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Hannes Damm

GRÜNE 25.09.2024 Sitzungen 8/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir GRÜNE unterstützen es grundsätzlich, dass für bestimmte Tätigkeitsfelder eine praxisnahe wissenschaftliche Ausbildung, zum Beispiel durch ein duales Studium, ermöglicht wird. Die Verbindung von theoretischem Wissen und praktischer Ausbildung ist eine bewährte Methode, um Studierende optimal auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Berufsakademien, wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen, bieten zwar einen weiteren Ansatz in diese Richtung, allerdings wirft gerade dieser Gesetzesentwurf einige grundlegende Fragen auf, stellt aus unserer Sicht, aus der Sicht meiner Fraktion, den bisher von der Koalition zumindest auf dem Papier vertretenen Anspruch an eine gute wissenschaftliche Ausbildung im Mecklenburg-Vorpommern infrage, denn bereits auf den ersten Blick zeigen sich im Gesetzentwurf gravierende Mängel, die ausgeräumt werden müssen, wenn man überhaupt die Zustimmung in Erwägung ziehen möchte. Erstens. Es ist schlichtweg enttäuschend, dass kein einziger Euro aus öffentlichen Mitteln für dieses Vorhaben vorgesehen ist. Bildung ist vor allem eine staatliche Aufgabe und muss folglich von der öffentlichen Hand getragen werden, um Qualität und Chancengleichheit zu gewährleisten. Hier lässt die Regierung die zukünftigen Studierenden, am Ende auch die Betriebe, allein im Regen stehen. Das ist weder fair noch nachhaltig, wenn nicht gar die Hoffnung dahintersteckt, durch eine Umleitung von Studierenden weiter an öffentlichen Hochschulen sparen zu können. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das ist ja noch absurder!) Zweitens. Dieser Entwurf sieht für Berufsakademien im Gegensatz zu den Hochschulen im Regelungsbereich des Landeshochschulgesetzes keine Berufungskommission zur Auswahl von Professorinnen und Professoren vor. Wie wollen Sie sicherstellen, dass das Lehrpersonal an den Berufsakademien die gleichen hohen Qualitätsstandards erfüllt wie an anderen Hochschulen? Es reicht eben nicht, ins Gesetz zu schreiben, alles soll genau die gleiche Qualität wie bei den Hochschulen erreichen, wenn dann aber die Instrumente dazu schlicht fehlen. Und drittens. Wo bleiben die Gremien zur studentischen Mitbestimmung? Es ist kaum zu fassen, dass eine sozialdemokratisch geführte Regierung in einem Gesetzentwurf diese so hart erkämpften und wichtigen Instrumente der studentischen Selbstverwaltung schlichtweg weglässt. Wir GRÜNE setzen uns für Partizipation und Mitbestimmung auf allen Ebenen ein. Hier wird sie jedoch von Rot-Rot mit Füßen getreten. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Hinzu kommt, die Berufsakademien stünden in direkter Konkurrenz zu unseren Fachhochschulen und zur bewährten beruflichen Ausbildung. In anderen Bundesländern hat sich gezeigt, dass diese Konkurrenz keineswegs zu mehr Fachkräften führt unterm Strich, sondern zu einer Art Kannibalisierung zwischen den Ausbildungssystemen. In mehreren Bundesländern wurden die Berufsakademien daher später in duale Hochschulen überführt. Vielleicht sollten wir hier in Mecklenburg-Vorpommern aus diesen Lehren lernen. Die anstehende Expertenanhörung muss zeigen, ob sich die angesprochenen Mängel im Gesetz überhaupt im parlamentarischen Verfahren ausräumen lassen oder ob M-V hier ebenfalls auf einem Holzweg unterwegs ist, den wir früher oder später wieder verlassen werden. Vielleicht ist es klüger, gar nicht erst loszulaufen (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Und lieber nichts zu machen, oder was?!) und andere Wege zu reparieren und zu befestigen, nämlich die bestehenden Hochschulen unseres Landes endlich sachgerecht auszustatten und zu fördern, gern auch beim dualen Studium. Das wäre ein echter Schritt nach vorn. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)

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