Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern – im Übrigen, glaube ich, gemeinsam in einem Gesetz verankert, in den gemeinsamen Regierungszeiten – eine Beteiligungsquote der kommunalen Familie, die nach einem sogenannten Gleichmäßigkeitsgrundsatz funktioniert. Das heißt, wenn Einnahmen steigen, profitieren alle gleichmäßig, wenn sie zurückgehen, zum Beispiel geringere Steuereinnahmen infolge von Wirtschafts-, Konjunkturschwankungen, oder aber in der jetzigen Situation, wenn sich Einwohnerzahlen nach unten korrigieren und damit einwohnerbezogene Zuweisungen für Steuern und andere Mittel der Bundesregierung sich reduzieren – die Beteiligungsquote beträgt derzeit 31,051 Prozent –, das heißt, wenn ich einen Euro weniger bekomme als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, sind die Kommunen in der Schlüsselmasse mit 31,… Cent dabei, und das gilt dann auch an dieser Stelle. Für die Jahre 2024 und 2025 haben wir allerdings Finanzausgleichsleistungen, die im Haushaltsgesetz ja fest vorgegeben sind. Und wir haben Regelungen wiederum im FAG, dass, wenn sich bei einer nachträglichen – passiert am Jahresende jeden Jahres –, bei einer nachträglichen Abrechnung erweist, dass entweder die Kommunen weniger Geld vom Land bekommen haben, weil die geplanten Einnahmen geringer waren als die wirklich erreichten, dann gibt es einen Nachschlag für die Kommunen, weil sie ja tatsächlich eigentlich hätten mehr bekommen müssen, um die 31 Prozent zu erreichen, knapp über 30 Prozent zu erreichen. Alternativ, wenn die kommunale Familie, weil wir Einnahmen geplant hatten, die aber nicht in voller Höhe erreicht worden sind auf Landesseite, also am Ende zu viel bekommen haben – der Landeshaushalt sieht eben eine gewisse Zuweisung vor, es erweist sich aber im Nachgang, dass die Einnahmen nicht in der Höhe eingetreten sind, wie zunächst erhofft und erwartet –, dann wird ebenfalls im Nachgang eine Verrechnung vorgenommen. Die Verrechnung des Flusses erfolgt also, wenn die Kommunen von uns als Land Geld bekommen, im Folgejahr, wenn ein Minus auftritt, immer im darauffolgenden Jahr, und genau diese Mechanismen würden hier auch entsprechend greifen. Was das ganz konkret ausmacht, werden Sie mit Ihren Kenntnissen aus dem Finanzausschuss offen eingestanden besser bemessen können, als ich das kann. Wir werden die entsprechenden Daten jetzt sukzessive mit dem Finanzministerium runterbrechen und dann im Übrigen, das gilt ja auch für die Ministerien, im Landeshaushalt wissen, wie wir damit umgehen. Es gibt einen zweiten Effekt auf der kommunalen Seite. Die Verteilung unter den Kommunen richtet sich ja gleichermaßen nach Köpfen, Erwachsenenköpfen und Kindern, die jeweils unterschiedliche Werte des Landes bei der Zuweisung von Mitteln über das FAG bedeuten. Auch da verändern sich Einwohnerzahlen, das heißt, auch innerhalb der kommunalen Familie, also sozusagen im Verteilungsmaßstab unter denen, werden sich Anpassungen ergeben. Die werden sich allerdings schon ab diesem Jahr auswirken, weil die Zahlungen 2024 zunächst unter Vorbehalt geleistet worden sind, dass sich die Einwohnerzahlen im Nachgang als richtig erweisen. Da wird also dann zeitnäher schon eine Korrektur stattfinden. Auch die kann ich Ihnen aber in Euro derzeit nicht benennen, sondern das wird sich erst bei entsprechenden Berechnungen möglich machen müssen.
