Christian Pegel
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie sozusagen den Übergangszeitraum meinen, der ja auch durch die Bundesinnenministerin vorgestellt worden ist, dann herzlichen Dank für die Konkretisierung! Es wird, das ist das Ziel der Bundesregierung, an den bundesdeutschen zumindest Außengrenzen – gemeint sind dann die zu den Nachbarländern, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – nach Vorstellung des Bundesinnenministeriums einige wenige Dublin-Zentren geben. Die Überlegung dahinter ist, dass man Dublin-Fälle nicht mehr auf verschiedene Erstaufnahmeeinrichtungen, gegebenenfalls Gemeinschaftsunterkünfte, bundesweit verteilt, sondern an wenigen Punkten gemeinsam da, wo gesicherte Dublin-Fälle vorliegen, sie zusammenhält, dort versucht, sehr viel schnellere und zielführende Verfahren, als sie in der Verteilung gelingen können, umzusetzen. Da geht es insbesondere darum, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dann in diesen wenigen Dublin-Zentren eigene Außenstellen aufrechterhalten soll, die spezialisiert mit den Dublin-Verfahren umgehen, und umgekehrt auch nur noch Flüchtlinge, die der Dublin-III-Verordnung nach Überzeugung der Bundesregierung unterfallen, angehörig sind, und man auch dort, direkt von dort aus dann die Rücküberstellungen in die Mitgliedsstaaten beabsichtigt umzusetzen. Zielstellung scheint zu sein, zumindest in den ostdeutschen Bundesländern, dass ein oder zwei Einrichtungen bereits existent sein sollen, um nicht riesige Vorlaufphasen zu haben und diese entsprechend umnutzen zu können. Die Bundesregierung ist auf offenbar ostdeutsche Bundesländer zugegangen, zumindest hat sie uns das signalisiert. Sie ist aber mit ihren Überlegungen noch nicht am Ende, sondern erwägt auch, ob es darüber hinaus gegebenenfalls weitere Zentren im Inland geben muss oder könnte. Insbesondere gilt das für ein oder zwei Flughäfen mit internationalem Flugverkehr, um dann dort ebenfalls in Flughafennähe in ähnlicher Weise mit solchen Fällen zu verfahren.
