Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es Ihnen nicht ersparen, jetzt rede ich auch noch zur Fischereipolitik. (allgemeine Heiterkeit) Ich halte mich aber kurz und streng an das Manuskript meines Kollegen Dr. Till Backhaus. (allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Dann wird es nicht kurz.) Ohne jeden Zweifel befindet sich die Küstenfischerei in einer Dauerkrise. Das verdeutlicht ein Vergleich: Während 2014 der Umsatz noch mehr als 10 Millionen Euro betrug, waren es 2022/23 nur noch rund 3,5 Millionen Euro insgesamt. Ein Lichtblick sind die Bemühungen um die Verbreiterung der Einkommensmöglichkeiten, Stichwort „Sea Ranger“. Das bedeutet, man geht an der Küste jetzt Wege, die die Binnenfischerei schon vor 25 Jahren eingeschlagen hat. Es geht um eine Diversifizierung etwa in den Bereichen Umwelt, Tourismus, Begleitgewerbe, aber auch Veredelung und Direktvermarktung. Die von der AfD-Fraktion angesprochenen Punkte zum Erhalt der Küstenfischerei und zur Unterstützung des Projekts Sea Ranger werden schon seit geraumer Zeit von der Landesregierung umgesetzt. So gibt es eine finanzielle Unterstützung bei der Fortbildung zum Fachwirt, Unterstützung bei der Akquise von Aufträgen für Sea Ranger, Finanzierung für die Überbrückung und den Strukturwandel aus dem EMFF und EMFAF und Anschubfinanzierung. Ich kann Ihnen zum Beispiel mitteilen, dass der erste Fortbildungskurs zum Fachwirt mit Prüfungen und Übergabe der Abschlusszertifikate an zehn Teilnehmer am 24. Juni 2024 abgeschlossen wurde. Aus dem EMFAF wurden dafür gut 60.000 Euro an die Fischereigenossenschaft Wismarbucht ausgezahlt. Das Landwirtschaftsministerium plant eine Anschubfinanzierung an den Sea Ranger e. V. M-V aus dem EMFAF und mit Landesmitteln. Die zeitweilige und endgültige Stilllegungsprämie aus dem Förderprogramm EMFAF ergibt mit Kofinanzierungsmitteln zusammen 8 Millionen Euro. Ich möchte zudem den Blick auf das Windenergie-auf-See-Gesetz richten. Für Vorhaben im Küstenmeer sind vom Bund bisher Mittel in Höhe von 109 Millionen Euro eingeplant. Aus Sicht Mecklenburg-Vorpommerns sollten unter anderem folgende Instrumente finanziert werden: Nachwuchssicherung, Erneuerung der Schiffsantriebe und Kuttertypen, Förderung der Infrastruktur in Häfen, Förderung nachhaltiger, umweltgerechter neuer Fanggeräte und -systeme, Unterstützung der Fangbetriebe bei Einstieg in Aquakultur und weitere Bereiche der Diversifizierung. Derzeit finden im Rahmen der Zukunftskommission Fischerei noch Verhandlungen mit dem Bund zur Verwendung der Mittel statt. Ich glaube, Sie erkennen daran, wie umfangreich das Thema seitens der Landesregierung bearbeitet wird. Lassen Sie mich abschließend noch zur Auflösung des Verbands der Küstenfischer etwas sagen. Das Thema wird im Antrag ja auch angeschnitten. Auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums fanden bereits vor Auflösung des Verbandes Gesprächsrunden statt, um diese Auflösung zu verhindern. Nach der Auflösung gab und gibt es engen Kontakt mit den vier Erzeugerorganisationen und turnusmäßige Beratungen. Außerdem hat sich der Landesverband der Binnenfischer im Februar 2024 für den gesamten Berufsstand und damit auch für die Küstenfischer geöffnet. Er heißt jetzt Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
