Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörende! Erstens, nur wegen des Begriffes, die Kolleginnen und Kollegen geben sich die Überschrift Drohnenkompetenzzentrum, das gibt es schon seit mehreren Jahren, und bisher ist es vor allen Dingen eigener Drohnenbestand, der von dort aus gesteuert, geführt wird und für verschiedenste Einsatzlagen zum Einsatz kommt. Wir ergänzen deren Kompetenzen auch um die Abwehr. Das hat was damit zu tun, dass diejenigen, die wissen, wie man Drohnen einsetzt, auch in polizeilichen Einsatzlagen im Zweifel auch relativ gut wissen, wie ein dann eher nur privater Nutzer einer Drohne damit umgehen mag, und ergänzen deren Wissen um die Abwehrmöglichkeiten. Dafür brauchen Sie ein gewisses Equipment. Das Equipment ist in den letzten anderthalb Jahren in die Ausschreibung gegangen, scheint jetzt sukzessive einzutreffen. Meine Rückkopplung ist, dass das Gros dort jetzt eingegangen ist, man jetzt begonnen hat mit der Einweisung der Kolleginnen und Kollegen, noch mal, die es schon seit Längerem gibt, im Drohnenkompetenzzentrum auch mit diesen Abwehrtechniken umzugehen. Wir werden im Übrigen im Rahmen des Tages der Deutschen Einheit beispielsweise dieses Themenfeld auch nicht alleine bespielen, sondern bekommen Hilfe aus anderen Landespolizeien, also auch kein Phänomen, was Mecklenburg-Vorpommern alleine anschaut. Ich würde aber vor einem Missverständnis warnen wollen: Das sind nicht Hunderte von Abwehrtrupps, die dann durchs ganze Land ziehen und permanent schauen, ob irgendwo Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit Drohnen geschehen, sondern wir haben im Landesbereitschaftspolizeiamt ein Drohnenkompetenzzentrum, das bei Einsatzlagen, wo Drohneneinsätze komplett unerwünscht sind oder zu befürchten stehen, entsprechend hinzugezogen wird und dann entsprechende Abwehrmaßnahmen von vornherein vorbereitet. Eine Situation, wo aus Stralsund ein Stadtwerk anrufen würde – ganz fiktiver Fall, es gibt keinen praktischen, aber nur, um es irgendwie fassbar zu machen – und mitteilt, ich habe jetzt gerade einen privaten Drohnenführer, der bei mir drüberfliegt. Das wird vermutlich zeitlich in der Regel nicht ausreichend sein, um dann die Kolleginnen und Kollegen in den Einsatz zu bringen und dort tatsächlich die Abwehr vorzunehmen, es sei denn, sie sind aus anderen Gründen vor Ort. Also wir werden uns Einsatzlagen mit diesem Abwehrzentrum vor allen Dingen suchen müssen und suchen, die von vornherein von uns diese Besorgnis haben, dass der Umgang mit Drohnen dort gefährlich sein könnte oder einer Abwehr bedarf. Und dann kommen wir zum letzten Punkt: Kritische Infrastruktur hat in der Regel Betreiber. Ein Stadtwerk hat seine Wasserwerke, es hat seine Elektrizitätsversorgungseinrichtungen, wir haben die Bundeswehr mit ihren eigenen Liegenschaften. Jeder kritische Infrastrukturbetreiber ist selbst verpflichtet, die Sicherheit seiner Einrichtung körperlich herzustellen, das heißt durch Wachdienste, durch Zaunanlagen, durch Beobachtungssysteme und Ähnliches. Das tun im Übrigen auch alle. Und dazu gehört selbstverständlich auch die Beobachtung dessen, was in der Luft geschieht. Polizei kommt dann gerne ergänzend hinzu. Wir werden aber mit den Drohnenabwehrkolleginnen und -kollegen nicht an jedem Ort zu jeder Zeit sein können, sondern werden auch weiterhin die Eigenkräfte benötigen. Und noch einmal: Das ist die Verpflichtung der jeweiligen Betreiberinnen oder Betreiber kritischer Infrastruktur. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung zusammen mit dem Bundestag auch in dieser Legislatur noch ein ergänzendes Gesetz, ein KRITIS-Dachgesetz, wie es heißt, umsetzen wird, wo diese Verpflichtungen auch im Lichte der letzten Erfahrungen der letzten drei/vier Jahre noch einmal erweitert werden. Und dann wird das auch noch einmal dort zusätzlich spezifiziert.
