlichen Teil der Daseinsvorsorge werden. Wir können uns nicht über Integration, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratieverständnis unterhalten und dabei die kulturelle Bildung außen vor lassen. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
