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Hannes Damm

GRÜNE 26.09.2024 Sitzungen 8/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die Digitalisierung der Landesverwaltung ist ja in regelmäßigen Abständen immer wieder Thema hier im Landtag. Und regelmäßig wird dann beklagt, dass alles zu langsam geht, nicht vorankommt, zu teuer ist und selbst das Geld, welches eingeplant ist, nicht fristgerecht ausgegeben wird. Und genauso regelmäßig wird dann beteuert, ja, in der Vergangenheit gab es natürlich Probleme, inzwischen läuft aber alles und ein bisschen mehr Zeit, dann wird der Erfolg auch sichtbar. Fast schon ein ritualisierter Austausch zwischen der Opposition und den die Regierung tragenden Fraktionen. Macht es noch Sinn, immer wieder auf den kaum erträglichen Zustand hinzuweisen? Auf jeden Fall, denn die Digitalisierung ist eines der zentralen Felder, wenn es darum geht, dieses Land zukunftsfähig zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Digitalisierung ist entscheidend, wenn es darum geht, die Verwaltung bürger/-innenfreundlich zu gestalten. Und ist nicht zuletzt die Digitalisierung die Chance, Bürokratie abzubauen und damit insbesondere Unternehmen hier im Land das Leben einfacher zu machen? Der Antrag der FDP listet einige Schritte auf, die die Landesregierung dazu unternehmen sollte, manche sehr sinnvoll, wie die Standardisierung von E-Government-Angeboten und der Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsdienstleistungen. Da kann man zustimmen. Gleiches gilt für die Forderung nach Weiterbildung für die Verwaltungsmitarbeiter/-innen und diese fit für die Digitalisierung zu machen. Auch aus eigener Erfahrung kann ich da sagen, da ist noch Luft nach oben. Es gibt aber auch Forderungen, die höchstens auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen. So macht es keinen Sinn, wenn Mecklenburg-Vorpommern ein eigenes digitales Identifikationssystem einführt, denn nicht jede Verwaltungsdienstleistung wird vom Land angeboten, und als Föderalstaat wollen wir den Menschen auch nicht im Bund und Land verschiedene Systeme anbieten. Wirklich sinnvoll ist nur, ein möglichst bundeseinheitliches System zu nutzen. Damit ich einen Zugang habe, egal ob ich mein Anliegen an Bund, Land oder Kommune richte, sollte es einfach derselbe sein. Und das Schöne ist, so was gibt es bereits mit der BundID, demnächst unter dem schönen Namen „DeutschlandID“, und noch schöner, in M-V wird dies bereits genutzt. Wer sich beim Serviceportal M-V anmelden möchte, kann dies mit der BundID tun. Ähnlich verhält es sich auch mit der von der FDP geforderten Cloud-Strategie. So eine Strategie kann nur dann Sinn machen, wenn sie sich an der vom Bund initiierten Architektur der Deutschen Verwaltungscloud orientiert. Hier wurde schon richtig viel richtig gute Vorarbeit geleistet, die bei uns einfach nur angewendet werden muss. Wir haben uns etwas gewundert, dass der FDP diese Entwicklung anscheinend unbekannt ist, aber mit unserem Änderungsantrag kann man das ja noch heilen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, damit wir dann auch dem Antrag der FDP natürlich zustimmen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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