Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Tata, tata!) Mit Ihrem Antrag unterstellen Sie, liebe SPD, Ihren Bundestagskolleg/-innen, dieses Schlupfloch bei der Novellierung des Raumordnungsgesetzes übersehen zu haben. Dabei ignorieren Sie bewusst, dass durchaus bei der Anhörung im Ausschuss und in den zahlreichen positiven Fachstellungnahmen genau das thematisiert wurde. Es war genau die Ansicht unserer Bundesregierung, die Regelungen so zu treffen, wie sie nun gekommen ist. Und zur Wahrheit gehört auch, im Bundesrat hat die Landesregierung selbst gar nichts unternommen, um die Novellierung zu stoppen – kein Antrag auf Vermittlungsausschuss, keine Ablehnung aus M-V. Jetzt soll das Ganze aber von hier aus zurückgedreht werden. Es ist enttäuschend, dass Sie in Ihren Anträgen immer öfter solche wesentlichen Fakten weglassen. Ihr Antrag suggeriert ein voraussetzungsloses Soll, ein Muss quasi, dem immer stattgegeben werden muss, indem Sie schreiben Anträgen ist stattzugeben, „sofern sie beantragt werden“. Das ist schlichtweg falsch. Sie konstruieren ein neues überragendes Interesse der Planerhaltung, das es in dieser Form gar nicht gibt. Und vor allem, Ihr Fokus auf Bauvorhaben des Einzelhandels ist ganz bewusst irreführend gesetzt. Das zeigt eine entsprechende Kleine Anfrage: (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) In den letzten 18 Jahren zwei Anträge von Einzelhändlern, und beide wurden positiv beschieden, im Übrigen vor der ROG-Novelle. Nach der ROG-Novelle – nichts, keine Antragsflut aus dem Bereich Einzelhandel, sondern weiterhin ausschließlich Anträge aus dem Bereich erneuerbare Energien, diese Anträge, die Sie selbst durch Ihren Beschluss, Zielabweichungsverfahren für Photovoltaikanlagen als den Hauptweg festzusetzen, ja provoziert haben. Und da wird auch klar, worum es Ihnen geht: um erneuerbare Energien, wie Sie in II Nummer 2 in einem Halbsatz noch erwähnen, aber in keinem Wort in der Begründung für Ihren Antrag. Das von Ihnen in der Begründung adressierte Vertragsverletzungsverfahren wurde mit dem Gesetz der Bundesregierung erledigt, war für die bundesgesetzliche Regelung allerdings inhaltlich nachrangig. Insbesondere geht es der SPD-geführten Bundesregierung um eine, Zitat: „Erleichterung des Zielabweichungsverfahrens“, um „auf aktuelle Entwicklungen besser und schneller“ reagieren zu können. „Mit der Änderung soll auch mehr Transparenz für Vorhabenträger in Bezug auf die Entscheidung über eine Zielabweichung geschaffen werden.“ Und hier liegt dann der Hund begraben. Sie wollen keine Transparenz. Sie wollen weiterhin Entscheidungen nach Gutdünken treffen, insbesondere bei denen Ihnen offenbar so unliebsamen Photovoltaikprojekten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das wollen Sie erreichen, indem Sie öffentliche Belange (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und spezielle örtliche Bedingungen in den Abwägungen berücksichtigen wollen. Das Raumordnungsgesetz des Bundes legt jedoch schon immer klare Bedingungen fest, unter denen einem Antrag stattgegeben werden kann. Haben Sie wohl überlesen dann scheinbar. Erstens. … (Rainer Albrecht, SPD: Kann! Und jetzt heißt es „soll“!) Erstens. Vorhaben – das steht im Gesetz – Vorhaben müssen „unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar“ sein. Zweitens. Vorhaben dürfen die „Grundzüge der Planung“ nicht berühren. Die Beurteilungen dieser Bedingungen liegen weiterhin bei der Behörde. Es gibt also ausreichend Ermessensspielraum. Neu ist nur, dass positiv entschieden werden muss, ja, muss, wenn die Behörde feststellt, sachlich feststellt, dass diese Grundsätze auch erfüllt sind. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Zielabweichung auch richtig und eben nicht wie bisher hier in M-V nach Gutsherrenart: mal so entscheiden, mal so entscheiden, dann gar nicht oder irgendwann. Das ist das, was wir real sehen. Der Landesraumentwicklungsplan überdies wird von der Landesregierung erstellt und beschlossen. Und damit spiegeln die Grundzüge der Planung schon heute den Willen der Landesregierung wider. Ihr Problem mit den Grundzügen der Planung ist jetzt aber, je älter der LEP wird und je mehr sich die Rahmenbedingungen ändern, desto niedriger werden die Hürden für ein Zielabweichungsverfahren. Klimakrise und die beschleunigte Energiewende, die nun im überragenden öffentlichen Interesse steht, nachdem der Bund das geregelt hat, sind nach Ihrer Lesart Rahmenbedingungen, die sich geändert haben sollen und keine Berücksichtigung im LEP 2016 finden. Doch allein das ist schon absurd. Der alte LEP von 2016 ist ja bereits nach dem Abkommen von Paris in Kraft getreten. Die Energiewende, wirksamstes Mittel gegen die allseits anerkannte und mit allen Mitteln zu bekämpfende Klimakrise, war längst bekannt. Außerdem hätte man ja das Kapitel „Energie“, wie versprochen übrigens, teilfortschreiben können. Auch darauf hat man nun aus mir bisher immer noch unerklärlichen Gründen verzichtet. Zurück zu Freiflächen-PV. Diese wird von den Menschen gewollt, zahlreich beantragt, aber von der Landesregierung behindert. Die Gestaltungshoheit der Kommunen wird also gerade durch das Zielabweichungsverfahren und den LEP eingeschränkt. Und jetzt erkennen Sie mit Blick auf den Bund und eben das neue ROG, dass Ihnen die Gängelung der Gemeinden im Land zunehmend schwerer fallen wird. Das zeigt sich schon in Ihrer Argumentation in der Debatte zur Anpassung des Landesplanungsgesetzes. Auch das haben wir heute schon gehört. Aber anstatt das Problem des veralteten LEP zügig, also schon vor vier Jahren meinetwegen, zu beheben, suchen Sie solche Umwege wie heute, um das Problem weiterhin intransparent in Verfahren ignorieren zu können. Sie füttern Ihr Bürokratiemonster, statt es zu erlegen. Ihr Festhalten an bürokratischen Prozessen lässt mich wirklich erschaudern. Sollten Sie es irgendwann mal mit einer Antragsflut, die wir nach Aussage der Landesregierung bei meiner Kleinen Anfrage auch nicht erwarten, von Ikeas und Decathlons zu tun haben, dann könnte man sich diesem Noch-nicht-Problem auch irgendwann mal zuwenden, statt die aktuell existierenden Probleme weiter mit so etwas zu verschleppen. Beenden Sie endlich die angefangene Teilfortschreibung! Aktualisieren Sie den LEP, um den neuen Rahmenbedingungen meinetwegen auch gerecht zu werden! Lassen Sie uns gemeinsam transparente Verfahren schaffen, sicherstellen, die Energiewende vorantreiben und den Gemeinden Gestaltungsfreiheit geben, damit die Menschen vor Ort, die die Energiewende ja offensichtlich wollen, Zielabweichungen für Erneuerbare beantragen, endlich auch daran profitieren können! – Vielen Dank! Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
