Jan-Phillip Tadsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Guten Morgen! Vielen Dank für das erhaltene Wort! Das geltende Europarecht, das in der Dublin-III-Verordnung geregelt ist, besagt, dass ein Ersteinreiseland, wie es zum Beispiel Polen ist oder wie es zum Beispiel auch Italien ist, sich um die Durchführung von Asylverfahren zu kümmern hat. Die Realität besagt etwas ganz anderes. Wir erleben nach wie vor eine Politik des Durchwinkens. Wir erleben eigentlich – das muss man so deutlich sagen – einen Zustand der Rechtlosigkeit. Und der Staatsrechtler Udo di Fabio, der ja recht bekannt ist, hat auch von einem Schönwettersystem gesprochen, das eigentlich nur dann funktioniert, wenn die Zugangszahlen entsprechend gering sind. Ich frage Sie deshalb vor dem Hintergrund der jüngsten Debatte, welche allgemeinen Informationen hat die Landesregierung über von Bund und Ländern geplante Maßnahmen zur Wiederbelebung der Dublin-III-Verordnung und inwieweit ist Mecklenburg-Vorpommern davon direkt oder indirekt betroffen?
