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Bettina Martin

25.09.2024 Sitzungen 8/87

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Berufsakademiegesetz füllt die Landesregierung eine Lücke in der Bildungslandschaft unseres Landes und wir schaffen damit einen rechtlichen Rahmen für neue Möglichkeiten, die akademische und die praktische Ausbildung besser zu verbinden. Das ist ein wichtiger Schritt, denn diese Mischung, genau diese Mischung aus praktischer Ausbildung und akademischer Ausbildung ist verstärkt das, was sich junge Menschen auch wünschen, und das zunehmend an HWs und auch an Berufsakademien. Zu diesem Ergebnis ist kürzlich eine Expertise des Wissenschaftsrats gekommen, und deswegen ist es auch gut, dass wir hier einen gesetzlichen Rahmen vorlegen. Wir schaffen also mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit eines neuen Angebots für das duale Studieren in unserem Land. Und genau worum geht es da? Die duale Ausbildung an Berufsakademien besteht aus einem theoretischen Ausbildungsteil, der ausschließlich als Studium an der Berufsakademie erfolgt, und aus einer praktischen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Nach erfolgreicher Ausbildung wird den Studierenden die Abschlussbezeichnung „Bachelor“ verliehen. Die bundesweit steigenden Studierendenzahlen an den Berufsakademien zeigen, dass es bei den Jugendlichen eine Nachfrage nach dieser Art der Ausbildung gibt, und davon kann und soll auch unsere Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern profitieren, denn wenn wir dieses Angebot nicht anbieten, (Zuruf von Sandy van Baal, FDP) dann gehen wir eben auch das Risiko ein, dass genau diese Jugendlichen, die sich eben so ein Studium wünschen an Berufsakademien, unser Bundesland verlassen, und das wollen wir nicht. Deshalb wollen wir es unseren privaten Bildungsträgern ermöglichen, eine Berufsakademie zu gründen. Konkrete Anfragen und Signale liegen uns dazu auch vor, und so erfüllen wir eben sowohl die Angebotsseite als auch die Nachfrageseite. Diesen Wunsch wollen wir dann auch erfüllen. Bisher fehlte die rechtliche Grundlage dafür, und diese rechtliche Lücke wollen wir jetzt schließen. Wir bereichern also damit ganz wesentlich unser Bildungsland Mecklenburg-Vorpommern und erschließen neue Zielgruppen, ganz, wie es der Vorsitzende des Wissenschaftsrats Professor Wolfgang Wick in seinem jährlichen Bericht zu aktuellen Tendenzen im Wissenschaftssystem auch empfohlen hat. Ich weiß, dass es Sorge gibt, dass mögliche Berufsakademien in Konkurrenz mit unseren Hochschulen im Land treten. Dazu könnte man sagen, ja, Konkurrenz belebt das Geschäft, (Sandy van Baal, FDP: Genau!) denn das Gesetz setzt auch die Rahmenbedingungen für einen gut geregelten Wettbewerb mit klaren Verhältnissen, hohen Qualitätsanforderungen und rechtlichen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Diese richten sich natürlich nach den KMK-Anforderungen. Aber ich möchte auch betonen, dass die Berufsakademien in Bereichen aktiv werden, die von den Hochschulen gar nicht (Katy Hoffmeister, CDU: Wo steht das?) oder eben nicht in diesem Maße bedient werden. Und diese Berufsakademien, wie schon erwähnt, wenden sich auch an eine Klientel, die dezidiert eine Ausbildung außerhalb dieser großen Universitäten anstrebt. Wir schaffen mit dem Berufsakademiegesetz für Mecklenburg-Vorpommern einheitliche Standards und Zulassungskriterien für Berufsakademien, damit auch die privaten Angebote das Qualitätssiegel haben, staatlich geprüft zu sein und staatlicher Aufsicht zu unterliegen. Die Studiengänge sind nach den Vorgaben der KMK zu akkreditieren. Zudem erfolgt die Lehre zu mindestens 40 Prozent durch hauptberufliche Dozentinnen und Dozenten, deren Einstellungsvoraussetzungen weitestgehend denen der Professorinnen und Professoren nach dem LHG entsprechen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber einen Punkt möchte ich hier ausdrücklich betonen, die staatlichen Hochschulen des Landes haben selbstverständlich weiterhin oberste Priorität. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!) So ist keine direkte finanzielle Beteiligung des Landes an nicht staatlichen Berufsakademien geplant. Vielmehr haben die privaten Antragsteller nachzuweisen, dass ihre finanziellen Verhältnisse die vollständige Finanzierung der Berufsakademie aus eigenen Mitteln garantieren. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass der Gesetzentwurf daneben eine Ermächtigung der Landesregierung zur Errichtung staatlicher Berufsakademien enthält. Dies wurde ausdrücklich vom Wirtschaftsministerium ergänzt oder auf Wunsch des Wirtschaftsministeriums ergänzt. Wir legen Ihnen also hier einen soliden Gesetzentwurf vor, der auf Forderungen und Wünsche sowohl aus der Wirtschaft als auch aus der Gesellschaft eingeht und diese Wünsche auch sauber regelt. Wir ermöglichen eine Verbesserung unserer Bildungsangebote für eine bessere Bildungslandschaft, und darum freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss, auf die Diskussion im Landtag und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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