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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 12.07.2024 Sitzungen 8/86

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! An den Anfang meiner Rede stelle ich den Tatsachenhinweis, psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch ärztliche Psychotherapeuten und durch psychologische Psychotherapeuten. Das wird auch in der Rede noch eine Rolle spielen. Dann ist es so, und so verstehe ich das auch, die Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Behandlung ist ein dickes Brett seit Jahrzehnten. Dieses dicke Brett gilt es zu bohren. Es ist noch nicht durchgebohrt und deswegen denke ich, dass der Antrag von der CDU ein geeigneter Rückenwindantrag eigentlich sein sollte für uns alle, weil das wird weitergehen mit dem Bohren. Und darauf möchte ich auch noch mal hinweisen. Auch wenn die Regierungskoalition in ihren Koalitionsvertrag reingeschrieben hat, dass sie bei der psychotherapeutischen Bedarfsplanung oder -behandlung einen Fortschritt herbeiführen wollen – das verwundert mich nicht, weil auch ich in der Zeit meiner Bundestagsarbeit für die GRÜNEN unterwegs war, diesen Zweig zu stärken –, ist natürlich nicht alles inzwischen schon geregelt. Es ist richtig – und da schließe ich mich der Ministerin an und da wird die CDU auch sich anschließen, steht ja auch im Antrag drin –, dass wir eine besondere Fachgruppe für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen sozusagen einführen. Das ist auch aus fachlicher Sicht sehr vernünftig, so was zu machen. Aber an der Bedarfsplanung selbst hat sich nichts geändert. Und da muss man sich mal vor Augen führen, dass das in den 90er-Jahren auch gar nicht wissenschaftlich gemacht wurde, sondern man hat damals nichts weiter gemacht, als die Psychotherapiesitze, die es gab, als den Bedarf in Deutschland anzusehen und zu sagen, das ist es dann. Und da ist es gar nicht nach Bedarf gegangen. Und es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es natürlich einen Anstieg an psychischen Erkrankungen auch absolut gegeben hat in Deutschland. Aber dazu kommt noch, dass auch der psychotherapeutische Behandlungsansatz einen anderen Stellenwert heute hat als damals, denn diese Bedarfsplanungssache aus den 90er-Jahren hatte ja auch historische Gründe. Und die liegen eben genau darin, dass seinerzeit immer nur davon ausgegangen worden war, dass Psychotherapie von ärztlichen Psychotherapeuten – in Klammern: von Psychiatern – vorgenommen wird mit psychotherapeutischer Sonderausbildung. Das hat jahrelang zu der Tatsache geführt, dass die KV zuerst 40 Prozent und dann 20 Prozent der Sitze für ärztliche Psychotherapeuten vorgesehen hatte, die niemals besetzt wurden. Die gab es einfach, die waren auch unbesetzt. Das hat zusätzlich zum Engpass auch der psychotherapeutischen Behandlung geführt. Also mit anderen Worten lohnt sich immer auch ein differenzierter Ansatz, woran liegt es eigentlich, dass wir auch jetzt die Zahl hören, 53.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es eigentlich weithin, aber es gibt nur 35.000 Sitze in Deutschland. Mit anderen Worten, man könnte auch durch eine vernünftige Bedarfsplanung jetzt zunächst auch die Lücke schließen. Und letzter Satz noch oder letzter Gedanke noch zu der Frage der Ausbildung: Also wenn jetzt hier drinsteht, dass man durchs Landarztgesetz, sozusagen durch die Philosophie des Landarztgesetzes, da Abhilfe schaffen könnte, dann könnte man es auf jeden Fall für die psychologischen Psychotherapeuten machen. Wir werden dem Antrag zustimmen. Und der Hinweis noch für den Änderungsantrag, auch wenn Sie den ablehnen, ...

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