Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns die Berichterstattung in Zeitung und Fernsehen natürlich anschauen und wenn wir uns die öffentliche Diskussion vor Augen führen, dann stellen wir fest, mit dem Wort „Pflege“ werden im Augenblick vor allem Herausforderungen verbunden. Dieser Zusammenhang besteht natürlich aus gutem Grund. An vielen Stellen braucht es Verbesserungen und Nachbesserungen. Dabei dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, dass auf Bundes- und Landesebene gerade aber auch an unglaublich vielen Stellschrauben gedreht wird. Entlohnung, Personalplanung, Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sowie Fachkräftegewinnung sind hier die Stichwörter. Allem voran der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften ist derzeit herausfordernd, denn wir sehen uns einer demografischen Entwicklung gegenüber, die den Bedarf an gut ausgebildeten Pflegekräften kontinuierlich steigen lässt. Die Menschen werden älter und chronische Erkrankungen nehmen zu. Diese Herausforderung kann nur durch ein solides, modernes und attraktives Ausbildungssystem gemeistert werden, das sowohl die akademische als auch die praxisorientierte Ausbildung vorsieht, denn die Anforderungen an Pflegekräfte werden immer komplexer. Es geht längst nicht mehr nur um die reine Pflege am Bett. Pflegekräfte müssen medizinisches Wissen, Managementfähigkeiten und interdisziplinäres Denken mitbringen. Sie arbeiten sehr eng mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten zusammen und müssen in der Lage sein, in schwierigen Situationen schnell und kompetent zu handeln. Die Bundesregierung – meine Vorredner haben es bereits erwähnt – hat Ende 2023 das Pflegestudiumstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Damit wird die Attraktivität des Pflegeberufes erhöht und die Gewinnung von ausländischen Pflegefachkräften beschleunigt, denn neben der klassischen Berufsausbildung gibt es einen weiteren attraktiven Weg zum Pflegeberuf, das Pflegestudium. Einer Empfehlung des Wissenschaftsrats folgend, wird langfristig ein hochschulisch ausgebildeter Anteil an Pflegekräften von zehn Prozent angestrebt. Seit Anfang 2024 erhalten Studierende der Pflegewissenschaften daher ebenso eine Ausbildungsvergütung wie bereits zuvor Auszubildende zur Pflegefachkraft. Das Pflegestudium ist dual aufgebaut und dauert mindestens drei Jahre. Des Weiteren werden mit dem Gesetz die Anerkennungsverfahren – Frau Becker-Hornickel erwähnte es eben – für ausländische Pflegefachkräfte weiterhin vereinheitlicht und vereinfacht. Konkret werden der Umfang und die Erfordernisse der vorzulegenden Unterlagen bundesrechtlich geregelt. Dies führt zu mehr Transparenz und Orientierung für die antragstellenden Personen und zu mehr Klarheit und Sicherheit in der Verfahrensgestaltung für die Länder. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist damit mehr als eine Reform der Ausbildungsbedingungen. Es ist ein Signal an unsere Pflegekräfte und an diejenigen, die es noch werden wollen: Wir schätzen eure Arbeit und wir wissen, dass sie von zentraler Bedeutung für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems ist! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Pflege ist ein hoch qualifizierter Beruf, der Anerkennung und Wertschätzung verdient, sowohl finanziell als auch gesellschaftlich. Mit der Stärkung der akademischen Ausbildung wollen wir zudem die Pflege in die Mitte der Gesundheitsberufe rücken. Pflegekräfte sollen auf Augenhöhe mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten agieren können. Sie übernehmen Verantwortung für die Versorgung und das Wohl der Patientinnen und Patienten. Ein akademisches Pflegestudium bereitet sie optimal auf diese Aufgabe vor. Der heute vorliegende Landesgesetzentwurf regelt die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen in Landesrecht. Wir gehen damit einen weiteren Schritt zur Stärkung der Pflege und ich kann alle Fraktionen nur bestärken, für diese Überweisung zu stimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
