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Michael Meister

AfD 25.09.2024 Sitzungen 8/87

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe zu diesem Gesetzentwurf auch schon ausgeführt und unsere Auffassung hat sich jetzt auch nicht wirklich verändert, Frau van Baal, das wird Sie wahrscheinlich nicht wundern. Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, der mag tatsächlich auf den ersten Blick positiv wirken, doch wenn man sich den Ent… (René Domke, FDP: Auch auf den zweiten.) Na, nee, das sehe ich nicht so, Herr Domke. Doch wenn man sich den Entwurf wirklich näher anschaut, dann ist es einfach nicht der große Wurf, (Marc Reinhardt, CDU: Doch, doch, doch!) den wir für unsere Unternehmen und unsere Arbeitgeber hier in Mecklenburg-Vorpommern brauchen. (René Domke, FDP: Schaut mal nach Schleswig-Holstein, wie das da läuft!) Ganz im Gegenteil, Herr Domke, (René Domke, FDP: Keiner ist auf die Idee gekommen, das zu ändern.) er bleibt in entscheidenden Bereichen (Glocke der Vizepräsidentin) hinter den Erfordernissen zurück. Ein gravierendes Problem zum Beispiel ist die fehlende Korruptionsbekämpfung, Herr Domke. Wir reden hier über die Vergabe öffentlicher Aufträge, also über den Umgang mit Steuermitteln. Korruption kann in diesem Bereich nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch zu einem massiven Vertrauensverlust in unsere Institutionen. (René Domke, FDP: Dafür gibt es schon Gesetze.) Es fehlt in diesem Entwurf an klaren, (René Domke, FDP: Braucht nicht noch mal geregelt zu werden.) durchsetzbaren und effektiven Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Und das gehört einfach da mit rein, Herr Domke. Da können Sie jetzt mit dem Kopf schütteln, wie Sie möchten. So, und ohne verbindliche Transparenz und Kontrollmechanismen wird dieses Gesetz weder das Vertrauen der Bürger stärken noch die Integrität der öffentlichen Auftragsvergabe sichern können. Ein weiterer Punkt, der kritisch betrachtet werden sollte, ist die unzureichende Berücksichtigung strategischer Ziele. Der Entwurf enthält zwar Hinweise auf strategische Vorgaben wie Nachhaltigkeit und regionale Wirtschaftsförderung, bleibt jedoch in der Umsetzung ziemlich vage. Es fehlen einfach klare Leitlinien, wie diese Ziele konkret in die Vergabeverfahren eingegliedert und umgesetzt werden sollen. Und ohne verbindliche Vorgaben besteht die Gefahr, dass solche Ziele nur Lippenbekenntnisse sind und letztlich willkürlich oder gar nicht berücksichtigt werden. Besonders schwer wiegt das Fehlen einer Erfolgskontrolle. Es wird kein Mechanismus vorgeschlagen in diesem Gesetzentwurf, um die Wirksamkeit und den Erfolg dieses Gesetzes überhaupt zu überwachen. Wie sollen wir also beurteilen, (Zuruf von René Domke, FDP) ob die Modernisierung tatsächlich greift, wenn wir keine Möglichkeit haben, die Auswirkungen systematisch zu überprüfen? Eine Erfolgskontrolle ist unerlässlich, um gegebenenfalls nachsteuern zu können und sicherzustellen, dass die gesetzten Ziele dieses Entwurfes auch erreicht werden können. Und die Berücksichtigung mittelständischer Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, insbesondere durch die Beachtung des Gebots der Los aufteilung, mag ein gut gemeinter Ansatz sein, ohne eine strenge Überwachung dürften Aufträge aber weiterhin so ausgeschrieben werden, (René Domke, FDP: Wollen Sie noch mehr Bürokratie aufbauen, oder was?!) dass kleine Unternehmen, Herr Domke, kaum eine Chance für Zuschläge bekommen. Und die Regelung, dass nur Eigen... – und das, Herr Domke, das ist jetzt wirklich ein wichtiger Punkt, ja, das müssen Sie mir erklären –, die Regelung, dass nur Eigenerklärungen der Arbeitgeber beziehungsweise der Unternehmer als Nachweis gefordert werden, bevor der Zuschlag erteilt wird, der öffnet doch nun tatsächlich Missbrauch Tür und Tor. Und wir dürfen nicht erst nach Vergabe prüfen, ob ein Unternehmen überhaupt in der Lage ist, einen Auftrag auszuführen. (Heiterkeit bei René Domke, FDP) So, abschließend kann man ganz kurz und knackig zusammenfassen, der Gesetzentwurf enthält durchaus sinnvolle Ansätze. Das bestreitet niemand, (René Domke, FDP: Doch!) doch er greift zu kurz. Es braucht verbindliche Regeln, klare Leitlinien und vor allem wirksame Kontrollmechanismen, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Nur so kann ein Vergaberecht geschaffen werden, das nicht nur formal modern ist, sondern auch in der Praxis eine echte Verbesserung darstellt. Und deshalb werden wir uns auch lediglich enthalten, Herr Domke. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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