Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schneider! Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften setzen die Landkreise und kreisfreien Städte in eigener Zuständigkeit um. Ich bin von daher nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, genau das sind die Zeitpläne, die der jeweilige Landkreis gesichert vor Augen hat. Ich kann Ihnen sagen, dass wir auf unserer Seite in der Tat über das Polizeirevier in Gadebusch seit geraumer Zeit mit dem Landkreis sprechen. Er würde gerne die Immobilie selbst, wenn ein Neubau für das Gebäude entstanden ist, der erkennbar ein bisschen Vorlaufzeit benötigen wird, dauerhaft nutzen. Und er möchte jetzt schon einen Teil des Grundstückes – da ist ein relativ großer Freiraum beziehungsweise mit, ich glaube, Garagen und Ähnlichem bebauten Bereichen – bereits vorher nutzen. An der Stelle haben wir immer deutlich gesagt, dass auch dann die polizeilichen Sicherheitsinteressen für uns die allererste Prämisse haben. Es muss weiterhin ein funktionsfähiges Revier sein. Dafür gibt es Beobachtungen und Untersuchungen des Landeskriminalamtes, wie ich dann, wenn ich eine Unterkunft deutlich dichter an das Gebäude rücke, als bisher die Bebauung dort gewesen ist, wie ich entsprechende Nachrüstungen vornehmen kann. Wir haben waldrechtliche Fragen gehabt, die gar nicht uns berührten, sondern wir nur als Bitte dem Landkreis an die Hand gegeben haben. Ich glaube, da waren verschiedene Dinge dabei. Ich habe ihn eher so verstanden, dass er sagt, in Selmsdorf war der Bürgermeister schuld und in Gadebusch das Land. Ich werbe dafür, dass seit 01.01.2023/24 neue Gemeinschaftsunterkünfte in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten entstanden sind, und nehme einfach nur überrascht zur Kenntnis, dass immer in einem Landkreis Bürgermeister und Land schuld sind, wenn es nicht klappt. Ich kann es nur sagen, an vielen anderen Stellen funktioniert es ganz gut. – Herzlichen Dank!
