Dirk Stamer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der Ersten Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung, das Berufsakademiegesetz. Dieser Gesetzentwurf leistet einen wichtigen Beitrag für die zukunftssichere Aufstellung der Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, (Marc Reinhardt, CDU: Bla, bla, bla!) denn mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Gründung und den Betrieb von Berufsakademien in unserem Land und schaffen darüber hinaus die Rahmenbedingungen für derartige Studieneinrichtungen des tertiären Bildungsangebots, die Theorie und Praxis auf gute Art und Weise miteinander verbinden. Wir wollen jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit geben, eine hochwertige duale Ausbildung zu absolvieren. Berufsakademien sind hierfür ein guter Ort, um theoretisches Wissen und praktische Erfahrung miteinander zu verknüpfen. Sie bieten eine Ausbildung, die sowohl in der Wissenschaft als auch in der Berufspraxis verwurzelt ist. Und das bedeutet, dass Studierende nicht nur akademisches Wissen erwerben, sondern gleichzeitig wertvolle Praxiserfahrungen in ihren Betrieben sammeln können. Und diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist ein Erfolgsmodell, das sich in anderen deutschen Ländern bereits bewährt und erfolgreich zur Erweiterung des dortigen Bildungsangebotes geführt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Der Wissenschaftsrat selbst hat betont, dass dual organisierte Studiengänge einen vielversprechenden Weg für die Differenzierung des Hochschulwesens bieten, und diesen Weg wollen wir in M-V nun gemeinsam gehen. Die Absolventinnen und Absolventen von Berufsakademien erhalten am Ende des Studiums einen Abschluss, der gleichwertig mit dem von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen ist. (Katy Hoffmeister, CDU: Und warum können die da nicht gleich studieren?) Ich würde aber gerne hier an dieser Stelle noch auf einige Punkte eingehen, die in der Diskussion bereits teilweise angesprochen worden sind. Einige befürchten hier, dass Berufsakademien in Konkurrenz zu unseren staatlichen Fachhochschulen treten könnten. Berufsakademien ergänzen aber vielmehr unser bestehendes Bildungsangebot, indem sie eine zusätzliche praxisorientierte Ausbildungsform anbieten. Sie richten sich insbesondere an junge Menschen, die eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis suchen und darüber hinaus möglichst frühzeitig in das Berufsleben einsteigen möchten und darüber hinaus auch Geld verdienen möchten. Sie führen also eher dazu, dass eine breitere Schicht der Bevölkerung die Möglichkeit erhält, eine höhere Qualifikation zu erreichen. Eine weitere bestehende Sorge ist, dass Berufsakademien eine finanzielle Belastung für das Land darstellen könnten. Hier kann ich klarstellen – die Vorrednerinnen und -redner haben es auch schon gesagt –, das Gesetz sieht keinerlei finanzielle Beteiligung des Landes an Berufsakademien nicht staatlicher Träger vor. Diese müssen ihre Finanzierung aus eigenen Mitteln sicherstellen, denn unsere staatlichen Hochschulen behalten selbstverständlich weiterhin die oberste Priorität in der Wissenschaftsfinanzierung. Manche mögen darüber hinaus auch Zweifel an der Qualität der Ausbildung von Berufsakademien haben. (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Das Gesetz legt jedoch strenge Voraussetzungen für die staatlichen Anerkennungen fest. Dazu gehören die Akkreditierung der Ausbildungsgänge, ein nachhaltiges Konzept zur Qualitätssicherung und eine angemessene personelle, räumliche und sachliche Ausstattung.
