Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU-Fraktion blickt mit ihrem Antrag zur bundesweiten Notfallreform zu Recht auf die Frage, wie weit diese Ideen zu unseren Besonderheiten als dünn besiedeltes Flächenland passen. Sie werden in den letzten Wochen aufmerksam verfolgt haben, was mich als Gesundheitsministerin bewegt, und in vielen Fragen und Schwerpunktsetzungen sind wir uns hier im Haus fraktionsübergreifend einig. Denn ich denke, wir alle wollen, dass alle Menschen in unserem Land zukunftssicher medizinisch versorgt werden, und im Bereich der Notfallversorgung sind wir auf diesem Weg schon weiter als der Bund. So haben wir zwei wesentliche Pläne der Notfallreform auf Bundesebene, nämlich die Integrierten Notfallzentren auf der einen und die Kooperation der Rettungsleitstelle mit einer, Sie haben es vorhin erwähnt, zusammengelegten Notfallnummer 112 und 116117 auf der anderen Seite bereits modellhaft erprobt. Ich konnte da nahtlos an Initiativen meines Amtsvorgängers anschließen. Das zeigt die hohe Priorität, die wir in Mecklenburg-Vorpommern parteiübergreifend der Notfallreform einräumen. Diese freiwillige Erprobung war wichtig, um die Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf unser Land auch abschätzen zu können, und ich kann Ihnen mitteilen, dass unsere Erfahrungen und die Ergebnisse der Modellvorhaben ausgesprochen positiv sind. Insofern begrüßen wir diese Kernpunkte der Reform ausdrücklich und freuen uns, dass uns eine bundesweite Umsetzung bevorsteht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstredend sollen diese Änderungen unserer Notfallversorgung den Rettungsdienst ent- und nicht unnötig zusätzlich belasten. Doppelstrukturen wollen wir deshalb vermeiden, genauso wie eine Überstrapazierung unserer knappen Ressourcen. Und zugleich sollen auch die Menschen in M-V flächendeckend von den Neuerungen im Sozialgesetzbuch V profitieren. Deshalb wollen wir auch keine Zeit verlieren und die Umsetzung nicht weiter verzögern. An dieser Stelle verstehe ich Ihren Antrag nicht, sehr geehrte Kollegen der CDU-Fraktion. (Marc Reinhardt, CDU: Aha!) Um die Entlastung der Ressourcen und die Verbesserung der Versorgung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, haben wir uns als Landesregierung genau deshalb im Anhörungsverfahren zum ersten Gesetzentwurf und auch in den Bundesratsverfahren vehement dafür eingesetzt, dass beispielsweise die bereits vorhandenen Notdienststrukturen der Apotheken weiter genutzt werden und keine zusätzlichen Apothekenstandorte in Integrierten Notfallzentren eingerichtet werden müssen. Ebenso wollen wir erreichen, dass die Patientinnen und Patienten in Akutsituationen möglichst abschließend versorgt werden können. Das heißt, dass sie nach einem Hausbesuch des ärztlichen Notdienstes über die 116117 nicht am nächsten Morgen noch die Hausarztpraxis aufsuchen müssen, um eine Krankschreibung oder ein Rezept ausgestellt zu bekommen, denn das wäre eine zusätzliche Belastung unserer Ärzteschaft, die aus meiner Sicht dringend vermieden werden muss. Gern möchte ich mich zudem auf die Sorgen der Kolleginnen und Kollegen aus der CDU konzentrieren, die in ihrem Antrag die Aufnahme des Rettungsdienstes im Sozialgesetzbuch V fürchten. Nun weiß ich nicht, ob das für Sie eine gute oder schlechte Nachricht ist. Der Rettungsdienst steht ja bereits im SGB V im Paragrafen 133. Aber die Passage dort ist dringend reformbedürftig, denn dort wird der Rettungsdienst wie ein Taxi behandelt. Das bildet die heutige Realität natürlich nicht oder ganz und gar nicht mehr ab. Das heißt, es ist nur folgerichtig, dass wir da nachsteuern. Klar ist, die Behandlungsleistung des Rettungsdienstes und der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter muss auskömmlich von den Krankenkassen finanziert werden. Der Fehlanreiz eines vermeidbaren Transportes gehört korrigiert, und damit Projekte wie die von Ihnen geforderte Ersthelfer-App überhaupt und vor allem bundesweit finanziert werden können, führt kein Weg daran vorbei, die Rolle des Rettungsdienstes innerhalb des SGB V zu ändern, nämlich weg vom Taxi-Paragrafen und hinein in eine Position des Versorgers. Davon losgelöst muss selbstverständlich die Länderhoheit nach organisatorischer Ausgestaltung des Rettungsdienstes bleiben. Eine Finanzierungsgrundlage im SGB V mit Landeszuständigkeit in der Ausgestaltung ist indes auch nicht neu, sondern wir kennen das zum Beispiel von den Krankenhäusern. Angst nehmen kann ich Ihnen nach jetzigem Stand übrigens auch bei der Anzahl der Leitstellen, bei denen Sie einen Richtwert von einer Leitstelle pro einer Million Einwohnerinnen und Einwohner nehmen. Aber dieser Richtwert taucht in den Entwürfen zur Notfallreform überhaupt nicht auf. Und ich kann Ihnen versichern, selbst wenn er unerwarteterweise Eingang finden würde, würde er auf den entschiedenen Widerstand der Flächenländer treffen, Mecklenburg-Vorpommern inklusive. Beim Thema Flächenland würde ich auch noch einmal gern auf die eben schon kurz angesprochene Ersthelfer-App zurückkommen. Ich habe mich dazu öffentlich klar positioniert. Ich bin für eine bundesweite Lösung, denn so sinnvoll aus meiner Sicht eine First-Responder-App ist, sie darf einfach in einem Urlaubs- und Tourismusland nicht an Landes- und Kreisgrenzen und verschiedenen nebeneinander existierenden Systemen scheitern, die nicht miteinander kommunizieren können. Wer aus Bayern zu Besuch an der Ostseeküste ist, muss genauso alarmiert werden können wie jemand aus Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Sonst werden wir dem Anspruch und dem Ziel einer solchen App nicht gerecht. Und auch hier gilt für mich das von Ihnen im Antrag hervorgehobene Credo, Doppelstrukturen zu vermeiden. Setzen wir also auf eine landesweite Lösung, bis der Bund so weit ist, laufen wir Gefahr, genau diese Problematik selbst zu erschaffen. Und was die Laienreanimation betrifft, wir haben nicht nur eine ganz engagierte Zivilgesellschaft im Land, die sich dafür starkmacht, zum Beispiel der Arbeiter-Samariter-Bund, der gerade die Reanimationstage M-V samt Weltrekord zur Herz-Rhythmus-Massage ins Leben gerufen hat, sondern seien Sie unbesorgt, auch die Landesregierung hat das Thema auf dem Schirm. Ich kann Ihnen hier nur wärmstens einen Blick auf das Bildungsministerium und sein Modellvorhaben zur Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen ans Herz legen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte fest, wir brauchen die Reform. Durch verschiedene Modellprojekte sind wir gut vorbereitet. Und selbstredend setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass die Reformvorschläge in die ländlichen Regionen und damit zu Mecklenburg-Vorpommern passen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
