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Christian Pegel

27.09.2024 Sitzungen 8/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein offen eingestanden etwas brüskierender Hinweis meinerseits: Es gibt drei verschiedene Verfassungsorgane, und es gibt nach der anerkannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch eigene Tanz- und Spielbereiche, und der Erlass von Rechtsverordnungen ist der Tanz- und Spielbereich der Landesregierung. Von daher gibt es keinen originären Anspruch des Landtages, dort unmittelbar hineinzuwirken. Zweitens. Die große Überschrift, es sei alles ganz langsam und schräg, spiegelt sich nicht wider, wenn Sie rausgehen. Eine Vielzahl von Gemeinden sind schon unterwegs. Wärmeplanung wird vielerorts auf den Weg gebracht. Und die Bemühungen Ihres Parteikollegen in Berlin haben das eher in Schwierigkeiten gebracht und im Übrigen – in Interaktion mit dem, was wir hier tun sollen, nämlich, die Verpflichtung auf die Gemeinden zu übertragen – (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aus Sicht der Gemeinden Unsicherheit geschürt und nicht Sicherheit. Meine sehr Damen und Herren, wir haben in den letzten Monaten intensiv die Zeit genutzt, um mit denen, die schon Wärmeplanung machen, zu sprechen, und zwar in den verschiedenen Größen, um ein Gefühl zu bekommen, was in der Tat an Vereinfachung an welchen Stellen hilft. Und das macht man nicht husch, husch, Herr Abgeordneter, sondern tut klug daran, auszubaldowern, welche Möglichkeiten man denn hat. Und in der Tat treibt mich da auch der Jurist. Ich würde den vielen kleinen Gemeinden gerne – das, was ich auch schon gesagt habe – möglichst weitgehende Vereinfachung anbieten, und zwar bis an die Grenzen dessen, was uns das Landesgesetz erlaubt, weil in vielen der kleinen Gemeinden in Wahrheit die ganz großen Planungsoptionen gar nicht bestehen, (Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) sondern die in einem relativ umfänglichen Prozess am Ende ein relativ vorhersehbares Ziel vorsehen müssen. Wenn ich das zur Grundlage mache, haben die hohes Interesse daran, damit in irgendeiner Weise in ihrem bemessenen ehrenamtlichen Zeithorizont noch klarzukommen. Meine Damen und Herren, es klang dann eben noch so in der Einbringung an, als ob damit dann endlich für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit wäre und die Unternehmen wüssten, was sie tun müssen. Das hat im Übrigen auch Ihr Bundeswirtschaftsminister nach Kräften verhindert. Dieses Bundesland hat sich im Bundesratsverfahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Wärmeplanungen hinterher Verbindlichkeit besitzen. Das war partout nicht gewollt! (Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Es wird also jetzt im Gesetz ausdrücklich vorgehalten, man macht eine Riesenplanung, und die ist dann aber, ausdrückliche Formulierung, unverbindlich, aber bei künftigen Bebauungsplänen, da muss sie in die Abwägung einbezogen werden. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe also über das Gebäudeenergiegesetz eine Verpflichtung von Bürgerinnen und Bürgern, sich an etwas zu halten, was eine Wärmeplanung macht, die unverbindlich ist, aber wenn die vorsieht, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) dass dort etwas gebaut werden muss, wenn die vorsieht, dass dort etwas gebaut werden muss, verpflichtet es die Unternehmen eben nicht – und glücklicherweise auch die Kommune nicht –, auf einmal irgendein riesiges Wärmenetz zu errichten. Ich werde also sowieso auf einen zeitlängeren Prozess angewiesen sein in kommunalen Planungsprozessen, weil ich am Ende einen iterativen Prozess brauche, wo ein Investor sagt, ich kann mir vorstellen, dort etwas zu bauen. Und dann wiederum kann eine Kommune sagen, und jetzt plane ich das ein. Wenn eine Kommune sehr visionär sagt, und künftig entsteht hier ein Wasserstoffnetz, ich habe zwar keinen Investor, ich habe keine Finanzierung und ich habe auch niemanden, der das macht, (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) aber ich schreibe es schon mal rein, dann nützt es den Bürgerinnen und Bürgern gar nichts, wenn sie sich darauf verlassen, weil sie eben nicht sicher sein können und weil die Planung nicht dazu führt, (Die Abgeordnete Jeannine Rösler niest.) dass die Kommune – Gesundheit! – hinterher jemanden in die Pflicht nehmen kann. Meine Damen und Herren, die Kommunen wissen auch darüber, dass diese Aufgabe auf sie zukommt. Also auch an der Stelle zu sagen, die wissen eigentlich gar nicht, was da passiert, vielleicht macht es das Land selber – nein, es ist denen vollkommen klar, dass diese Aufgabe auf sie zulaufen wird. Und dann fragen Sie, welche Ziele. Die Ziele sind die gleichen, die wir schon wiederholt genannt haben, die verschiedenen Kolleginnen und Kollegen und ich: Erstens. Natürlich wird das Land auf die kommunale Seite übertragen, im Übrigen möglichst frei auf die Kommunen, wenn es irgendwie geht. Zweitens. Wir werden ihnen auch Gemeinsamkeiten ermöglichen und dort, wo es ganz kleine sind, möglichst Gemeinsamkeit herbeiführen. Wir werden möglichst viele eigene Entscheidungen, wo nicht hinterher staatliche Behörden als Überbau sagen nach zwei Jahren Planungsprozess, ätschi, bätsch, jetzt ist das, was ihr gemacht habt, zwar breit diskutiert, breit gewollt, aber wir wissen doch, wie es besser geht, und streichen alles durch. Also möglichst viele eigene Entscheidungen, die dann auch Bestandskraft haben werden, sind das Ziel. Möglichst wenig Kontrolle der übergeordneten Instanzen und möglichst einfach. Dann sagen Sie, was heißt das. Alles, was an Vereinfachung da ist, versuche ich gerade juristisch ausreizen zu lassen und im Zweifel mit Regelvermutungen für Vereinfachungen, mit Erleichterungen, die keine großen juristischen Argumentationen erforderlich machen, falle ich unter die Norm oder nicht, sondern möglichst in der Rechtsverordnung zu sagen, wenn ich folgende Kriterien erfülle, mache ich einen Haken dran und bin da drin, damit die vielen kleinen Gemeinden hier Rechtssicherheit haben. Zu guter Letzt gehts natürlich auch darum, die Realisierbarkeit für die beiden Verteilnetzbetreiber umzusetzen, denn die E.DIS und die WEMAG sind die, die die Stromnetze auf den Dörfern haben. Und wenn sich eine Gemeinde in ihrer Wärmeplanung gegen alle anderen Varianten entscheidet, heißt es umgekehrt, in der Regel wird die Wärmepumpe Einzug halten oder andere strombasierte Wärmeerzeugungsmethoden. Und das bedeutet am Ende auch, dass Klingeldrähte, die bisher in den Dörfern liegen – ein bisschen salopp formuliert –, auf einmal deutlich dickere Tampen sein müssen, weil ich deutlich höhere elektrische Leistungen in die jeweiligen Dörfer bringen muss. Und die Leitungen sind immer über viele, viele Kilometer gelegt. Das heißt, wenn sich die gesamten 30 Dörfer entlang dieser vielen Kilometer in gleicher Weise entscheiden, dann hat das erheblichen Einfluss auf das, was WEMAG und E.DIS leisten müssen. Von daher sind gerade die ein zentraler Mitspieler, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na da haben Sie doch schon Argumente, warum das nicht festgeschrieben wird.) der auch in den entsprechenden Prozessen eine reelle Chance haben muss, in den Beteiligungen die Dinge umzusetzen. Nein, Sie, Sie kommen immer von der sehr theoretischen Sphäre. Ich mache Praxis, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha, aha!) und das über viele Jahre, ich rede mit der Praxis, und genau das setzen wir auch praktisch um. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und wir betrachten im Übrigen genau deshalb seit vielen Monaten ja nicht alleine im stillen Kämmerlein, sondern vor allem mit den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam, wie bauen wir es am besten auf. Die hatten im Übrigen eine ausdrückliche Bitte an der Stelle, die die Kolleginnen und Kollegen bei uns im Haus juristisch für nicht ganz einfach hielten. Wir haben jetzt viel Hirnschmalz im Übrigen auch mit Juristinnen und Juristen von externer Seite bemüht, um genau diese Fragen aufzuklären, weil wir gerne der kommunalen Seite noch einmal möglichst weit entgegenkommen wollen, müssen aber hinterher sicher wissen, dass das juristisch auch durchträgt. Auch da bewegen wir uns gerade auf dem Weg, alle relevanten Fragen mit der kommunalen Familie, mit ihren Spitzenverbänden zu erörtern. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ziel bleibt, möglichst viele Vereinfachungen, möglichst nah an dem, was kommunaler Familie dieses Leben einfach macht. Die Zeitkomponente ist im Übrigen auch ohne Dramatik, Herr Abgeordneter. Die Einzigen, die Mitte 26 fertig sein müssen, weil über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, sind die Rostocker. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und die Geförderten, und die Geförderten.) Die Rostocker haben aber ihre Planung weitgehend fertig. Das ist eher die spannende Frage, ob die tatsächlich Anpassung braucht oder nicht. Und alle anderen kleinen Gemeinden, die Sie ansprachen – und Sie sagten, dann gibts noch die, die heute schon Förderung haben –, ja, gerade um die mit der Förderung mache ich mir besondere Sorgen, auch wieder ein Hauptgewinn aus dem Bundeswirtschaftsministerium Ihres Parteifreundes. Mitten in diese Diskussion hinein platzt die Nachricht, dass die Besorgnis bestehen müsse, dass die, die schon Fördermittelbescheide haben – in dem Moment, wo das Land sagt, und jetzt seid ihr dafür zuständig –, dass die eben nachträglich ihre Fördermittel verlieren würden, weil die gäbe es ja nur für eine freiwillige Aufgabe. Und wenn wir die denen irgendwann als Pflicht reindrücken, fiele es weg. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mich überzeugt das juristisch nicht, aber das sei dahingestellt. Hätte sehr geholfen, hätte sehr geholfen, wenn der Bundeskollege einfach klar gesagt hätte, macht euch alle keine Platte, passiert nicht. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stattdessen habe ich umfangreichen Postaustausch mit dem kommunalen Spitzenverband, … Nein, nein! … mit dem kommunalen Spitzenverband, der sagt, wir haben da Angst, wie setzten wir das um. Führt dazu, dass im Übrigen, ich glaube, der grüne oder die grüne Kollegin in Thüringen so einen merkwürdigen Paragrafen eingebaut hat: Alle Kommunen sind in der Pflicht, Komma, außer die den Fördermittelbescheid haben, die sind erst in der Pflicht, wenn die Förderperiode durch ist. Ich finde das nicht sehr hilfreich. Ich will aber deutlich zurückgeben, gerade die mit der Förderung, die sind diejenigen, die wir momentan zu schützen beabsichtigen. Auch da überlegen wir, brauchen wir jetzt irgendeinen Dreh, damit die garantiert nicht Fördermittel zurückzahlen. Das kann doch in keines Sinne sein, meine Damen und Herren! Beim Kompetenzzentrum – ja, wir verweisen auf den Bund. Wir glauben, dass es klug ist, das mit der dena eine zentrale Stelle geschaffen ist. Wenn hier im Land Ansprechpartner für Details gesucht werden, hat der Städte- und Gemeindetag immer ein offenes Ohr gehabt, haben wir im Übrigen auch erlebt, dass die WEMAG ihre Mitgliedsgemeinden, ihre Gesellschaftergemeinden berät, und haben wir eine LEKA. Aber es werden nahezu alle einen Dienstleister, ein Ingenieurbüro beauftragen, und dann wird es eben keine Parallelberatung noch durch irgendwen anders geben, sondern der bezahlte Dienstleister wird die an die Hand nehmen und wird sie Stück für Stück da durchführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen deshalb kein Eckpunktepapier, sondern wir werden – wenn – eine Rechtsverordnung in Gänze in die Anhörung an die beteiligten Kreise geben, aber eben nachdem wir, erstens, die internen Entscheidungsprozesse abgeschlossen und, viel wichtiger, die Vorabdiskussionen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen haben und alle daraus erwachsenen rechtlichen Fragen im Vorhinein vernünftig klären konnten. Denn das Wichtigste, was wir brauchen, ist Rechtssicherheit. Chaos, Unsicherheit und so weiter haben all diese Prozesse in den letzten zwei Jahren genug gebracht. Wir brauchen jetzt Ruhe im Schiff für die Menschen und die Kommunen, und die stellen wir her. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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