Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz so kurz wird es nicht werden, weil ich möchte noch einige Aspekte hinzufügen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Verantwortung der medizinischen Versorgung in unserem Land ist auf die Schultern vieler Akteure verteilt. Und – das haben wir schon gehört – während Bundes- und Landespolitik die Rahmenbedingungen und Anreize für erwünschte Entwicklungen setzen, liegt die konkrete Ausgestaltung vieler Regelungen in den Händen der Selbstverwaltungspartner des Gesundheitswesens. Wir sind also hier nicht alleine, sondern wir brauchen immer Partner an unserer Seite. Der vorliegende Antrag spricht von einer Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot psychotherapeutischer Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung und mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche sei gesagt, dass in 2022 die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu der Feststellung gelangten – und deshalb sprechen wir ja heute auch noch mal darüber –, die Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen seien zu lang. Da stimmen wir vollkommen überein. Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das am 22. Mai im Bundeskabinett beschlossen worden ist und jetzt bereits in die Zweite Lesung im Parlament geht, sind etliche Reformschritte geplant. Damit ergeben sich bereits gesetzliche Änderungen, die für eine gute Verbesserung der Versorgung sorgen sollen. Ich würde auch nicht unbedingt mehr auf die einzelnen Punkte des vorliegenden Antrags eingehen. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits gemacht. Die Ministerin hat sehr viele Punkte ausgeführt, zu II.1 auf den Gesetzentwurf verwiesen, zu II.2 ebenfalls. Ich glaube, das ist etwas Gutes, was wir hier miteinander bereden, und auch, dass der Gesetzentwurf mittlerweile vorliegt und auch im Kabinett, im Bundeskabinett, schon verabschiedet worden ist. Zu II.3: Der bedarfsgerechte Versorgungsgrad für eine wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung ist auch im Gesetzentwurf enthalten. Und wir haben dann noch den Punkt zu II.5, zur Landarztquote. Auch da ist sich unsere Fraktion einig, und wir haben dazu auch bei den Anträgen, die wir in der letzten Landtagssitzung besprochen haben, zur Ärzte- und Ärztinnengewinnung schon unsere Meinung zu gesagt. Dann haben wir den Punkt II.7. Zur Sicherstellung einer erreichbaren und qualitativ hochwertigen Versorgung in allen medizinischen Bereichen wird die Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär zukünftig vermehrt aufgehoben werden. Das haben wir natürlich auch in diesem ambulanten Bereich. Da sind wir froh drüber, dass die Diskussion und der Druck dahin immer größer werden. Wir sind unbedingt dafür, dass die Sektorentrennung überwunden wird. Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) da will ich noch mal sagen, unsere Meinung ist, dass innerhalb der aktuellen Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA die einzelnen Gruppen als Arztgruppen unterschieden werden und die dort genannte Arztgruppe der Psychotherapeuten explizit auch die psychologischen Psychotherapeuten umfasst. Und deshalb ist für uns aus unserer Sicht die Formulierung als Fachgruppe nicht notwendig. Das können wir gerne noch mal bereden, aber so ist der aktuelle Stand beim G-BA. Ein für uns alle wichtiges Thema bleibt für uns noch in dem vorliegenden Antrag ausgeklammert. Wir müssen nämlich vor allem auch präventive Ansätze stärken. Und da haben wir in der letzten Woche am 02.07. im Bundestag, haben die Ampelfraktionen und die Unionsfraktion im Bundestag einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern stärker zu unterstützen. Dieser Antrag bezieht sich dabei auf die Empfehlungen einer zuvor eingerichteten interdisziplinären Arbeitsgruppe. Der Antrag hieß „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“. Wenn Sie die Drucksache brauchen, sage ich die gerne auch noch mal. Ich möchte uns nur ans Herz legen, dass wir durch viele gemeinsame Schritte versuchen wollen, diesem Thema gerecht zu werden. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
