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Stefanie Drese

26.09.2024 Sitzungen 8/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihrem Antrag lenken Sie den Blick auf ein Thema, das auch mir als Jugendministerin ein wichtiges Anliegen ist und mich in den letzten Monaten stark beschäftigt. Auch ich bin überzeugt davon, dass Mecklenburg-Vorpommern ein starkes Landesjugendamt und einen handlungsfähigen Landesjugendhilfeausschuss braucht. Wie Sie alle wissen, wurde das Landesjugendamt und damit auch die Verantwortung für den Landesjugendhilfeausschuss im Jahr 2012 in die Hände der kommunalen Familie gegeben. Diese Entscheidung wurde seinerzeit von allen Seiten getragen und hat erhebliche Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen nach sich gezogen. Diese Gesetze sind aktuell geltendes Recht und damit Ausgangspunkt für alle Überlegungen in diesem Zusammenhang. Das heißt aber auch, dass hier weder das Land noch die kommunale Seite ohne Weiteres allein Entscheidungen über die strukturelle Anbindung des Landesjugendamtes oder die diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen treffen kann. Änderungen an der derzeitigen Situation wären daher nur denkbar, wenn sie wiederum von allen Seiten für erforderlich gehalten werden und wenn die Rahmenbedingungen stimmen. In der gemeinsamen Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses mit dem Sozialausschuss am 6. Dezember 2023 ist meines Erachtens aber sehr deutlich geworden, dass das Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband (KSV) wohl rechtlich als auch finanziell und personell nicht in dem Maße ausgestattet ist, als dass es seine Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen könnte. Das haben Sie in der Begründung Ihres Antrages dargestellt, daher will ich an dieser Stelle nicht nochmals darauf eingehen. Ein Grund dafür ist aber sicherlich, dass sich die Aufgaben der Landesjugendämter seit 2012 erheblich verändert und auch erweitert haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist mir an dieser Stelle ausgesprochen wichtig: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesjugendamt sind trotz der gegebenen Umstände ausgesprochen engagiert und geben ihr Äußerstes, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Land zu gewährleisten. Ich weiß, dass dies für sie jederzeit an erster Stelle steht und sie dafür eben etwas anderes liegen lassen müssen und dies auch tun. Dies liest sich in Ihrem Antrag leider etwas anders. Da Landtagsanträge öffentlich zugänglich sind, gilt es hier in meinen Augen unbedingt einen falschen Zungenschlag zu vermeiden. Auch in der Zusammenarbeit mit meinem Haus ist das Landesjugendamt jederzeit ein verlässlicher Partner. Die Jugendämter spiegeln uns ebenfalls, dass sie die fachliche Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesjugendamt sehr schätzen und sich auf ihre Expertise, gerade auch in sensiblen Fällen, stets verlassen können. Zu Recht weisen sie aber auch darauf hin, dass es in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren an einer Landesjugendhilfeplanung fehlt, die für zahlreiche Entscheidungen im Land und in den Kommunen Voraussetzung wäre. Hierzu ist anzumerken, dass das SGB VIII an dieser Stelle eindeutig ist, wie ein Blick in Paragraf 80 zeigt. Die Landesjugendhilfeplanung obliegt allein dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe. Das ist der KSV und nicht das Land. Dieser Gedanke findet sich daher auch im Landesjugendhilfeorganisationsgesetz unseres Landes wieder. Insofern ist in dieser Frage tatsächlich nichts strittig, wie Sie es in Ihrer Begründung formulieren, auch nicht hinsichtlich der diesbezüglichen Finanzierungsverantwortung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit dem 6. Dezember 2023 ist nun aber auch einiges passiert in der Angelegenheit. Neben vielen weiteren gab es im Sommer ein Gespräch zwischen dem Verbandsvorsitzenden des KSV und mir. Darin hat Herr Landrat Sack vorgeschlagen, gemeinsam die strukturelle Anbindung des Landesjugendamtes neu zu bewerten. Wir haben daher vereinbart, dass nunmehr zeitnah Gespräche zwischen Landesregierung und kommunaler Familie stattfinden, um zu klären, was genau es bräuchte, um ein starkes Landesjugendamt und einen handlungsfähigen Landesjugendhilfeausschuss zu gewährleisten. Darauf aufbauend wird es um die Frage gehen müssen, welche Möglichkeiten es gibt, dieses Ziel gemeinsam zu erreichen. Sie können also versichert sein, dass die Landesregierung das Problem erkannt hat und auch bereit ist, gemeinsam mit der kommunalen Seite an einer baldigen Lösung zu arbeiten.

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