Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst sammeln wir die Zahlen bei den unteren oder bei den Ausländerbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte ein. In der Tat haben wir aus Afghanistan 37 und aus Syrien 34 Personen – und das ist der entscheidende Punkt, und das haben wir abgefragt –, die derzeit ausreisepflichtig sind, ohne eine Duldung zu haben. Das ist der Punkt, der uns umtreibt. Hintergrund ist, dass, wer aus Syrien und Afghanistan zu uns gelangt, in der Regel einen Aufenthaltstitel erhält, weil in beiden Ländern die Situationen verheerend sind. In Afghanistan gilt das für Frauen noch einmal noch in viel schlimmerem Maße als für Männer. Diejenigen, die also keine Möglichkeit bekommen, bei uns zu bleiben, müssen unter sehr engen Voraussetzungen irgendetwas gemacht haben, was genau das verhindert. Das sind in der Regel schwere Straftaten. Das können aber auch Intensivstraftäter sein, die einfach immer wieder vielleicht durch, in Anführungszeichen, „weniger schwere“, aber durch eine große Dichte von Straftaten auffallen. Und es könnten zu guter Letzt Gefährder sein. In dem Kontext bewegen wir uns. Das ist eigentlich der einzige Grund, warum du momentan, wenn du aus diesen beiden Herkunftsländern stammst, in Deutschland keine Aufenthaltsmöglichkeit behältst. Und genau dem vorausgehend haben wir schlicht die Zahl abgefragt. Es gibt andere Bundesländer, die haben die Zahl viel kleiner gefasst, weil das Bundesinnenministerium darüber hinaus gebeten hat, noch einmal zu sagen, wen könnte man binnen weniger Wochen abschieben, wer hat gesichert Ausweispapiere, wer sitzt nicht mehr im Vollzug, wer hat keine familiären Bindungen, wer ist gesund. Und dann haben sie weitere Kriterien aufgemacht. Diese Gruppe müssten wir herausfiltern, die wäre kleiner. Ich hätte aber gerne – und das ist im Übrigen das, was dieser Landtag zumindest auf Antrag der Regierungskoalitionsfraktionen bereits im März 2023 aufgrund des 360-Grad-Beschlusses mitbeschlossen hat – die, die durch erhebliche Straffälligkeit auffallen, die als Gefährder sich hervortun, die sind ein ganz kleiner Teil der großen Gruppe von Menschen, denen wir, glaube ich, zu Recht, bin ich überzeugt von, Schutz gewähren. Aber dieser kleine Teil macht uns gemeinsam Schwierigkeiten in der Akzeptanz, ist aber auch nicht hinnehmbar. Vor dem Hintergrund gehen wir mit dieser Gruppe um. Und ich differenziere gerne aus, wer im ersten Flieger sitzen kann und wer erst im 17. Aber diese 71 sind die, die wir derzeit im Lande haben, auf die wir die Bundesregierung an der Stelle ernst nehmend und deren Hinweise aufgreifend dann mit den kommenden Abschiebemaßnahmen gerne umgehen wollen würden. Zurzeit gibt es seitens des Bundesinnenministeriums eine Konzentration auf Afghanistan. Syrien wird offenbar noch in Verhandlungen weiterverfolgt. Bei uns sind die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, auf beide Länder bezogen, und da gehe ich davon aus, dass alle diese Beteiligten dann über die nächsten Monate und Jahre rückgeführt werden, weil das war das Ziel der Bundesregierung.
