Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mein Abitur mit dem Schwerpunktfach Deutsch gemacht und war manches Mal an der Grenze, wenn man zu gewissen Texten eine Interpretation fertigen sollte, war aber überrascht, was man alles rausholt. Sie haben mich heute mehr als beeindruckt. Aus dem Antragssatz: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass das Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge gestrichen wird“, ein allumfassender Diskussionspunkt zur Frage der Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit von Krieg – ich glaube, Kriege sind immer sinnlos, das wird keiner in diesem Hohen Hause in irgendeiner Weise in Abrede stellen –, also den ganz großen Bogen zu schlagen, finde ich beachtlich. Ich versuche es trotzdem mal einzugrenzen und würde behaupten, dass bei der Überzeugung, dass wir möglichst schnell Frieden in dieser Region uns wünschen, hier keine Dissense im Raum bestehen. Bei der Frage, in welcher Weise die Bundesrepublik Deutschland beitragen kann und in welcher Weise die Ukraine beitragen muss – so zumindest entnehme ich es zwischen Ihren Zeilen, und mein Hinweis wäre, wie stark eben auch derjenige, der den Angriff gestartet hat, nämlich die Russische Föderation, einen Beitrag leisten muss –, da würden wir wahrscheinlich die gesamten drei Tage mit zubringen und uns darüber streiten. Die Frage ist doch, ob das Bürgergeld die russische Staatsführung in irgendeiner Weise beeinflussen könnte, egal ob es da ist oder nicht, einen Angriffskrieg zu beenden. Und dann behaupte ich, nein. Zweitens, die Frage ist, ob die Menschen, die zu uns kommen, und das hatten Sie eben angedeutet, da gehen Sie im Übrigen irrig von falschen Voraussetzungen aus, ob es irgendwie um Asylgründe ginge bei Ukrainerinnen und Ukrainern, die zu uns kommen. Die Antwort ist relativ schlicht, nein. Warum? Weil es eine europäische Richtlinie gibt, die für solche Massenzustromsituationen eine besondere Rechtslage schafft. Da kommt es nicht auf einzelne Asylgründe an, sondern es kommt nur auf die Herkunft mit einem längeren Wohnhintergrund aus einer Region an, für die die Europäische Union das feststellt. Und dann sind wir eben bei keiner Situation, wo die Bundesrepublik Deutschland Einzelfallprüfungen vornimmt, sondern die Prüfung lautet lediglich: Ist jemand von seiner Wohnung, von seinem längeren Aufenthalt her in der Krisenregion beheimatet? Und wenn das der Fall ist, haben wir innerhalb der gesamten Europäischen Union die Aufnahme zu gewährleisten. Drittens, Sie hatten eine Sorge vor einer gewissen Magnetwirkung, nenne ich sie mal. Ich glaube, in anderen Bereichen wird die dann immer Push- oder Pull-Wirkung genannt. Also Ihre Sorge war, wenn die polnische Seite und andere, ebenfalls EU-Mitgliedsstaaten, die der gleichen Richtlinie unterliegen, in anderer Weise mit Ukrainerinnen und Ukrainern umgehen, führt das dazu, dass die zu uns kommen. Das klingt auch in Ihrem Text an. Wenn ich mir die aktuellen Zahlen angucke, dann sind europäische Nachbarländer, nicht in absoluten Zahlen, aber gemessen an der Bevölkerung, die sie haben, prozentual deutlich stärker Gastgeberinnen und Gastgeber von ukrainischen Schutzsuchenden, als wir es sind. Noch einmal, Deutschland leistet einen Riesenbeitrag, erst recht in absoluten Zahlen. Aber in relativen Zahlen ist die Aufnahme in anderen osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten deutlich höher. Und da, da haben Sie ja recht: Schon heute und auch vor einem Monat und vor einem halben Jahr und vor einem Jahr, die Leistungshöhe in Deutschland, weil sie sich eben an den deutschen Verbrauchskosten orientiert, (René Domke, FDP: Ja, ist doch logisch.) wenn die Leistungshöhe in Deutschland wesentlich höher war, wäre, wenn Sie recht hätten, es überraschend, dass so viele nach Polen gegangen sind oder auch in andere Nachbarstaaten. Spricht offenbar manches dafür, dass diese Fluchtbewegung eben stark von den Kriegsgeschehnissen beeinflusst sind, dass man entweder in sozialen Sphären bleibt oder möglichst nah am Heimatland, weil man zurückkehren möchte. Ich warne sehr davor, da die ganz große Neiddebatte daraus zu machen. Aber noch einmal, wichtig ist mir, es bedarf keines Asylgrundes, es geht nur um die Herkunft. Und wenn dann jemand herkommt, dann genießt er diesen Status, im Übrigen auch nicht auf Ewigkeit, sondern immer, dankenswerterweise hatten Sie es erwähnt, zeitlich befristet. Die EU hat diese Fristen allerdings zwischenzeitlich verlängert, weil, sehr bitterer Umstand, der Angriffskrieg fortdauert und damit innerhalb der Ukraine weiterhin großes Leid mit sich bringt. Meine Damen und Herren, dann klingt immer die Besserstellungsdebatte durch, und die habe ich wiederholt gehört. Und jetzt bin ich ein bisschen zu viel Jurist und ein bisschen zu wenig Politiker, um ganz an mich halten zu können. Aber ich versuche es trotzdem mal, Sie in Systematik mitzunehmen. Die Systematik ist, dass ich im Regelfall eine Einzelfallprüfung im Asylrecht brauche, auch bei Fluchtgründen. Dann kommt also jemand her und kommt in ein Verfahren, wo erst im Verfahren geklärt wird, darf er oder sie längerfristig, heißt auch nicht für Ewigkeit, längerfristig hierbleiben. Hat jemand einen Schutz- und Aufenthaltsanspruch? Und in der Phase der Prüfung werden die Beteiligten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt. Wenn das zu einem positiven Ergebnis aus Sicht des Betroffenen kommt, fallen die ebenfalls in die ganz klassischen Bürgergeld- oder Sozialhilfefinanzierungsstrukturen. In dem Moment, wo ich einen Status habe, falle ich hinein. Und jetzt kommen wir zurück zu den Ukrainerinnen und Ukrainern und zu dem, was ich gesagt habe: Die haben vom ersten Moment, wenn sie deutschen Boden betreten, an, einen Anspruch. Ein klares rechtliches Instrumentarium, das zwingend zu ihrer Befugnis führt. Ich habe also kein Prüfungsverfahren, wie in anderen Bereichen, wo ein Asylbewerberleistungsgesetz dazwischengeschaltet ist, sondern ich habe von Anbeginn einen feststehenden Anspruch, der sich sofort realisiert. Und deshalb war es sogar in sich systematisch richtig, dass die Bundesregierung und der Bundestag, ich glaube, im Mai 22, umgeschaltet haben von der zunächst auch in diesem Bereich Asylbewerberleistungsfinanzierung auf das Bürgergeld. Aber selbst, wenn man die Systematik beiseitestellt, war das der dringende Wunsch der Länder und der Kommunen. Warum? Weil die finanziellen Aufwendungen beim Asylbewerberleistungsgesetz viel stärker bei Ländern und Kommunen bleiben, als es das beim Bürgergeld der Fall ist. Und die Idee des Bundes war damals, mit einem sehr schnellen Schritt eine deutlich großzügigere, umfassendere Bundesfinanzierungsverantwortung zu übernehmen. Und deshalb ist man in dieses Bürgergeld hineingegangen. Das heißt, für die Bürgergeldzuordnung an Ukrainerinnen und Ukrainer haben wir ein Rieseninteresse. Um das mal deutlich zu sagen, allein in den letzten zwei Jahren seit dieser Umstellung hätte das für dieses Land und die Kommunen circa 120 bis 130 Millionen Euro Mehrkosten aus unseren Haushaltsmitteln, kommunal und Land, bedeutet, als die jetzige Lösung. Das kann keiner ernsthaft wollen, da zurückzuspringen. (Beifall René Domke, FDP) Zu guter Letzt … Herzlichen Dank! (Zuruf von René Domke, FDP) Zu guter Letzt geht es um die Frage, und das ist vielleicht gemeint, ob man Einzelnen es entzieht. Und jetzt will ich mal trennen. Die Bundesrepublik Deutschland, wenn wir in einer ähnlichen Situation wären – alles im Konjunktiv, und ich klopfe auf Holz, dass dieser Konjunktiv immer Konjunktiv bleiben wird –, würden wir selbstverständlich, wenn wir eine Wehrsituation hätten, mit unseren männlichen Wehrpflichtigen in gleicher Weise umgehen. Ja, um das deutlich zu sagen. Ich kann die Ukraine gut verstehen, dass jeder dort zum Dienst herangezogen wird, der für die greifbar ist. Ich sehe mich aber, offen eingestanden, auf deutscher Seite außerstande, dass wir jetzt lauter einzelne Beteiligte erst zur Musterung holen und dann deren Wehrpflicht prüfen. Das tun wir im Übrigen auch mit nahezu allen anderen Staaten, die ich vor Augen habe, nicht. Wir haben die gleichen Diskussionen auch schon für Syrien, Afghanistan gehabt. Auch da war die Diskussion, die jungen Männer mögen kämpfen gehen. Wir sind nicht die Wehreinzugsmöglichkeitenstellen oder Wehreinzugsstellen anderer Staaten. Das heißt ja nicht, wenn die Ukraine selbst Strafverfahren einleitet, dass wir nicht im Rahmen der Rechtshilfe dann tätig werden. Da habe ich bisher nichts von gehört, bin mir aber auch nicht sicher, wie man damit umginge. Aber ich halte es für extrem schwierig zu sagen, im Bürgergeldverfahren prüfen wir jetzt, ob jemand wehrpflichtig ist, ob er tatsächlich Rekrut ist. Dann, um das noch mal deutlich zu sagen, Deserteur heißt, ich war schon an der Front, ich bin schon eingezogen, im Militär Mitglied und ziehe mich daraus zurück, Fahnenflucht. Ob wir die Situation hier haben, weiß ich nicht, aber auch dafür sehe ich uns nicht in der Prüfpflicht. Und ich sehe auch nicht, dass man das im Bürgergeldanspruch in irgendeiner Weise umsetzen kann. Ich kann den moralischen Anspruch verstehen, den Sie geltend macht. Ich kann die ukrainische Seite verstehen, dass sie da sehr klar in ihrer Einschätzung ist. Wir, noch mal, als Bundesrepublik Deutschland würden in ähnlicher Situation in gleicher Weise von jedem deutschen Staatsbürger seine entsprechende Beteiligung verlangen. Aber ich sehe uns außerstande, dass wir darüber hinausgehen, solche Aufgaben zu übernehmen. Ich glaube, dass wir als Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten, genau wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten, indem wir den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus der Ukraine Schutz bieten, vor allen Dingen ganz vielen Frauen und Kindern. Aber ja, es sind auch Männer dabei, und ich maße mir nicht an zu beurteilen, wer von denen eigentlich in anderer Funktion an anderer Stelle sein müsste. Ich würde gerne mal sehr dafür werben, dass wir gemeinsam diese großartige Unterstützungsleistung, die europaweit passiert, wertschätzen. Ist ein Riesenkraftakt, auch in diesem Land, 25.000 Menschen, die sich hier aufhalten. Und, ja, das ist der letzte Punkt: Sie haben einen Punkt, der Sie umtrieb. Wir hätten gerne eine stärkere Integration in Arbeit. Die gelingt dann besser, wenn es uns gelingt, die Sprachkurse besser zu machen. Aber all das werden wir nicht im Bürgergeld lösen und nicht in diesem Antrag. – Herzlichen Dank! Ich bin gespannt auf die Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
