Hannes Damm
Frau Präsidentin, vielen Dank, dass Sie das zugelassen haben! Ich wurde ja direkt angesprochen mit dem Thema, deswegen auch dazu meine Kurzintervention, die ja dazu dienen soll, auch kurz auf Redebeitragsinhalte einzugehen. Vielen Dank! Ich möchte nur kurz darstellen, Herr Krüger, also es fällt mir schwer, sozusagen aus den Sachen, die Sie sagen, schlau zu werden, weil das Sekretariat, das Sekretariat, das hat den Auftrag und die Pflicht, und das nehmen sie auch wahr, jedenfalls nach meiner einschlägigen Erfahrung macht das jedes Sekretariat hier des Landtags oder seiner Ausschüsse, dass nämlich Anträge, die gestellt werden, auch auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Und es kommt regelmäßig vor, dass Anträge, die eben Formfehler enthalten, nicht rechtmäßig sind, dass sie zurückgewiesen werden zur Nachbesserung. Und diese Anträge wurden zugelassen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Prüfung ausnahmsweise gab. Die wurden zugelassen und dann wurde ihnen sogar zugestimmt, und zwar von allen. Und deswegen kann ich das nicht nachvollziehen, warum Sie behaupten, dass das hier sich nicht um rechtmäßige Beweisbeschlüsse gehandelt haben soll und dass das Sekretariat eine andere Meinung hat als die von mir vorgetragene. Das Zweite – und das haben Sie auch nicht, das haben Sie auch nicht aufgelöst, das wurde auch zwischendurch noch mal von der CDU eingeworfen –, Sie haben nicht gesagt, als was wir ihn in den Ausschuss laden sollen, als einen Zeugen oder als Sachverständigen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, genau!) Sie haben gesagt, als Mensch, der mit den Unterlagen zu tun hat. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Bitte, Herr Krüger, davon steht nichts, aber auch gar nichts im Gesetz.
