Hannes Damm
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich frage zum Flächenziel Windenergie im Landesplanungsgesetz. Um die Bundesvorgabe von mindestens 2,1 Prozent Windvorranggebieten auf Landesfläche Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2032 zu garantieren und damit die allgemeine Privilegierung von Windrädern im Außenbereich den, manchmal nennt man es Wildwuchs, zu verhindern, wurde kürzlich das Landesplanungsgesetz geändert. Artikel 9a Absatz 2 lautet nun: „In jeder Planungsregion nach § 12 Absatz 1 sind spätestens bis zum 31. Dezember 2027 1,4 Prozent der Regionsfläche und spätestens bis zum 31. Dezember 2032 2,1 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete auszuweisen“. Das sind die regionalen Teilflächenziele. Und weiter: „Insbesondere nach Maßgabe des Absatz 3“, heiß, wenn andere Regionen weniger ausweisen, „sind die regionalen Planungsverbände berechtigt, die Teilflächenziele zu überschreiten.“ Nach Lesart der Expert/-innen wird mit dem letzten Satz aber ein Maximalziel von 2,1 Prozent begründet. Nach einhelliger Meinung von Koalition und Regierung sollte über einen Änderungsantrag, mit dem das Wörtchen „insbesondere“ an den Anfang des Satzes gestellt wurde, die praktisch unmögliche Punktlandung auf 2,1 Prozent genau verhindert werden können. Abweichungen nach oben sollen so in bestimmten Fällen möglich sein, ohne dass eine andere Region weniger ausweist. Ich möchte Sie nach ein oder zwei Beispielen befragen, wie eine solche Überschreitung ohne einen Tauschhandel mit einer anderen Planungsregion in der Logik Ihres Gesetzes mit dem eingefügten „insbesondere“ nun möglich sein soll, und in welcher Höhe, in Hektar oder Prozent.
