Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat im Juli 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Zukünftig, das gehört dazu, sollen auch die Notfallrufnummern 112 und 116117 gemeinsam von sogenannten Akutleitstellen bearbeitet werden. Die Akutleitstellen beurteilen die Behandlungsdringlichkeit der Beschwerden anhand eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens und vermitteln Hilfesuchende in die passende Behandlung. Das Ziel ist eine effizientere und effektivere Vermittlung der eingehenden Fälle. Dadurch wird der Rettungsdienst entlastet und Notfälle erhalten die Priorität, die sie verdienen. Während der Sprechstundenzeiten werden Hilfesuchende vorrangig in die vertragsärztlichen Praxen gesteuert. Als neue Struktur für Notfälle sollen Integrierte Notfallzentren flächendeckend etabliert werden. Sie gewährleisten fortan rund um die Uhr eine zentrale Anlaufstelle für die medizinische Erstversorgung. Sie bestehen im oder an einem Krankenhausstandort und vereinigen die Notaufnahme des Krankenhauses, eine Notdienstpraxis der KV und eine zentrale Einschätzungsstelle, die digital miteinander vernetzt sind. All dies sind wichtige und überfällige Schritte, um das Thema ganz grundsätzlich anzugehen. Wir sehen ein ganz ähnliches Bild in der Reform der Notfallversorgung wie bei der Krankenhausreform, denn bemerkenswert ist – und mein Kollege hat auch schon die Bedenken geteilt, Herr Koplin hat darauf hingewiesen –, dass es wahrscheinlich auch ein Risiko sein kann. Ich denke, es ist auch eine Chance, weil ein Bundesgesundheitsminister parallel zur Krankenhausreform gleich die nächste wichtige Reform anstößt, die längst überfällig war, deswegen glaube ich, könnte hier auch eine Chance sein, die wir unbedingt bearbeiten müssen. Unsere Landesregierung bringt sich im Bundesrat mit aller Kraft für die Interessen unseres Bundeslandes ein und wirbt für die Belange ländlich geprägter Regionen. Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich kaum jemand so nachhaltig und ausdrücklich – wir hören es hier immer wieder am Pult – für die dünn besiedelten Regionen und für die Interessen des ländlichen Raums einsetzt wie unsere Gesundheitsministerin Stefanie Drese. Um zu der geplanten Notfallreform zurückzukommen, viele Aspekte des derzeitigen Gesetzentwurfs weisen in die richtige Richtung. Mit Blick auf die geplanten Strukturen gilt, in Mecklenburg-Vorpommern bestehen gegenwärtig bereits an 13 Standorten Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung in Krankenhäusern mit einer gemeinsamen Anmeldung. Insofern besteht mehrjährige Erfahrung auch hier mit Strukturen, die im Wesen den zukünftigen Integrierten Notfallzentren sehr nahekommen. Wer nach wie vor davon spricht, die Anzahl der Leitstellen solle zukünftig an die Einwohnerzahl geknüpft sein, der ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Diese Überlegung ist längst verworfen und wir haben heute auch herausgearbeitet, zum Glück. Es gibt keinen Grund, hier Verunsicherung und Sorgen vor Umbrüchen zu schüren. Weiterhin sei angemerkt, dass die Landesregierung bereits im Landesbeirat für das Rettungswesen um Änderungswünsche genau hier in Mecklenburg-Vorpommern für das Rettungsdienstgesetz gebeten hat und derzeit Anregungen und Umsetzungsvorschläge sammelt. Allerdings kann erst nach der Reform im Bund exakt abgeschätzt werden, welche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern davon tatsächlich notwendig sind. Auch wenn der vorliegende Antrag grundsätzlich ein ganz wichtiges Anliegen für unser Mecklenburg-Vorpommern bewegt, setzt er aus unserer Perspektive keine neuen Impulse. Wir werden dementsprechend nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
