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Stefanie Drese

12.07.2024 Sitzungen 8/86

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich vorneweg möchte ich betonen, dass die mentale Gesundheit ein hohes Gut ist. Und für unsere mentale Gesundheit ist es gut, dass dieser Antrag nach vielen Anläufen nun endlich im Landtag behandelt werden kann. Nur weil Erkrankungen nach außen nicht sichtbar sind, wie ein gebrochener Arm, heißt das nicht, dass Betroffene weniger leiden. Ganz im Gegenteil kommt zur Erkrankung dann häufig noch der Druck hinzu, sich rechtfertigen zu müssen für eine Belastung, die für andere nicht zu erfassen oder nur schwer zu verstehen ist. Deshalb ist es gut und wichtig, darüber heute hier im Landtag zu diskutieren. In der Tat stimmt die Aussage im CDU-Antrag, dass die Bedarfsplanungs-Richtlinie alt ist. Auch Kinder und Jugendliche sollen und müssen bei einer Erkrankung bestmöglich unterstützt werden. Und wie bei vielen weiteren Themen spielt auch bei der psychotherapeutischen Versorgung der ländliche Raum eine besondere Rolle. Wo ich Ihnen aber leider widersprechen muss, ist die Aussage, dass auf Bundesebene angekündigte Reformen, die genau diese Punkte adressieren, bisher vage blieben. Auch wenn Ihr Antrag nun bereits einige Monate alt ist, war dieser Vorwurf schon damals falsch. Große Schritte zeichnen sich schon Anfang des Jahres ab. Mittlerweile befindet sich das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und wurde bereits in Erster Lesung im Bundestag behandelt. Dieses Gesetz wird die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch Erkrankte stärken. Das Gesetz beinhaltet auch eine Ausgliederung der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche in eine eigene Bedarfsplanung. Auch Erleichterungen und Vereinfachungen für die Erbringung von psychotherapeutischen Leistungen sind vorgesehen. Erwähnt sei hier beispielsweise die Erübrigung eines Konsiliarberichts vor Aufnahme einer Therapie, wenn eine Behandlung auf Überweisung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes stattfindet und somit eine somatische Abklärung bereits stattgefunden hat. Weiter versuchen wir auch in der Weiterbildung Verbesserungen zu erreichen. Psychotherapeuten müssen wie andere Arztgruppen auch nach dem Studium eine Weiterbildung, eine Fachweiterbildung, absolvieren, welche fünf Jahre dauert. Leider erhalten die angehenden Fachpsychotherapeuten nach der aktuellen Gesetzeslage nur eine sehr schlechte Vergütung während ihrer Weiterbildung, auf die dann auch die Sozialversicherungsabgaben noch entfallen. Hierauf hatten wir gemeinsam mit unseren Länderkolleg/- innen bereits in der Vergangenheit immer wieder über Bundesrat und GMK hingewiesen und deutlich gemacht, dass hier vonseiten des Bundes nachgebessert werden muss. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass entsprechende Regelungen innerhalb des SGB V und der Pflegesatzverordnung aufgenommen werden, damit die Attraktivität der Weiterbildung auch in Zukunft gewährleistet wird. Sie merken, es passiert viel mehr, als Ihr Antrag vermuten lässt. Ein wenig mehr Differenziertheit wünsche ich mir zudem bei der Diskussion um die Wartezeiten, denn die von Ihnen aufgeführte lange Wartezeit von sechs Wochen darf nicht pauschal betrachtet werden. Zuallererst, das betrifft ausdrücklich nicht Personen, die sich in einer ganz akuten Notlage befinden. Wer zum Beispiel Suizidgedanken hat, der bedarf keiner psychotherapeutischen, sondern einer psychiatrischen Behandlung. Dementsprechend fließt sie auch nicht in die Wartezeit der Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Eine psychotherapeutische Behandlung ist hingegen ein in dem Sinne planbares Ereignis für eine bestehende Erkrankung. Hier sind Wartezeiten für ein Erstgespräch landesweit kurz. Richtig ist hingegen, für eine langfristige Behandlung mit Terminen, die regelmäßig, zum Beispiel einmal wöchentlich, stattfinden müssen, sind Wartezeiten von sechs Wochen durchaus üblich. Das ist unter anderem aber auch dadurch zu erklären, dass es einen gewissen Vorlauf aufseiten der Therapeutinnen und Therapeuten, aber auch bei den Betroffenen braucht, um diese Termine überhaupt einzutakten. Das liegt aber auch darin, dass im Erstgespräch manchmal festgestellt wird, dass Patient und Therapeut nicht zueinander passen und kein förderliches Therapeuten-Patienten-Verhältnis entstehen kann. Bei den Abrechnungszahlen ist das dann zum Beispiel daran zu erkennen, dass manche Patientinnen und Patienten mehrere Erstgespräche aufweisen. Das soll aber natürlich nicht heißen, dass sechs Wochen ein Idealzustand sind. Deswegen haben wir wiederholt Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung geführt, um insbesondere die Therapeutinnen und Therapeuten anzusprechen, die momentan aus verschiedensten Gründen nicht ihren vollen Versorgungsauftrag erfüllen. Im letzten Jahr hat die KV deshalb auch damit begonnen, die betroffenen Therapeutinnen und Therapeuten anzuschreiben. Dafür bin ich der KV ausgesprochen dankbar, zumal sie anschließend in intensiven und individuellen Beratungsgesprächen dafür geworben hat, Teile des Versorgungsantrags zurückzugeben, und so neuen Therapeutinnen und Therapeuten eine Möglichkeit zur Niederlassung geboten werden kann. Und ich bin froh, dass dies auch weiterhin in wachsender Menge geschieht. Dazu kommt natürlich das Angebot der Terminservicestelle, welches bereits sehr gut in der Bevölkerung angenommen und genutzt wird. Ausführen würde ich zudem gern zu der von Ihnen geforderten Zusammenarbeit mit dem Zulassungsausschuss. Hier kann ich Sie nämlich etwas beruhigen, wir haben in der Tat einen guten Einblick in das Gremium und dessen Entscheidungen zu den Sonderzulassungen, denn wir sind als Ministerium immerhin Beisitzer mit Beratungsrecht, von dem wir – und das kann ich Ihnen versichern – auch in wirklich jeder Sitzung Gebrauch machen. Wir sind also schon sehr genau im Bilde, in welchen Fällen Sonderbedarfe zuerkannt werden und in welchen nicht. Natürlich basieren die Entscheidungen des Selbstverwaltungsorgans auf der Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA und der Zulassungsverordnung für Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ich weiß, dass die Entscheidungen des Gremiums nach außen manchmal schwer nachzuvollziehen wirken, ich möchte aber einmal dafür werben, den Grund für dieses Konstrukt nicht aus den Augen zu verlieren. Ein Sonderbedarf führt im Erfolgsfall zu einem Kassensitz, den es eigentlich laut Bedarfsplanung gar nicht gibt. Dazu muss entweder nachweislich ein quantitativer oder qualitativer Bedarf bestehen. Und dafür gibt es auch im Interesse der GKV-Beitragszahlenden strenge Kriterien. Ich möchte an dieser Stelle aber nicht verhehlen, dass wir das im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ursprünglich vorgesehene Vetorecht anstelle eines Beratungsrechts für richtig und wichtig halten. Damit hätten unsere Argumente noch stärkeres Gehör finden können. Leider wurde dies aus der Kabinettsbefassung entfernt, und unsere Bemühungen, dies wieder in das Gesetz aufzunehmen, haben bedauerlicherweise nicht die notwendige mehrheitliche Unterstützung vonseiten der Länderkolleg/-innen gefunden. Ich freue mich jedoch darüber, dass wir erfolgreich unseren Vorschlag eines Beratungsrechts für den Berufungsausschuss in das Gesetz mit einbringen konnten, welches wir ebenso gern wie gewissenhaft bei jeder Sitzung nutzen werden. Dies ist besonders wichtig, da innerhalb des Berufungsausschusses eine letztmögliche Entscheidung über eine Zulassung getroffen wird, bevor es eventuell zu einem Klageverfahren kommt. Erlauben Sie mir zudem noch eine kurze Randnotiz zur von Ihnen angeregten Ausweitung der Landarztquote auf die Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ich weiß, dass Sie in der CDU darin ein gewisses Allheilmittel sehen, das Sie gern für möglichst viele Berufsgruppen – zuletzt waren es die Zahnärzte – sehen würden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das waren wir, mit den Zahnärzten.) Das verkennt allerdings den Umstand, dass Studienplätze für Fachärztinnen und Fachärzte nach geltendem Recht nicht zusätzlich vergeben werden können, sondern zulasten der Hausärztinnen und Hausärzte, die wir mit dem besonderen öffentlichen Interesse als Rückgrat der ärztlichen Versorgung auch in der Fläche ja gerade besonders stärken wollen. Wenn eine Erhöhung der Vorabquote kommt, wenn wir mehr Studienplätze als Land selbst vergeben können, dann werden wir diese Diskussion gern aufnehmen. Bis dahin ist das aber keine zielführende Diskussion, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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