Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sind die Erstaufnahmeeinrichtungen die, die das Land selbst betreibt. In dem Kontext stellen wir dann auch über Verträge sicher, dass vor Ort auf der einen Seite Sicherheit gewährleistet ist, das tun wir mit Sicherheitsfirmen, aber insbesondere die Betreuung der Menschen gewährleistet ist, und das tun wir über ein Unternehmen, das quasi wie ein Generalunternehmer die Dienstleistungen in den Einrichtungen für uns wahrnimmt. Diese Dienstleistungsverträge sind schlichte Verträge nach dem Vergaberecht, die alle fünf Jahre ausgeschrieben werden. Das passiert nicht zum ersten Mal, sondern ist auch in der Vergangenheit geschehen. Wir befinden uns in einem Vergabeverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist, von daher kann und darf ich Ihnen dazu keine Auskünfte zu Details geben. In der Sache selbst haben Sie bei solchen Vergabeverfahren immer mehrere Bewerbungen. Ich nehme aber zur Kenntnis, dass momentan alle überzeugt sind, die einen sind die, die es gut machen – das würde ich im Übrigen unterschreiben, die Malteser haben da hervorragende Arbeit geleistet –, ich kann mich aber auch an kritischere Stimmen in Einzelfällen, auch aus Organisationen, die Flüchtlinge begleiten, auch zu deren Arbeit immer mal an einzelnen Punkten erinnern. Ich bin beruhigt, dass wir heute alle überzeugt sind, deren Arbeit war da durchgängig gut. Das will ich im Übrigen ganz ausdrücklich unterschreiben. Aber im Vergabeverfahren gibt es ein Kriterium, das nennt sich Preis, und es gibt ein zweites Kriterium, das Sie sich aussuchen können, wenn Sie es als Ausschreibender wollen, das haben wir getan, indem wir gewisse Voraussetzungen in Qualität, im Konzept und so weiter fordern, und die Beteiligten sich dann dazu äußern können und ihre konzeptionellen Ideen noch vertieft vorstellen können. Beide Kriterien gehen in so eine Vergabeentscheidung ein. Das Unternehmen, das hier kritisiert wird – das nehme ich in den Medien auch wahr, und ich höre manchmal Zwischenstimmen raus, warum habt ihr die nicht gleich ausgeschlossen –, die hatten 2014 mal einen Vorfall. Wenn ich seit 2014, so offenbar der Vortrag in allen Medienlagen, 120 bis 130 Einrichtungen in Deutschland betreibe und offenbar keine weiteren Vorfälle dieser Dimension zumindest hatte, werden Sie vor keinem vergaberechtlichen Prüfungsinstrument dieser Welt durchstehen, dass Sie einen Marktteilnehmer aus dem Vergabeverfahren geworfen haben. Da bräuchten Sie eine Unzuverlässigkeit, die weit darüber hinausgeht, oder umgekehrt, 120 Einrichtungen, die in Deutschland betrieben werden, sind ein Zuverlässigkeitskriterium, das Sie schwer wegkriegen. Und das gilt dann – gülte, wenn man dieses Unternehmen dabei hätte – in Mecklenburg-Vorpommern noch mal umso stärker, weil auch hier im Lande dieses Unternehmen wiederholt schon Gemeinschaftsunterkünfte, also auf Kreis-, Landkreis- und Kreisfreier-Stadt-Ebene Betreuungen übernommen hat, im Übrigen auch mal gewonnen und wieder verloren. Also auch das Unternehmen ist dann in den Landkreisen und kreisfreien Städten bei späteren Ausschreibungen wieder unterlegen, betreibt aber nach meiner Erinnerung in Vorpommern-Greifswald zwei oder drei Einrichtungen, zum Teil seit gut 10/11 Jahren, ohne dass ich jetzt gehört hätte, dass wir dort Dauerschwierigkeiten hätten. Von daher ist das, wenn sie sich beteiligt haben, ein normaler Marktteilnehmer. Mag uns beiden nicht gefallen, aber das wird wie eine normale Marktteilnahme in die Ausschreibungen und Vergabe gegeben und dann kann ich nicht willkürlich einzelne Beteiligte rausnehmen.
