Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Rede ist hier gerade ziemlich durcheinandergewirbelt worden, weil vieles von dem, was ich hätte sagen wollen, auch schon erwähnt worden ist. Das ist ja nicht so schlimm, ich will Ihnen aber tatsächlich auch ersparen, das alles noch einmal zu hören. Den Ausführungen von Frau Wölk und von Herrn Foerster kann ich mich in vollem Umfang nur anschließen. Und die Angriffe, die Sie auf Menschen im Bürgergeldbezug fahren, sind einfach in Anbetracht des Personenkreises, der da heute noch Leistungen bekommt, unsäglich. Und ich kann das wirklich nur zurückweisen, was Sie hier tun. Wir sind eine Gesellschaft, die im Artikel 1 Grundgesetz sich verschrieben hat der menschenwürdigen Hilfe an Menschen, die in unserem Land sind. Und ich glaube, wenn man sich anguckt, was für einen Personenkreis wir dort haben, dann ist das nicht zu viel, was wir in den Bürgergeldleistungen haben. Ich würde aber gerne auch noch mal einen Blick auf die Finanzierung der Jobcenter werfen, weil Sie auch das ja in Ihrer, in Ihrem Titel gebracht haben. Die Finanzierung ist komplex, und das größte Problem an dieser Finanzierung ist am Ende, dass die Haushaltsmittel des Bundes für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltungskosten aus zwei Haushaltstiteln zur Verfügung gestellt werden, diese beiden Haushaltstitel aber tatsächlich gegenseitig deckungsfähig sind. Zu diesem System hat der Bundesrechnungshof bereits im letzten Jahr in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundes unter anderem gesagt, dass der Titel für Verwaltungskosten, also für die Menschen, für die Vermittlung in Arbeit, seit Jahren eine Unterdeckung aufweist und regelmäßig durch Mittel des Eingliederungs… – also für die Menschen, die beschäftigt sind –, und regelmäßig durch Mittel des Eingliederungstitels, also dafür, was ausgegeben werden kann, um die Menschen in Arbeit zu bringen, verstärkt werden muss. Diese Situation wird sich nach den vorliegenden Unterlagen im nächsten Jahr weiter verstärken, und das bedeutet, die Mittel für die Verwaltungskosten, die seit Jahren nicht auskömmlich sind, können nur durch Umschichtungen aus den Eingliederungsmitteln gedeckt werden. Die bereits in den letzten Jahren nicht auskömmlichen Verwaltungskosten werden um über 20 Millionen Euro oder 14 Prozent für die Jobcenter gekürzt. Dieses Geld fehlt dann für die Integration der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt. Wer eine einfache Lösung sucht, kommt vielleicht auf die Idee, so schnell wie möglich 14 Prozent der Mitarbeitenden zu kündigen. Aber ist es eine kluge Lösung in Anbetracht der in der Betreuung stehenden Menschen, die nur durch die Betreuung und Beratung und die Vermittlung in Arbeit eine Chance haben? Die Erfolge würden deutlich reduziert. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich vielfach bei den Kund/-innen der Jobcenter um eine Klientel mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen handelt. Auch das hat Frau Wölk bereits gesagt. Die Jobcenter werden dennoch einen noch größeren Teil der Eingliederungsmittel in den Verwaltungstitel umschichten müssen, um der Situation gerecht werden zu können. Diese Mittel stehen nicht für neue Förderungen zur Verfügung, das habe ich schon gesagt, und es werden auch noch mal weniger, als allein nach der Berechnung notwendig ist, weil ja viele Mittel, die in diesem Jahr schon gebunden sind, im nächsten Jahr noch einmal bezahlt werden müssen – also auch bezahlt werden müssen, die sind schon im Prinzip ausgegeben und stehen nicht mehr zur Verfügung, sie stehen nicht mehr zur Verfügung für neue Förderungen, für Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, Aktivierungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, Projekte für Langzeitarbeitslose. All diese Maßnahmen werden im nächsten Jahr deutlich zurückgefahren werden müssen, und das ist Mist. Entschuldigung! So, falsche Seite. Denn gerade die Menschen, die noch im Bürgergeldbezug sind, sind besonders auf unsere Hilfe angewiesen. Sie finden nicht ohne Flankierung schnell einen neuen Job. Die Grenze für Erwerbsfähigkeit liegt bei drei Stunden Arbeitsfähigkeit am Tag. Das sind Menschen, die nicht aus persönlichen Gründen ihre Arbeitszeit reduzieren, sondern die einfach nicht in der Lage sind, mehr zu arbeiten. Diese Menschen brauchen eine intensivere Beratung, sie brauchen Unterstützung und auch Förderung. Auch deshalb ist unsere Forderung danach, dass die Jobcenter besser finanziert werden. Aber auch bei den Jobcentern ist noch Luft nach oben. Die Jobcenter müssen zielorientierter und nachhaltiger beraten, fördern und integrieren. Aber auch das wird nicht gelingen, wenn die Mitarbeitenden nicht ausreichend finanziert sind. Hubertus Heil hat deshalb bei den Haushaltsdiskussionen unsere Unterstützung, und ich hoffe, auch die Landesregierung wird hier in dem beschriebenen Sinne aktiv. Das ist nicht nur für die betroffenen Menschen besser, sondern auch für den Haushalt, denn wer sein Einkommen aus eigener Kraft decken kann, der braucht keine staatlichen Leistungen mehr. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
