Simone Oldenburg
Ja, also ich denke, wir sollten keinen Weg unversucht lassen. Ihre Lösung wäre ja, wir machen es nicht, weil es Eltern geben könnte, die es liegen lassen. Alle Eltern haben eine Pflicht, ihr Kind zu fördern. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und wir haben die Pflicht, die Eltern auch daran zu erinnern. Und deswegen haben wir diese Broschüre entwickelt, damit Eltern ihre Kinder begleiten können, denn nicht alle Eltern wissen, wie man ein Kind begleitet. Das müssen sie auch gar nicht. Dafür gibt es ja uns, dafür gibt es die, die ihnen die Möglichkeiten geben können. Und wir haben es gemacht. Und wenn es so ein Erfolg ist, wir haben noch nie so viel nachgedruckt wie diese Broschüre, obwohl sie auch online zur Verfügung steht, dann können es nicht so viele Eltern sein, bei denen das dann unterm Tisch landet. Frau Wegner, Eltern haben eine Aufgabe. Sie sind Eltern, und Eltern sind auch für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder verantwortlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sebastian Ehlers, CDU) Und dieser bedeutende und wirklich schwere Übergang von der Kita in die Grundschule muss vorbereitet werden. Und so, wie eben auch die allgemeinbildende Schule auf die Berufsschule oder auf das Studium, schlicht auf das Leben vorbereitet, so machen es eben auch Kita und Kindertagespflege. Und dabei geht es nicht darum, dass die Lütten lesen können müssen, schreiben, rechnen – nein, das müssen sie alles nicht. Das ist oft sogar hinderlich, wenn sie das können, bevor sie in die Schule gehen. Aber sie sollen zählen können, Farben unterscheiden können, Buchstaben nachmalen und natürlich auch über feinmotorische Fähigkeiten verfügen, wie das Schleifebinden zum Beispiel beim Schuhe anziehen, denn ja, nicht jeder Schuh hat Klettverschlüsse. Das alles dürfen sie von zu Hause und eben auch aus dem Kindergarten gerne mitbringen. Und deshalb gibt es ja auch in Mecklenburg-Vorpommern die Bildungskonzeption für die null- bis zehnjährigen Kinder, die die Entwicklung der Kinder unter anderem in folgenden Bereichen unterstützt: in der alltagsintegrierten Sprachbildung und Kommunikation, in der sozialemotionalen Entwicklung und bei kultursensitiven Kompetenzen und im elementaren mathematischen Denken. Diese individuelle Förderung soll insbesondere Benachteiligungen entgegenwirken, die auch der Chancengerechtigkeit beim Eintritt in die Schule immer noch entgegenstehen. Darüber hinaus werden Kinder mit Entwicklungsverzögerungen zum Beispiel durch das Dortmunder Entwicklungsscreening bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gezielt gestärkt. Zudem unterstützen wir die Kinder beim Spracherwerb. Hier haben wir die Finanzierung der 148 Sprachfachkräfte und der 23 Sprachberaterinnen und Sprachberater übernommen, nachdem sich der Bund hier aus der Verantwortung gezogen hat. Allein das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet nun also die sprachliche Bildung als integralen Bestandteil des Alltages in Kindertageseinrichtungen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und auch hier können Familien beim Spracherwerb unterstützen, indem ganz einfach, laut, deutlich, richtig mit den Kindern gesprochen wird und selbstverständlich auch dadurch, dass Fehler berichtigt werden. Und Sprachförderung ist immer schon Bestandteil gewesen der Bildungskonzeption der Null- bis Zehnjährigen. Es ist nichts Neues, was jetzt in das KiföG noch mal Eingang gefunden hat. Und eine Sprachförderung müsste normalerweise auch nicht verordnet werden, sondern sie findet in allen Bereichen des täglichen Lebens bewusst oder eben auch unbewusst statt. Und für uns ist es ganz wichtig, dass die im Rahmen der alltagsintegrierten Beobachtung ein besonderes Augenmerk erfährt und wir auch beginnen mit dem „Buchstart“, mit dem Projekt „Buchstart“ für die viereinhalbjährigen Kinder, dass sie ein Buch erhalten für ihre Erzieherinnen und Erzieher und natürlich auch für die Eltern. Alle viereinhalbjährigen Kinder werden ein Buch bekommen, was auch speziell auf Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet ist, mit dem sie ihr Lesen, also sprechen lernen können, die Sprache entwickeln können mithilfe von Erziehern und von Eltern. Das haben wir uns aus Hamburg übernommen, dieses Modell. Hamburg ist damit sehr erfolgreich. Und deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, auch dieses Buch, das Projekt „Buchstart“ dann bei uns in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise einzuführen, um dann eben die Sprachentwicklung noch mal gezielter zu fördern und auch eine Handreichung für Eltern sozusagen zu geben, wie man das machen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, auch die Empfehlungen der gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft der Kultusministerkonferenz und der Jugend- und Familienkonferenz verfolgen das Ziel, den gemeinsamen Rahmen für alle Bundesländer im Bereich der frühen Bildung in Kindertageseinrichtungen zu erneuern, zum Beispiel auch durch das Erwerben sprachlicher und sozial-emotionaler Kompetenzen. Und es wird explizit dort hervorgehoben, dass Kinder ein Recht auf Bildung haben und auf das Erlernen der Bildungssprache Deutsch als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für lebenslanges Lernen. Das alles haben wir bereits jetzt in unseren Kindergärten und in der Kindertagespflege. Sicherlich gibt es immer noch weitere Verbesserungs- und Ergänzungsbedarfe, aber dafür haben wir zum Beispiel auch die Elternrechte ja mit diesem KiföG gestärkt, damit sie auch dort Einfluss nehmen können in die einzelne Schwerpunktsetzung der jeweiligen Kindertagesstätte. Wichtig ist im gesamten Bildungsleben, dass immer die Scharniere, die die einzelnen Bildungsorte miteinander verbinden, funktionieren. Und deshalb gibt es nämlich in Mecklenburg-Vorpommern schon ganz, ganz lange eine Pflicht einer Kooperationsvereinbarung. Jede Kita ist verpflichtet, mit einer Grundschule eine Kooperationsvereinbarung einzugehen. Und diese Vereinbarung wird auch mit Leben erfüllt, indem zum Beispiel die Kleinen im letzten Kindergartenjahr in der Sporthalle schon von den Großen Sport machen, indem die Erzieherinnen und Erzieher in die Schulen gehen, die zukünftigen Lehrkräfte der 1. Klasse gehen in den Kindergarten, in die Kindergärten und gucken sich dann ihre Kinder an, die sie bekommen. Und wir haben in Mecklenburg-Vorpommern seit Bildungsminister Brodkorb auch die Übergabe der Dokumentationen von den Kindergärten in die Grundschulen. Und die Eltern müssen einwilligen – das ist ja so bei Datenübermittlung –, und 95 Prozent bis 98 Prozent der Eltern willigen in diese Datenübergabe ein. Und somit kommen dann die Daten der Kinder, die Beobachtungsbögen der Kinder in die Grundschule. Und da sind wir gerade dabei, das zu verbessern, indem wir einen standardisierten Bogen erarbeiten, sodass es eben bei allen Kindern gleich ist und man schneller sehen kann, wo sind die Defizite, wo ist das, was hervorragend klappt, dass man gleich zu Beginn der Schuleingangsphase, der flexiblen Schuleingangsphase tatsächlich genau weiß, wo liegt hier der Hase im Pfeffer, wo kann noch geholfen werden, wo kann unterstützt werden und was läuft hervorragend. Und das ist etwas, was noch verbessert werden kann, weil es sehr unterschiedliche Datenübergaben gibt. Und es muss auch so sein, dass es wirklich noch mehr erfolgt, dass die Grundschulen sich auch tatsächlich vom Kindergarten alles holen, was sie haben können, denn das ist auch etwas, wo wir noch einen Bedarf haben, das zu verbessern. Da haben wir auch in unseren Rundbriefen für die Kindertagesstätten auch noch mal darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese Pflicht haben und dass sie dieser Pflicht nachkommen. Und deswegen ist es richtig, dass dort immer noch mehr gemacht werden kann, wir immer nach mehr Potenzialen suchen, die noch ausgeschöpft werden können. Und deswegen sind ja auch die Kitabereisungen, die wir vornehmen, immer sehr, sehr wichtig, um da noch mal mit den Praktikerinnen und Praktikern ins Gespräch zu kommen, wo muss noch verbessert werden, was kann hier noch gemacht werden. Also der gegenseitige Austausch. Wir haben zum Beispiel auch kleine Probestunden, die die Kinder dann – Ludwigslust-Parchim, der Landkreis macht das ganz hervorragend –, dass die Kinder dann in die Schule gehen und schon eine halbe Stunde mal gucken, wie läuft das alles, und das immer mehrmals, also auch weniger Unterricht als 45 Minuten. Aber Sie werden sich auch an die Anhörung vom KiföG erinnern. Wir haben bei der sprachlichen Förderung gesagt, die Kompetenzen müssen gestärkt werden, und in Klammern stand „sogenanntes Vorschuljahr“ und die Gewerkschaften haben uns in der Luft zerrissen für diesen Vorschlag. Sie haben gesagt, Kindergärten sind keine Schulen und Kindergärten sollen nicht verschult werden. Darum, wenn es geht, Sprache zu fördern und Grundkompetenzen zu entwickeln, das war Verschulung. Ich will es hier nur mal sagen: Sie waren alle dabei, dass das wieder rausgeflogen ist aus dem KiföG. Also, die Stärkung der Kernkompetenzen von der Grundschule bis zum Abitur und auch die Einführung des Lesebandes mit den 20 Minuten täglich für alle Klassen von 1 bis 4 tragen wirklich zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit bei. Schlicht jede einzelne Minute Bildung, jede zusätzliche Übungsstunde in Mathematik, in Deutsch sind für die Chancengerechtigkeit unerlässlich. Und erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung: Eine Weiterförderung des Bundes bei den Sprach-Kitas wäre auch sinnvoll gewesen. Das Gezerre um die Kindergrundsicherung ist nicht förderlich für Bildungsgerechtigkeit, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und es ist auch nicht förderlich ein Hickhack über die Förderung des Bundes bei der Kindertagesförderung. Das alles hilft nicht. Und da würde ich mich freuen, wenn Sie diese Aussprache auch mit Ihrer Bundespartei, mit Ihrer Bundesfraktion führen. Dann könnten wir auch noch ein bisschen mehr investieren. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
