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Barbara Becker-Hornickel

FDP 26.09.2024 Sitzungen 8/88

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Dieses Thema dürfte allen Mitgliedern des Sozialausschusses spätestens ab letztem Dezember bekannt sein, da hatten wir die schon jetzt zitierte Sitzung mit dem Landesjugendhilfeausschuss. Zudem hatten wir auch die Gelegenheit, Anfang dieses Jahres mit dem Kommunalen Sozialverband M-V, der als Landesjugendamt fungiert, einen Austauschtermin wahrzunehmen. Im Rahmen dieses Termins sind uns die Herausforderungen bei der Ausübung der vom Land übertragenen Aufgaben der überörtlichen Jugendhilfe nach Paragraf 85 SGB VIII nochmals eindringlich dargelegt worden. Fakt ist, dass die nur teilweise erfolgte Übertragung der Aufgaben an das Landesjugendamt sowie die finanzielle und personelle Unterausstattung dazu führen, dass das Landesjugendamt M-V in seiner jetzigen Situation seiner Aufgabe und Verantwortung für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern nicht gerecht werden kann. Ich denke, dazu hat Dr. Terpe vorgetragen. Beispiele spare ich mir deshalb an dieser Stelle. Wir unterstützen deshalb die Forderung der Kollegen grundsätzlich. Es bedarf sowohl einer Novellierung des Aufgabenzuordnungsgesetzes inklusive eines dynamisierten Mehrbelastungsausgleichs als auch einer Rückübertragung der überörtlichen Jugendhilfe auf die Landesebene, um ineffiziente Doppelstrukturen zu vermeiden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Die gegenwärtig bestehende Kompetenzverteilung zwischen Land und KSV führt dazu, dass relevante Jugendschutzmaßnahmen nicht in ausreichender Qualität erfolgen können. Wir können die Kommunen damit nicht alleinlassen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden sozialen Herausforderungen ist eine leistungsfähige Jugendhilfe unabdingbar, unter anderem für das Gelingen der Integration und den Erhalt des sozialen Friedens. Ohne Berücksichtigung der drängenden sozialen Fragen dieser Zeit werden die Auswirkungen auf die anderen gesellschaftlichen Teilbereiche erheblich sein. Sie sehen, vieles wurde schon gesagt, ich will es nicht wiederholen. Wir plädieren daher auch für die Überweisung des Antrags in den Sozialausschuss als Federführer, da er eine ganz zentrale Herausforderung der Kinder- und Jugendpolitik aufgreift. Dort können Lösungsmöglichkeiten detailliert erörtert werden. Dazu möchten wir auch die Überweisung in den Innen- und Finanzausschuss als mitberatende Ausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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