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Christian Pegel

26.09.2024 Sitzungen 8/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen! Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die setzen das in eigener Zuständigkeit um, sodass wir in der Tat nicht jedes einzelne Detail von vor Ort gegebenenfalls erörterten Brandfragen oder bauordnungsrechtlichen Fragestellungen begleiten und begleiten können. Zweitens. Nach meinem Kenntnisstand ist die dort in Umnutzungsabsicht befindliche Liegenschaft eine ehemalige gewerbliche Liegenschaft, die ganz erhebliche Maschinenparks und Ähnliches beinhaltet haben dürfte in der Vergangenheit, sodass ich mir nicht vorstellen kann, dass in einer solchen gewerblichen Nutzung in der Vergangenheit brandschutztechnische Fragen, Löschwasserfragen keine Rolle gespielt haben. Und zu guter Letzt, das entsprechende bauordnungsrechtliche Verfahren ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht abgeschlossen. Ich bin guter Dinge, dass alle Fragestellungen, die dort um den Brandschutz herum im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens eine Rolle spielen, auch ordnungsgemäß von den Behörden abgearbeitet werden, genau, wie dies ansonsten mit Sicherheit auch überall getan wird. Und das gilt bei solchen Unterbringungsvarianten für mehr Personen noch einmal stärker, weil natürlich auch jeder Kollegin, jedem Kollegen in den Bauordnungsämtern sehr bewusst ist, dass man eine erhebliche Verantwortung mit übernimmt und dass man dort die entsprechenden Schutzvorkehrungen für die Beteiligten aufrechtzuerhalten hat. – Herzlichen Dank!

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