Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dublin-III-Verordnung behält ihre Gültigkeit. Sie hat in der Tat nicht die Durchschlagskraft, die wir uns wünschen. Das ist an mehreren Stellen der Fall. Im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, des GEAS, ist eine Ablösung der Dublin-III-Verordnung durch eine andere Verordnung vorgesehen, die viele der derzeit auftretenden Schwierigkeiten zu beheben hofft. Erstens wird das System ja insgesamt umgestellt, indem mit GEAS an den EU-Außengrenzen ein Gros der Verfahren geführt werden soll. Aber darüber hinaus gibt es dann eine ergänzende Verordnung, die die Dublin-III-Verordnung ablöst, die offenbar in den Endzügen der Verhandlungen der unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ist und die das Ziel verfolgt – zumindest ist es das, was wir zurückgekoppelt bekommen –, genau einige der Schwierigkeiten, die aktuell echte Hemmschuhe sind, nicht mehr zu enthalten.
