Bettina Martin
Vielleicht haben Sie ein bisschen Geduld. Ich bin ja noch nicht durch, ich komme gleich dazu. Und dann können Sie gerne noch mal fragen, wenn noch Fragen offen sind. Und entgegen den Ausführungen im vorliegenden Antrag haben wir in den vergangenen Jahren sehr wohl die Förderhöhen mehrmals angehoben, zum Beispiel 2017, nämlich die Sockelfinanzierung mit einem Plus von rund 200.000 Euro, und im laufenden Doppelhaushalt, nämlich mit zusätzlich 350.000 Euro pro Jahr, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) davon 300.000 Euro für die Musikschulen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gemeinsam mit den Trägern der Musik- und Jugendkunstschulen tut das Land also viel für diese vor allem für die Kinder und Jugendlichen unbeschreiblich wichtige Arbeit. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und mit Verlaub, wie wichtig diese Arbeit ist, muss man mir nicht erklären, nicht als Kulturministerin und auch schon gar nicht als Mutter, die selbst erleben durfte, wie meine Kinder beim Musikunterricht in der Musikschule aufblühten und wie sehr sie in ihrer Entwicklung davon profitiert haben. Wir brauchen die Arbeit der Musik- und Jugendkunstschulen. Sie sind enorm wichtig für die kulturelle Grundversorgung, und deswegen unterstützen wir sie als Land auch aus voller Überzeugung. Und deshalb auch begleiten wir den aktuellen Diskussionsprozess zu den Auswirkungen des sogenannten Herrenberg-Urteils eng in Abstimmung mit den anderen Ländern, denn dieses Problem ist ein bundesweites, in engem Austausch mit dem für den Auslegungsprozess des Urteils zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gemeinsam mit den anderen betroffenen Ressorts innerhalb der Landesregierung, weil das Herrenberg-Urteil Auswirkungen auf alle anderen Bildungsbereiche hat, wo Honorarkräfte tätig sind, und natürlich im Gespräch mit den Trägern und den Vertreterinnen und Vertretern der Musik- und Jugendkunstschulen selbst. Dieses Urteil, das auf den Punkt gebracht Honorarkräfte als Scheinselbstständige einordnet, hat bei Trägern und Einrichtungen verständlicherweise eine erhebliche Unsicherheit ausgelöst. An den Einrichtungen arbeiten Lehrkräfte auf sehr unterschiedlicher Basis Voll- und Teilzeit, fest angestellt oder auf Honorarbasis. Es sind Berufsmusikerinnen und -musiker mit einem zweiten Standbein an den Musikschulen dort, in der KSK versichert oder als Selbstständige unterwegs, es sind Studierende oder Rentner. Wie sich das Urteil auf die einzelnen Personengruppen konkret auswirken wird beziehungsweise wem von ihnen wie die Honorartätigkeit weiterhin möglich sein wird, ist noch nicht klar. Viele Fragen sind noch offen, und deswegen wundert es mich, dass in dem Antrag so klar schon betitelt wird, angeblich wie viel Vollzeitstellen nötig sein werden. Das ist an den Haaren herbeigezogen, das ist reine Spekulation. (Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Es ist deshalb zunächst der wichtigste Schritt, dass bundesweit Rechtssicherheit herbeigeführt wird. Dafür braucht es Zeit, denn die Materie ist hochkomplex. Es war deshalb auch unerlässlich, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass die Deutsche Rentenversicherung dem von uns Ländern geforderten Moratorium zugestimmt hat, um Lösungen zu erarbeiten. Über den Sommer ist sehr wohl sehr viel passiert, denn über den Sommer arbeiteten beim BMAS sechs Arbeitsgruppen zu den Bereichen Integrations- und Berufssprachkurse, Musikschulen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, freie Kurse, beispielsweise VHS, berufliche Bildung und Sport. Es ging dort um die zentrale Frage, unter welchen Bedingungen selbstständige Tätigkeit im Bildungsbereich noch möglich ist, welche Ausnahmefälle es geben kann. Es geht um die Frage von Bagatellgrenzen und möglichen Rechtsinitiativen. Und es geht um die Frage, wie eine möglicherweise drohende Rückwirkung vermieden werden kann. (Torsten Renz, CDU: Droht die denn noch?) Die angekündigten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen liegen noch nicht vor, noch nicht final, offiziell liegen die Ergebnisse nicht vor, doch das wird voraussichtlich in den nächsten Tagen sehr bald der Fall sein. Und erst dann ... (Torsten Renz, CDU: Ist die Rückwirkung denn vom Tisch?) Das weiß ich nicht. (Torsten Renz, CDU: Ja, dann müssen Sie doch aber Vorsorge treffen, wenn das nicht vom Tisch ist! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Erst dann kann und muss (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) eine Verständigung (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) zu weiteren Maßnahmen auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit uns als Länder erfolgen. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Marc Reinhardt, CDU – Glocke der Präsidentin) Mecklenburg-Vorpommern wird sich an diesem Prozess aktiv beteiligen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und sich für unsere Musik- und Jugendkunstschulen starkmachen. Für mich und für meine Länderkolleginnen und -kollegen steht fest, dass es eine Verlängerung des Moratoriums braucht. In einem gemeinsamen Schreiben der KMK haben wir diese Forderungen in die Verhandlung eingebracht, (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) denn erst wenn die Ergebnisse der Fachgespräche und Rückmeldungen der Deutschen Rentenversicherung im Bund vorliegen, ist überhaupt ableitbar, was dies für einzelne Bereiche zur Folge hat.
