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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 26.09.2024 Sitzungen 8/88

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Notfallversorgung ist ein sensibles Sicherstellungsthema für die Gesundheit der Bevölkerung in einem Land oder auch in einer Region. Die Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes muss natürlich gerade bei uns im Bundesland dringend an die Bedürfnisse des ländlichen Raumes angepasst werden. Ich nehme mal als Beispiel, dass wir natürlich eine Diskussion schon längere Zeit auch um die Hilfsfristen und Einhaltung der Hilfsfristen haben. Und wenn man jetzt sich nur vorstellen würde, dass die Leitstellen eher reduziert werden, weil zu hohe, sagen wir mal, Bevölkerungszahlen angesetzt werden würden – woran ich nicht glaube –, aber wenn das so wäre, das wäre kontraproduktiv. Wir müssten ja eher gucken, ob das Netz der Leitstellen insgesamt ausreicht, um die Hilfsfristen einzuhalten. Deswegen ist natürlich die Herausforderung im ländlichen Raum auch am größten, denn im Gegensatz zu städtischen Gebieten sind ja da erhebliche Unterschiede, weil da das Hilfsnetz natürlich dichter ist. Insofern ist es zu begrüßen, und das ist ja auch zugesagt worden, dass man sich auf Bundesebene dann dafür einsetzt, dass da auf keinen Fall so eine globale Zahl kommt. Eine auf eine Million ist ja auch gesagt worden, ist völlig irreal und deswegen glaube ich, dass man auch gute Chancen hat, in den Flächenländern das so zu gestalten, dass die ländliche Versorgung auch gesichert ist. Wir haben jetzt Reformansätze auf Bundesebene, die sowohl Chancen bieten. Über die Risiken habe ich eben ein bisschen gesprochen. An die glaube ich aber nicht, dass das so kommt. Und die Chancen sind die, dass man sozusagen die Notfallversorgung natürlich, wenn man sie reformieren will, auch auf sicherere finanzielle Füße stellt. Gleichzeitig ist es auch wichtig, dass man da entsprechende Qualitäts- und Personalvorstellungen hat, die dann auch refinanziert werden über das SGB V. Die Ministerin hat es ja schon gesagt, dass der Paragraf, der jetzt im SGB V steht, schon nicht ausreichend ist. Aber ich glaube, genau darüber wird ja verhandelt. Wenn man sich dann fragt nach Doppelstrukturen, ist bei mir nicht die Angst vorhanden, dass die Integrierten Notfallzentren unnötige Doppelstrukturen darstellen, sondern wenn wir überhaupt diese Frage ventilieren, glaube ich, ist es dann wichtig zu gucken, ob die Vorstellungen, die auf Bundesebene zur Hubschrauberrettung bestehen und die, die im Land zur Hubschrauberrettung bestehen, dass die kompatibel sind und nicht unnötige Doppelstrukturen bieten. Das ist insbesondere deswegen notwendig, weil wir gleichzeitig auch eine Krankenhausreform haben. Und wenn wir dort dann darüber nachdenken, dort die Notfallversorgung zu stärken, an ein netzförmigen, an einer netzförmigen Krankenhausstruktur, dann kann es schon so sein, dass man bestimmt mit verschiedenen auch Notrettungen aus der Luft da eine Stärkung herbeiführen muss. Die Rettungskonzepte für den ländlichen Raum müssen also die Versorgungssicherheit sicherstellen. Und es ist jetzt eine ganze Menge auch erzählt worden, was man noch an Unterstützungsmaßnahmen machen kann, unter anderem auch die Telenotarzt-Situation, also Digitalisierung steckt dahinter. Und was die Landretter-App betrifft, (David Wulff, FDP: Das sind zwei sehr gute Anträge.) ist das natürlich ein wichtiges Projekt, das auch umgesetzt werden muss. Ich kann jetzt zum Schluss der Rede nur sagen, es kann nicht schaden, wenn sich möglichst umfangreich für funktionierende Reformen der Notfallversorgung eingesetzt wird, auch über die Fraktionsgrenzen hinaus Ideen eingebracht werden. Die werden wir noch brauchen. Wir werden uns zum der Antrag der CDU enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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