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Hannes Damm

GRÜNE 27.09.2024 Sitzungen 8/89

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Neun Monate nach Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes, gut ein Jahr nach dessen Beschluss und fast zwei Jahre nach dem Start des Gesetzgebungsverfahrens ist der Satz, ich zitiere: „Die Entscheidungs- und Willensbildungsprozesse der Landesregierung zur Wärmeplanung sind noch nicht abgeschlossen“, der meistkopierte Satz der Landesregierung, wenn es um meine Kleinen Anfragen zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ geht. Statt Antworten auf drängende Fragen zur Wärmeplanung zu liefern, wird – wie zu oft – aufgeschoben und vertröstet. Der Wille der Landesregierung, Entscheidungen zu treffen, ist jedoch essenziell für die Gemeinden im Land, um sich auf den Weg zur Wärmeplanung zu machen. Hier war ich allerdings ein bisschen vorschnell, denn wer weiß schon, ob es am Ende die Gemeinden sein werden, die die Wärmeplanung umsetzen sollen oder ob das doch die Ämter, die Landkreise oder Planungsverbände übernehmen müssen. Es ist unverständlich, dass selbst diese grundlegende Frage zur Zuständigkeit noch neun Monate nach Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes in M-V ungeklärt ist. Diese Unklarheit gefährdet die Planung und mahnt dringend zur Klärung. Da braucht es diesen Antrag mit zwei wesentlichen Forderungen: Erstens. Das Land braucht Gewissheit über die Parameter der Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesgesetz hat den Ländern erhebliche Freiheiten gelassen, die die Landesregierung mit Leben füllen muss. Und zweitens. Nicht nur der Gestaltungsspielraum muss mit Leben gefüllt werden, auch eine kompetente Beratung der planungsverantwortlichen Stellen – wer auch immer das sein wird – muss gewährleistet sein. Aber warum die Eile? Schon bis zum 30. Juni 2028 – also in vier Jahren – müssen für alle 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossene Wärmepläne vorliegen. Für Gemeinden, die Bundesförderung in Anspruch genommen haben, muss dies im Übrigen bereits zum 30. Juni 2026 – also in weniger als zwei Jahren – erfolgen. Noch gibt es ausreichend Zeit, um eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Wärmeplanung auf den Weg zu bringen und abzuschließen, die für die Menschen in Zukunft im Land eine verlässliche, treibhausgasneutrale und bezahlbare Wärmeversorgung gewährleisten – gerade noch. Und darum muss es gehen: verlässliche Preise. Die Energiekrise hat eindrucksvoll vor Augen geführt, zu was Abhängigkeit von kriminellen Diktatoren und fossiler Energie führen. Je früher die Wärmepläne vorliegen, desto besser. Nur so liegen unseren Bürger/-innen und Energieversorger/-innen wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Je früher das passiert, desto schneller kann es auch in die Umsetzung der Wärmewende gehen und Fehlinvestitionen können vermieden werden. Entscheidend ist, schnellstmöglich zu einer Entscheidung über die verbindliche Ausweisung eines Wärme- und Wasserstoffnetzgebietes zu kommen. Aber die Zeit schwindet. Je nach Inkrafttreten der Verordnung oder eines Gesetzes bleiben den Gemeinden also 3/3,5 Jahre. Eine Wärmeplanung dauert aber in der Regel gut 2 Jahre – wenn alles gut geht –, nachdem die Gemeindevertretung den Startschuss gegeben hat. Da bleibt am Ende wenig Puffer und die Gemeinden geraten durch die Verzögerung der Landesregierung unnötig unter Druck. Während Mecklenburg-Vorpommern zu den wenigen Ländern gehört, in denen fast nichts zur Wärmeplanung bekannt ist, sind andere Bundesländer – wie so oft – schon deutlich weiter. Einige hatten bereits eine Landesregelung, die sie nur anpassen mussten, die meisten anderen haben inzwischen Gesetze oder Verordnungen zur Umsetzung des Bundeswärmeplanungsgesetzes beschlossen oder stehen kurz davor. Überall hat man erkannt, es braucht endlich Planungssicherheit für die Gemeinden. Und genau darum muss es doch auch bei uns gehen. Auch unsere Gemeinden haben viel zu tun: Personal muss eingestellt oder geschult werden, Dienstleister müssen gefunden und beauftragt, Absprachen mit Nachbargemeinden getroffen werden und vieles mehr, bevor es überhaupt losgehen kann. Und auch Planungsbüros, die wachsen ja nicht auf Bäumen. Wenn sich 10 994 Gemeinden in ganz Deutschland auf die Suche nach Planungsleistungen machen, und zwar gleichzeitig, werden diese knapp und teuer, das macht der Markt. Da ist es schlichtweg nicht hilfreich, wenn sich die Gemeinden aus unserem Land als Letztes in die Schlange stellen. Wer dann überhaupt noch einen Planer findet, der zahlt entweder Mondpreise oder die Qualität droht zu leiden. Die Gemeinden stehen vor der großen Herausforderung, und das Land trägt nichts dazu bei, ihnen dabei unter die Arme zu greifen. Weder die rechtlichen noch die finanziellen Rahmenbedingungen sind bekannt, und es gibt auch keinerlei Strukturen im Land, die den Gemeinden beratend zur Seite stehen. Dass die Landesregierung laut Anfrage, die ich gestellt habe, den Standpunkt vertritt, es braucht keine eigene Beratung im Land, weil es ja schon ein Kompetenzzentrum für kommunale Wärmeplanung in Halle gibt, das ist schlichtweg für mich nicht nachvollziehbar. Dieses Zentrum ist nicht dafür ausgestattet und hat auch nicht die Aufgabe, deutschlandweit alle Gemeinden bei der Wärmeplanung zu begleiten. Es bietet eine Erstberatung und sammelt Hintergrundinformationen, und das wars, den Rest müssen die Länder über ihre Energieagenturen beispielsweise leisten, und genau das tun die anderen Bundesländer – bis auf Mecklenburg-Vorpommern. Zwar verweist die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 8/3912 auf die LEKA, aber auch hier ist zu sagen, die LEKA hat bis bisher weder zusätzliches Personal dafür noch den Auftrag. Dass es für zusätzliches Personal bei der LEKA genau hierfür übrigens unseren Antrag beim letzten Nachtragshaushalt gab, der hier beschlossen worden ist auch, das schlägt aus meiner Sicht dem Fass den Boden aus. Warum ist das denn bitte längst nicht umgesetzt? Aber immerhin, Sie glauben schon mal, dass das Thema bei der LEKA an der richtigen Stelle liegt – ich übrigens auch. Am Ende ist es nur wichtig, dass es eine gute und umfassende Beratung über den gesamten Prozess der Wärmeplanung und deren Umsetzung gibt. Denn mit der Planung allein ist es ja noch nicht getan, auch die Umsetzung braucht Beratung. Wenn nicht jetzt, wann dann ist der Zeitpunkt gekommen, entsprechende Angebote zu schaffen? Und daher ist meine Erwartungshaltung – und die der Gemeinden übrigens auch –, einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes im Landesrecht zu erhalten und es entsprechend unseres Antrags zu formulieren, bis zum 15.10. ein Eckpunktepapier mit den wichtigsten Regelungsinhalten und bis zum 31. Januar 2025 ein Gesetz oder eine Verordnung. Und ja, wir wissen, dass diese Eckpunkte eigentlich schon längst aufgeschrieben wurden, nur wir kennen sie nicht. Und im Übrigen möchte ich jetzt also von Ihnen auch nicht wieder hören, wir machen das schon, daher ist Ihr Antrag unnötig. Dann können Sie ja dem Antrag auch einfach mal zustimmen und hier heute erklären, was genau Sie vorhaben, denn die Kommunen fragen sich: Erstens. Wer plant im Land? Wer ist die planungsverantwortliche Stelle? (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Zweitens. Welche Vereinfachung soll es für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohner/-innen geben, also für den Großteil unserer Gemeinden im Land? Minister Pegel sagte bei der letzten Debatte zu diesem Thema, alles, was geht, was so unkonkret ist, dass es halt überhaupt niemandem hilft. Und drittens. Wie sieht es mit der gemeinsamen Wärmeplanung im Konvoi-Verfahren aus? Das wissen wir nicht. Viertens. Was ist eigentlich das Zieljahr? 2045, wie im Bund, passt nicht mit den Zielen der Landesregierung zusammen, die ja Klimaneutralität in M-V laut Koalitionsvertrag deutlich früher erreichen will. Ich fasse also zusammen: Was die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger in M-V nicht gebrauchen können, ist ein immer höherer Zeitdruck, (Zuruf von Horst Förster, AfD) allein, allein durch ein Trödeln dieser Landesregierung. In diesem Sinne bitte ich dringend um Ihre Zustimmung. (Marc Reinhardt, CDU: Niemals!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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