Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörende! Herzlichen Dank, in der Tat, Sie haben mich zutreffend wiedergegeben. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Ich würde ungern in lauter einzelnen Kleckeraktionen das SOG Paragraf für Paragraf, Sitzung für Sitzung durchgehen, sondern wir haben sehr dafür geworben beim letzten Mal, die große Novellierung, die im nächsten Jahr ohnehin ansteht, eben ohne Vorgriff – Sie haben jetzt eben sozusagen zwei Alternativformulierungen verwendet –, ohne Vorgriff einzelner Dinge, wenn sie nicht ausdrücklich erforderlich sind, wir hatten aus verfassungsrechtlichen Gründen selbst als Innenministerium letztes Jahr eine Ausnahme vorgeschlagen, sozusagen, lasst uns einen großen Wurf machen und dann gucken wir uns all die Dinge an. Dafür werbe ich auch weiterhin. In der Tat hat auch die Frage einer gesonderten Ermächtigungsgrundlage, eine Spezialermächtigung für die Gefährderansprache eine Rolle gespielt. Aber es bleibt eben auch das Spannungsverhältnis, was wir in der Güstrower Diskussion erlebt haben. Die Güstrower Diskussion hat umgekehrt auch sehr deutlich gesagt, das Gesetz hat circa die doppelte Dicke gewonnen. Einer der Vortragenden hat es in einer für mich sehr frappierenden Weise deutlich gemacht. Das Land selbst gibt das Sicherheits- und Ordnungsgesetz als Textausgabe raus, immer gleich große Schrift – war ihm extra wichtig –, gleich große Schrift, gleiche Zeilenabstände, gleiches Format. Und er hatte in einem Dia…, nein, heißt heute wahrscheinlich anders, einer PowerPoint-Präsentation ein Lichtbild der alten Fassung, die er sich offenbar von erfahreneren Kolleginnen und Kollegen besorgt hatte, und der heutigen nebeneinandergelegt, und dann merkte man, es war eine knappe Verdopplung. Ja, man sah einfach Papiervolumen circa verdoppelt, und er schwor uns Stein und Bein, keine Bilder drin, keine Fotos, keine andere Konfiguration, sondern einfach deutliche Zunahme. Und das spiegelt die Diskussion eben auch wider, den dringenden Wunsch eigentlich nach Reduktion von Komplexität und nach Reduktion von Vielfalt. Die gute alte Ermächtigungsgrundlage der Generalklausel, wie die Juristen und Juristen das nennen – zu gut Deutsch, ein bisschen salopp, da steht drin, immer dann, wenn jemand richtig Mist baut, darf die Polizei eingreifen –, kann man sehr viel schöner formulieren, keine Frage, aber auf die stützen wir uns. Und ich nehme wahr, dass mehrere Debattenbeiträge sehr deutlich dafür geworben haben, wenn ihr als Gesetzgeber mehr spezielle Normen da reinschreiben wollt, macht das bitte nur, wenn es aus verfassungsrechtlichen Gründen unabdingbar ist, ansonsten lasst uns bitte mit der Generalklausel, die uns ganz viele Möglichkeiten gibt, lasst uns bitte mit der genügsam sein, damit wir nicht am Ende ein Gesetz schaffen, das die meisten Kolleginnen und Kollegen, weil sie ganz viele Spezialparagrafen gar nicht brauchen, zumindest nicht regelmäßig, gar nicht mehr überschauen können. Und in dem Spannungsverhältnis werden wir uns nach meiner Überzeugung auch bei der Novellierung bewegen müssen, sowohl mit den zusätzlichen Tatbeständen, die jetzt der Hauptgrund der Novellierung waren, aber jetzt eben nur ein Teil davon sein werden, weil wir uns alles angucken – die wir 2020 neu geschaffen haben –, aber auch mit der Frage, wie gehen wir mit neuen Herausforderungen um. Meine Einladung bleibt: Lassen Sie uns bitte in einem großen Wurf das machen! Gerade diese Abwägungsfrage, wie viel schaffe ich eigentlich neu, wie voluminös wird es insgesamt, kann ich ja erst sehen, wenn man dann wirklich mal einen Wurf für alles hat, und dann kriegt man ein Gefühl, wie soll es in den nächsten Jahren aussehen. Immer dann, wenn ich einzelne Scheiben vorher abschneide, sind die schon mal auf der Waagschale drauf und ich muss dann hinterher immer schauen, wie ich es einordne. „Werbeblock“ bleibt also – die große Reform, die große Novellierung, ein großer Diskussionsentwurf, dazu wird die Diskussion gehören. Gleichwohl bleibe ich auch bei meiner Position vom letzten Mal: Das ist schon auch über Paragraf 13 – das ist diese Generalklausel – ein relativ probates Mittel, ist in allen Polizeirechten im Bundesgebiet Deutschland anerkannt, gibt jetzt keinen großen Lehrstreit, der sagt, Sauerei, darf man nicht, sondern es ist völlig klar, warum. Gefährderansprache hat folgende Idee: Wenn jemand erkennbar auf dem Weg zu sein scheint, demnächst Mist zu bauen, spreche ich ihn vorher an und sage, erstens, wir merken das, zweitens, wir als Polizei sehen dich, und drittens, wenn es jetzt schiefgeht, bist du der Erste, bei dem wir klingeln. Und diese Idee, sozusagen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist, schon eine weniger einschneidende Möglichkeit zu haben, damit umzugehen, ist das, was nach meinem Eindruck überall anerkannt ist, hat sich über viele Jahre Polizeipraxis bewährt. Aber noch einmal, wir gucken uns gerne in der großen Novellierung die Frage an. Meine Bitte bleibt in den Raum: Nicht lauter Vorwegnummern, sondern lassen Sie uns dann eine große Diskussion führen! – Ganz herzlichen Dank, erfolgreiche Debatte zu diesem Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
