Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich berichte Ihnen zunächst über einen O-Ton aus dem Kommunalen Sozialverband aus der Führungsebene: „Das Landesjugendamt ... kann in seiner jetzigen Situation seiner Aufgabe ... für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern nicht gerecht werden. Die Situation ist prekär für die gesamte Jugendhilfe des Landes ...“ Wie schlecht kann die Situation sein, wenn eine Behörde, die eine derart wichtige Funktion hat, nämlich den Schutz der Kinder und Jugendlichen in unserem Land, von sich sagt, sie sei strukturell nicht arbeitsfähig?! Ich versuche das mal mit ein paar Daten zu untermauern. Zwischen 2015 und 2022 stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Mecklenburg-Vorpommern um etwa 25 Prozent. Es nahmen die Vernachlässigung und auch die psychische und körperliche Misshandlung einschließlich sexueller Gewalt so zu, dass die kommunalen Jugendämter kaum noch hinterherkamen. Rund jedes dritte Kind der allein in 2022 gemeldeten 5.212 Fälle musste als vorläufige Schutzmaßnahme von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das sind die Jugendämter auf den kommunalen Ebenen. Aus der eigenen Familie geholt zu werden, ist ein traumatisierendes Erlebnis, das in den meisten Fällen aus der Überforderung der Eltern, Vernachlässigung oder Anzeichen von Misshandlungen resultiert. Doch nach dem Beziehungsabbruch zu den Eltern folgt in den wenigsten Fällen ein ruhiges Leben. Wo traumatisierte Kinder in Wohngruppen aufeinandertreffen, ist nach Berichten Gewalt auf der Tagesordnung. In einer Studie der Caritas reichen die Berichte der Kinder und Jugendlichen von Mobbingattacken mit Spucken und Beleidigungen über Gewalt und Schlägerei zwischen Bewohnern. Einige Leute, wird berichtet, haben mich provoziert, sodass es dann auch zu körperlicher Gewalt kommt. Passiert diese Art der Gewalt und wird seitens der Einrichtungen gemeldet, wird im Amtsdeutschen davon gesprochen, „besondere Vorkommnisse“, oder das sei ein „besonderes Vorkommnis“. Und was passiert dann? Wer schreitet ein? Wer setzt den Kinderschutz in den Einrichtungen um? Das ist in der Verantwortung des Landesjugendamtes. Über 600 Fälle liegen bereits in diesem Jahr auf dem Tisch und dafür eingestellt sind vier Mitarbeitende sowie eine halbe Stelle. Vier Menschen sollen von Schwerin aus den Kinderschutz in den Einrichtungen in ganz Mecklenburg-Vorpommern sicherstellen. Ob dies möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Und deswegen wird auch dazu gegriffen, zumindest schriftliche Antworten und Telefonate zu betreiben, und das sind oft die einzigen Möglichkeiten. Ist das effektiver als institutioneller Kinderschutz? Ich denke, die Antwort ist ein klares Nein. Darüber hinaus geht die Verantwortung des Landesjugendamtes weiter. Sie müssen sich unter anderem auch für sozusagen Unterhaltszahlungen, für Adoptionsfälle und so weiter engagieren. Und weil wir diese Berichte auch nach Besuchen so bekommen haben, haben wir uns die Frage gestellt, was würden wir als Bündnisgrüne machen, damit die Situation sich ändert, die auch darauf zurückgeht, dass vor zwölf Jahren sozusagen das Landesjugendamt integriert worden ist in den Kommunalen Sozialverband und wir den Eindruck gewonnen haben, dass seit zwölf Jahren eigentlich die Struktur nicht ausreicht und zunehmend nicht ausreicht, weil auch zunehmend die Finanzierung nicht ausreicht, die gedeckelt ist auf 625.000 Euro seit 2012 ohne Dynamisierung. Und deswegen haben wir diesen Antrag vorgelegt, der in der Forderung sagt, wir brauchen eine Strukturreform des Landesjugendamtes, und sind als Bündnisgrüne der Meinung, dass diese Struktur mit der vollen Kompetenzerteilung auf das Land übergeht, dass ausreichend und bedarfsgerecht finanziert wird. Und deshalb unser Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
