Hannes Damm
Also noch mal zur Satzungsänderung und den Hinderungsgründen. Das von Ihnen ja immer so hochgehaltene und nicht einzige und allein gültige und erhabene Gutachten von Herrn Urban hat ja wie gesagt festgestellt, Auftrag dieses Hohen Hauses hier ist, die politische Meinungsbildung zu betätigen. Genau das bemühen wir hier, dieses Mittel. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Regierung handelt danach natürlich im Rechtsrahmen und schaut, wie sie die Beschlüsse des Hohen Hauses umsetzen kann. Genau das ist rechtmäßig. Und zur Kontrolle der Landesverfassung habe ich ja auch schon was gesagt. Der zweite Punkt – den haben wir natürlich auch angeführt in der Debatte, haben Sie auch ignoriert, deswegen, ich kann diese Intervention nicht so richtig ernst nehmen – ist, diese 200.000 Euro aus dem Stammkapital, ja, Landeshaushaltsordnung sagt, bei Beteiligungen mit GmbHs, übrigens auch bei Stiftungen, solange sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb potenziell betreiben können, was hier ja der Fall ist bei dieser Stiftung, und zwar unstrittig, wir kennen ja alle den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der hier betätigt worden ist, der war, aber in der Satzung ist der natürlich vorgesehen, und nur unter dieser Möglichkeit damals hat der Landtag sozusagen das auch eingebracht, konnte man diese 200.000 Euro Stammkapital aus Steuermitteln da hineingeben, weil es öffentlich beherrscht gewesen ist. Und das muss aus unserer Sicht, wenn wir die Landeshaushaltsordnung – da möchte ich Sie auch mal an den Rechtsrahmen, der hier einfach existiert, erinnern und Sie dazu aufrufen, dass Sie den auch ernst nehmen –, da muss der öffentliche Einfluss erhalten werden. Auch das wäre aus unserer Sicht hier mal die Prüfung wert. Und da weiß ich nicht, ob das passiert ist, ob das noch passieren wird. Aber unser Auftrag, wie gesagt, als Landtag ist es, die Landesverwaltung zu kontrollieren. So. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
