Dr. Anna-Konstanze Schröder
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mecklenburg-Vorpommern ist in Kreisen von Jagdinteressierten nicht gerade für seine Niederwildreviere bekannt. Darum ist es nur recht, dass der Landesjagdverband seine Mitglieder auf der Landesdelegiertenversammlung im Frühjahr mit zwei Broschüren über die Prädatorenbejagung und den Rebhuhnschutz informierte, um da Abhilfe zu schaffen, denn bereits in der Präambel unseres Landesjagdgesetzes ist festgehalten, ich zitiere: „Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der Natur. Sie ist als Teil der überregionalen natürlichen Umwelt in ihrer Vielfalt zu bewahren. Die Hege ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Heimische Wildarten sind unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Belange und der Wirkung des Klimawandels so zu erhalten und zu entwickeln, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und den landeskulturellen Verhältnissen stehen.“ Das ist im Einklang zu den Aussagen von jeweils Paragraf 1 des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes. Dementsprechend übernehmen die Jägerinnen und Jäger die Verantwortung für die Hege der Niederwildarten, und übrigens nicht nur der Niederwildarten, und auch für die Bejagung der Prädatoren, also des Raubwildes. Zitat aus der benannten Raubwildbroschüre: „Die Bejagung der Prädatoren folgt … der gesetzlichen Anforderung, nach der jeder Jäger zur Hege verpflichtet ist und dementsprechend dafür Sorge zu tragen hat, einen ‚artenreichen und gesunden Wildbestand‘ zu erhalten ...“ Das heißt, die Jägerinnen und Jäger verpflichten sich, nehmen die Verpflichtung auch an, aufgrund dieser Gesetze im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz. Diese beiden Informationsbroschüren, die ich gerade erwähnt habe, nahm dann wohl der dort anwesende AfD-Abgeordnete, der hier auch sprach, zum Anlass, um das Thema in den Landtag zu tragen. (Thore Stein, AfD: Der Antrag ist älter als die Tagung, aber ist egal.) Aber die in dem Antrag formulierten Feststellungen sind nicht neu. Die Forderungen werden im Rahmen der Möglichkeiten bereits umgesetzt, und privates Engagement wird dafür begrüßt und keinesfalls behindert. Die Ministerin beziehungsweise der Minister und die Kollegen haben das hier ausführlich ausgeführt. Ein paar Anmerkungen noch dazu von mir. Niederwildpopulationen gehen zurück. Ich denke auch, dass es in letzter Zeit so massiv ist, ist wohl der Klimaerhitzung zuzuschreiben, denn intensive Landwirtschaft gibt es doch schon länger. Die Industrialisierung setzte bereits seit den 1960ern ein, und eigentlich schon seit der Erfindung von Dampfmaschine und Kunstdünger im 19. Jahrhundert spielt es eine Rolle. Die Landschaften waren im 19. Jahrhundert auch wesentlich übernutzter, als wir es heute sehen können. Aber wer stets rückwärtsgewandte Geschichtsbilder aufruft und sie nach dem Pippi-Lotta-Prinzip interpretiert „Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“, der verliert wohl den Sinn für Zeitläufte, dem ist der Vogelschiss zu Kopf gestiegen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Na ja, das kann man jetzt mal ...) In Mecklenburg-Vorpommern kann man auch wohl kaum von naturraumbedrohender Urbanisierung sprechen, und Renaturierungsmaßnahmen, wie sie im Antrag erwähnt werden, da muss man doch dagegenhalten, sie sind doch gerade ein hilfreiches Mittel auch für den Niederwildschutz. (Thore Stein, AfD: Nein, ist es eben nicht!) Die Prädatorenpopulation wächst und gerade darum ist es doch so sehr zu begrüßen, dass sich die Landesjägerschaft auf so vielfältige Weise darum kümmert, mit diesen Informationsmaterialien, mit Fallenjagdkursen, mit Fördermitteln für die Anschaffung von besenderten Lebendfallen aus der Jagdabgabe. Bis zu drei pro Revier sind bereits förderfähig. 9.000 Euro sind dafür jährlich vorgesehen. Im letzten Jahr wurden knapp 7.000 auch abgerufen. Und weitere Maßnahmen wurden ja bereits erwähnt. Auch nach dem Totschlagfallenverbot gibt es also genug Möglichkeiten zur Fallenjagd und auch zur Niederwildhege. Und gerade im Rahmen der Jagdgesetznovelle haben wir Abgeordneten uns ja auch dafür eingesetzt, dass der Landesjagdverband mit über die Verwendung der Landesjagdabgabe entscheiden kann und dort eben auch über so ein Förderprogramm für Lebendfallen mit Besenderung. Also die Anlage von Wildäckern findet bereits statt und wird nicht verhindert. Brachflächen werden gefördert. Auch Programme für die Anlage von Feldgehölzen und Renaturierung von Söllen gab und gibt es. Was der Staat tun kann, das tut der Staat. Die Verantwortung übernehmen die Jäger. Da sind sie dran, miteinander auch weitere Schritte zu gehen. Die AfD scheint mit ihrem Antrag vor allem ihr Unwissen deutlich zu machen, was schon alles im Land und im Jagdwesen passiert. Dieser Antrag ist eigentlich völlig unnötig. Wir lehnen ihn ab und schade um die Zeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
