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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 25.09.2024 Sitzungen 8/87

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich noch gut erinnern, als die Generalistik beschlossen wurde im Deutschen Bundestag. Das war schon 2017. Dort wurden ja bekanntermaßen die Altenpflege und die Krankenpflege in einem Ausbildungsgang zusammengefasst, mit unterschiedlichen Differenzierungsmöglichkeiten. Vielleicht am Anfang der Hinweis, schon damals waren Engpässe bei den Gesundheitsfachberufen absehbar. Und ich sage das deswegen, weil ich mal darauf hinweisen wollte, wie lange eigentlich die Gesetzgeber manchmal brauchen, um sozusagen dann auch darauf zu reagieren, denn 2017 bis 2024 ist ein langer Weg und dazwischen gab es aber dieses Pflegeausbildungsstärkungsgesetz von 2023, eine wichtige Grundlage für das, was jetzt als Gesetzesvorhaben hier auf Landesebene notwendig wird und auch jetzt umgesetzt werden soll. Das Gesetz ist ja – das ist ja schon gesagt worden von den Vorrednern –, ist als Verordnungsermächtigungsgesetz an die jeweils zuständigen Ministerien gebunden. Da ergibt sich – und das sage ich auch nicht zum ersten Mal – immer das Problem für die Parlamentarier, dass die Gegenstände, die in den Verordnungen geregelt werden sollen, natürlich vorher nicht bekannt sind. Und nachher, wenn sie dann da sind, sind sie dann auch wenig transparent, obwohl man sie sich natürlich herausziehen kann. Aber an sich würde man als Parlamentarier gern auch schon wissen, welche Grundrichtung sozusagen die Verordnungen dann annehmen. Für die hochschulische Pflegeausbildung, also das Hochschulstudium der Kranken- und Altenpflege, ist ja zu vermerken, dass diese Diskussionen, wie viel man davon hochschulisch als Ausbildung auch braucht, immer wieder aufgerufen wurden. Es ist aber klar, dass in Deutschland die Zahl der hochschulisch ausgebildeten Pflegekräfte geringer ist als im europäischen Vergleich. Und deswegen ist es gut, wenn dort eine Stärkung herbeigeführt wird. Was das allerdings auch erfordert, ist, dass man für diejenigen, die dann auch studiert haben, diesen Pflegeberuf, hinterher auch entsprechende Berufsbilder hat. Das ist immer auch das Problem gewesen. Natürlich weiß man, und daran denken viele derjenigen, die dann ein Studium machen, dass sie dann nachher auch in die Ausbildung gehen, als sozusagen Ausbilder. Aber ich weise darauf hin, dass auch Führungskräfte in den entsprechenden Kliniken eigentlich immer wieder auch gesucht werden im Pflegebereich und viel zu wenige die Bereitschaft aufbringen, dort Führungsverantwortung zu übernehmen. Und das könnte so ein Berufsbild auch für die studentischen Pflegerinnen und Pfleger sein. Wir werden in den Ausschussanhörungen einige Fragen noch mal erörtern wollen, zum Beispiel die temporäre Reduzierung der Praxisausbildung, wie sie beispielsweise bei der Hebammenausbildung oder beim Hebammenstudium jetzt vorgesehen wird. Ich glaube, das ist aus der Not geboren. Aber trotzdem muss man ja sich immer wieder vergegenwärtigen, dass wir in einer Zeit, wo wir Kompetenzen vermitteln, mehr als Wissen, dass dort gerade besonders die praktische Ausbildung natürlich notwendig ist, zumal auch auf dem Gebiet der Hebammenwissenschaften, da soll ja temporär das auf 15 Prozent runtergehen. Insofern werden wir da nachfragen. Und auch zur Ausbildungsvergütung der Hochschulstudentinnen und -studenten werden wir Fragen stellen und einige weitere mehr. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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