Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Paket der Bundesregierung geht deshalb genau diesen Spagat, der im Übrigen für alle drei regierungstragenden Fraktionen im Bund nicht ohne Herausforderungen ist – das sieht man auch an öffentlichen Debatten, die zurzeit entstehen –, aber sie geht genau den Weg, beides in den Blick zu nehmen. Selbstverständlich bleibt es dabei, der Antrag bekundet die Selbstverständlichkeit, dass wir auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Es gibt ein individuelles Recht auf Asyl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das ist ein klares Bekenntnis der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes auch auf der Grundlage unserer Geschichte gewesen. Und genau das stellt keiner in Abrede, sondern wir wollen genau das schützen. Aber, noch einmal, wir schützen auch dieses, indem wir auf der anderen Seite (Julian Barlen, SPD: Genauso ist es.) die rechtsstaatliche Klarheit im Umgang mit Islamismus und auch immer wieder die Optimierung rechtsstaatlicher Schritte und Methoden suchen, wenn wir merken, dass asylrechtliche, aufenthaltsrechtliche oder auch strafprozessuale Maßnahmen nicht das erfüllen, was wir erwarten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Meine Damen und Herren, das Bundespaket umfasst – vielen Dank, der Hinweis war schon angesprochen – waffenrechtliche Fragestellungen, Waffenrechtliche Fragestellungen, die die Bundesregierung über viele Monate und anderthalb Jahre gewogen hat. Ich glaube, dass wir weiterhin Schritte brauchen. Ich plädiere erneut – weiß, dass ich dafür kritisiert werde, glaube, zu Unrecht, weil ich überzeugt bin, dass es sich praktikabel umsetzen lässt –, wer in Deutschland eine Schusswaffe mit staatlicher Genehmigung führen darf, dem müssen wir nicht seine Unzuverlässigkeit nachweisen. So ist es ein Stück weit zurzeit in den gesetzlichen Bestimmungen. Und ich bin überzeugt, diejenigen müssen uns die Zuverlässigkeit nachweisen, denn das tragen zu dürfen, ist eine Besonderheit. Und wir tun gut daran, wenn man in andere Staaten schaut, dass wir mit Schusswaffen dermaßen restriktiv im deutschen Recht umgehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Asylrecht gibt es in den letzten anderthalb Jahren bereits deutliche Arbeitsprozesse der Bundesregierung, die sich noch einmal in diesem Bundesgesetzgebungspaket fortsetzen. Erstens, man hat sich auf europäischer Ebene, nicht zuletzt auch auf ganz nachdrückliches Bemühen der Bundesrepublik Deutschland, auf ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem geeinigt. Das wird in diesem und im kommenden Jahr Stück für Stück gesetzgeberische Gestalt in allen Mitgliedsstaaten gewinnen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ein Ziel – ich weiß, auch das nicht unumstritten und auch in diesem Hohen Hause nicht – werden vornehmlich Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein. Bis dahin wird aber die Dublin-III-Verordnung weiterhin gelten. Und deshalb hat die Bundesregierung mit ihrem Paket vorgeschlagen, erstens, Dublin-Zentren – heute früh vom Abgeordneten Herrn Tadsen bereits in einer Nachfrage auch angesprochen – zu schaffen, zu gut Deutsch, entlang der Grenzbereiche im deutschen Hoheitsgebiet einige wenige Aufnahmeeinrichtungen speziell für die Fälle, für die Dublin gelten dürfte, zu verwenden, um dort wiederum den Sachverstand rechtsstaatlich, behördenseitig und im Zweifel auch bei den Gerichten zu schaffen, um hier sehr schnell umsetzen zu können. Denn die Dublin-III-Verordnung ist momentan in einem echten Umsetzungsdefizit. (Horst Förster, AfD: Dysfunktional.) Und dieses Umsetzungsdefizit werden wir nur in den Griff bekommen, wenn wir hier auch konzentrierter arbeiten. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Es tut mir leid, ich muss schon im Vorhinein sagen, nein, auch wenn die Präsidentin mich gleich fragt, ich bin schon bei der 10-Minuten-Grenze und potenziere sonst maßgeblich Ärger. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich weiß. (Nikolaus Kramer, AfD: Wird doch auch nicht mehr angerechnet, wir haben eine neue Geschäftsordnung, Herr Minister. Die Ausrede gilt nicht mehr.) Genau, wird angerechnet. Wird angerechnet, in der Tat. Meine Damen und Herren, Rückführungen sind Gegenstand sowohl der Bemühungen der Bundesregierung als auch dieses Paketes. Wir haben das erste Mal seit 2021 – im Übrigen in der alten Bundesregierung entschieden, dass man zunächst keine Rückführungen mehr vornehmen will – wieder eine Rückführung nach Afghanistan durchgeführt. Auch daran hat sich allen gerne hier geübten Unkenrufen zum Trotz selbstverständlich die Landesregierung mit einem schwersten Straftäter dieses Landes beteiligt. Und auch dort wird es klare weitere Schritte der Bundesregierung geben für Gefährder und Straftäter. Und insgesamt ist die Bundesregierung nachhaltig unterwegs, mit entsprechenden bilateralen Abkommen, aber auch weiteren Maßnahmen Rückführungen sehr viel häufiger und leichtgängiger zu machen, als wir es bislang erlebt haben. Auch da, noch mal, für eine SPD-BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-FDP-Bundesregierung ist das auch intern nicht ohne Herausforderung und Diskussion. Wir haben die Grenzkontrollen, die die Bundesinnenministerin an unseren Grenzen in Richtung Polen und Tschechien seit letztem Oktober durchgängig fortsetzt. Wir sehen die positiven Wirkungen. Wir sehen, dass es umgesetzt wird. Wir sehen, dass das Ziel bleibt, genau das weiterhin zu tun. Und wir haben als Bundesland, weil es immer mal wieder angesprochen wird auf öffentlichen Diskussionen, unsere Verpflichtung, eine Abschiebehaftanstalt vorzusehen, in Glückstadt umgesetzt. Ich weiß, dass es manchmal Debatten gibt, warum sind da nicht viel mehr im Knast. Ich würde mal für Folgendes werben – und ich liebe es, dass es so ist –, ich liebe es, in einem Rechtsstaat zu leben, ich liebe es, dass staatliche Maßnahmen überprüft werden können, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) ich liebe es, dass Gerichte mich im Zweifel behüten und beschützen. Und deshalb entscheiden auch Gerichte nach entsprechend vorgegebenen Tatbestandsmerkmalen in Gesetzen, die vorliegen müssen, ob so eine Entscheidung getroffen werden kann. Aber mal ein kleiner Ausflug am Rande: Drei Bundesländer tragen sie zusammen, jeder hat 14 Haftplätze. Jetzt ist die Frage, warum brauchen die einen mehr von ihren Haftplätzen als die anderen, Ich werbe für Folgendes: Die Flüchtlingszahlen in Deutschland werden nach dem entsprechenden Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Wir kriegen also knapp unter 1,9 Prozent der Flüchtlinge, Hamburg kriegt, nach meiner Erinnerung, irgendwas um 2,5, Schleswig-Holstein um 3,5. In absoluten Zahlen sind die Zahlen also sehr unterschiedlich. Und wenn Sie es im Dreisatz runterrechnen und alle vermutlich in ihren Flüchtlingszahlen in etwa eine gleich große statistische Größe haben, die für Abschiebehaftplätze in Betracht kommt, dann haben zwar alle in nomineller Zahl gleich viele Haftabschiebeplätze – 14, 14, 14 –, aber sehr unterschiedliche absolute Zahlen an Flüchtlingen, die sie aufnehmen und bei denen diese Fälle eintreten können. Und damit lässt sich auch relativ leicht mit den üblichen statistischen Wahrscheinlichkeiten feststellen, dass wir vermutlich auch unterschiedliche absolute Aufkommenszahlen haben. Aber noch mal, zum Glück überprüfen das Gerichte, bevor solche Dinge umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, im Polizei- und Strafverfolgungsrecht werden wir ebenfalls durch mehr Datenabgleich Möglichkeiten erhalten, vor allen Dingen Personen besser im Netz identifizieren zu können. Ich will mal deutlich sagen, dass das geht, haben Journalistinnen und Journalisten gezeigt, deutlich, weil die polizeilichen Befugnisse in Deutschland dazu momentan nicht vorliegen. Ein Beispiel war die vermutliche Identifizierung eines in Deutschland untergetaucht lebenden, ehemaligen RAF-Terroristen. Dass wir innerhalb unserer Gesetzgebung diese Instrumente noch nicht erlauben und deshalb – ich glaube im Übrigen, viele Menschen denken selbstverständlich, dass Polizei das längst täte, nein, sie braucht dafür eine Ermächtigung, eine gesetzliche Grundlage –, dass wir die jetzt schaffen, ist dann ebenfalls eine Erkenntnis, eine Folge aus einer Vielzahl von Sachverhalten der vergangenen Monate und Jahre. Aber auch da hat sich diese Bundesregierung bei einem Schritt, der ihr intern mit Sicherheit extrem schwerfällt, extrem schwerfällt in den Parteien, die die Regierung tragen, auf den Weg gemacht. Zu guter Letzt – und das ist ein Auftrag, den die Bundesregierung seit eineinhalb Jahren erfüllt –, neben dem, dass wir mit den Problemgestalten selbstverständlich konsequent umzugehen haben, dass wir unseren eigenen Rechtsstaat ernst zu nehmen haben, indem wir abschieben und umsetzen, gibt es eine große Gruppe, die ein Aufenthaltsrecht besitzt, es gibt eine große Gruppe, die unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft dringend braucht. Und deswegen hat diese Bundesregierung erstmalig seit mehreren Jahrzehnten die Kraft besessen, Arbeitsmigration auf neue Beine zu stellen, Arbeitsmigration auch von denen zu ermöglichen, die in den Flüchtlingszahlen schon da sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und sie hat als Kehrseite an alle die, die sich eben integrieren wollen, die in dieser Gesellschaft leben wollen, die mindestens die Furcht wie wir vor Islamismus haben, hat sie denen auch ein Staatsangehörigkeitsrecht präsentiert, (Zuruf von Horst Förster, AfD) das sagt, wir wollen euch ernsthaft mit Haut und Haar, wenn ihr es wollt. Und deswegen werden wir keine Anträge unterstützen, die eine Rückwärtsrolle an der Stelle wollen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist Integrationsangebot, die Belohnung für die, die sich integrieren, meine Damen und Herren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie vergrößern die Probleme damit. Das ist genau die falsche Richtung, Herr Pegel.) Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
