Christian Pegel
Meine sehr geehrten Damen und Herren, also die Ziffer 0 fehlt schon mal, und es ist ja auch sehr deutlich geworden, es geht in Wahrheit erneut um die gleiche Diskussion, täglich grüßt das Murmeltier, die wir wiederholt geführt haben. Ich erlaube mir den freundlichen Hinweis, dass ich an diesem Pult bereits im Juni letzten Jahres – im Übrigen damals noch mit großem Pressebohei begleitet – bereits darauf hingewiesen habe, in einem Tagesordnungspunkt dieses Hohen Hauses, dass wir als Landesregierung keine rechtlich verlässlichen Möglichkeiten sehen, eine Beendigung herbeizuführen. Also die Diskussion wird auch nicht das erste Mal geführt. Und noch einmal, im März war allen Beteiligten bewusst, welchen Auftrag Sie uns erteilen wollten und erteilt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zweitens würde ich gerne auf Ihre Hinweise eingehen zu sagen, wir beschließen jetzt, dass die Landesregierung bitte dafür Sorge tragen möge, dass es keine Satzungsänderung gibt. Das ist ein Einzelverfahren einer Behörde. Es gibt einen Antrag einer Stiftung, im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens an ihre Stiftungsbehörde vorzugehen. Was sie fordern, mag rechtmäßig oder rechtswidrig sein, da kann man lange drüber streiten, aber es ist zumindest die Aufforderung, dass die für die allgemeinen abstrakten Regelungen zuständige legislative Gewalt der exekutiven Gewalt sagt, und jetzt greift ihr bitte in ein einzelnes Verwaltungsverfahren mit einem gewissen Ziel ein. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir das ernsthaft tun, dann haben wir demnächst hier Beschlüsse, welche konkreten bundesimmissionsschutzrechtlichen Verfahren, zum Beispiel zu einem Windpark, bitte die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums doch positiv oder negativ bescheiden mögen, welche Höhen dort eintreten. Ich warne sehr vor jedem Eindruck, dass ein Landtag willkürliche Einflussnahmen in einzelne Verwaltungsverfahren befehlen, vorgeben oder auch nur anregen könne, und rege dringend an, das nicht zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Geben Sie nicht den Eindruck, dass wir das könnten und täten! Zu guter Letzt möchten Sie, dass die Ministerpräsidentin ein weiteres Vorstandsmitglied benennt. Ich kann die umfangreicheren Erörterungen nicht, ich hatte, glaube ich, gestern Morgen vier Fragen von zwei Fragestellerinnen und Fragestellern aus diesem Hohen Hause, bereits dargetan, ich wiederhole aber gerne noch einmal, es gibt zurzeit keine Veranlassung, ein weiteres Vorstandsmitglied zu benennen. Genau das ist nicht geboten. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Stiftung ist handlungsfähig. Ich habe gestern früh schon dargelegt, warum er nicht weiterhin Mitglied des Vorstandes ist, weder er noch der verbliebene, die verbliebenen Vorstandsmitglieder gehen nach meinem Kenntnisstand davon aus, dass, die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass der Stiftungsvorstand zwischen ein und drei Mitgliedern hat. Sie gibt ausdrücklich die Möglichkeit der Ministerpräsidentin an die Hand, ein bis drei Mitglieder zu benennen. Das heißt, sie hat eine Ermessensentscheidung, eine freie Einschätzungsprärogative, in welchem Umfang sie Mitglieder benennt. Es ist noch eine kurze „Restlaufzeit“ – und zwar in Anführungszeichen, es ist kein böse gemeintes Wort in dem Falle, die Legislatur dauert schon länger an –, ein kurzer Restverweilzeitraum des jetzigen Vorstandes vor Augen. Die Stiftung ist mit zwei Vorstandsmitgliedern vollumfänglich handlungsfähig. Es gibt keinerlei Veranlassung, an der Stelle mit einem neuen Vorstandsmitglied ein weiteres Mitglied dort hinein zu entsenden. Es gibt zumindest keine Verpflichtung. Genau die versuchen Sie jetzt zu konstruieren. Der Vorstand, davon gehen wir fest aus, wird den gesetzlichen Verpflichtungen, die ihm zivil- und öffentlichrechtlich obliegen, auch weiterhin wahrnehmen. Es gibt also auch keine Veranlassung, (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den zwei Vorstandsmitgliedern, die noch dort sind, zu unterstellen, dass sie per se sich rechtswidrig verhalten würden und man deshalb ein drittes Mitglied entsenden müsse, das jetzt wiederum seinerseits dafür Sorge trüge, dass die anderen beiden sich den Gesetzen entsprechend benehmen mögen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass beide uns das im Übrigen auch mit Entrüstung zurückweisend an die Hand gäben. Beide werden mit Sicherheit die jeweiligen zivil- und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben einen Beschluss gefasst. Wir haben uns auf den Weg gemacht, Ihren Beschluss aus dem März umzusetzen. Ich verstehe, auch im März haben Sie schon gegen den Beschluss argumentiert. Das ist politisch vollkommen legitim, ich glaube aber, dass es wenig wirksam ist, wenn man alle zwei bis drei Monate alles erneut infrage stellt, was bereits umfänglich diskutiert und beschlossen worden ist. Die Landesregierung wird sich weiterhin um die Umsetzung des Beschlusses aus der Drucksache 8/3464 dieses Landtages kümmern. Zu gut Deutsch, wir haben den Auftrag, auf Einladung der Landtagspräsidenten teilzunehmen, was wir gerne tun. Ich betone das gerne ausdrücklich erneut. Wir haben keine rechtliche Handhabe, die von Ihnen erbetenen Beendigungsbemühungen umzusetzen, auch das mit dem Beschluss, den ich eben genannt habe, hier im Landtag ausdrücklich anerkannt. Und wir gehen davon aus, dass die Überführung in die zivilgesellschaftlichen Hände dem Beschluss entspricht, entgegen Ihrer Annahme, und darüber hinaus sich so etwas in den weiteren Gesprächen auch gemeinsam als Verständigung ergeben wird und wir auf der Grundlage dann Satzungsänderungen der Stiftung haben werden, die dann wiederum die unabhängige Stiftungsaufsicht, und zwar ohne Einflussnahme eines Landtages oder anderer Teile der Landesregierung, zu entscheiden und dann gegebenenfalls zu genehmigen hat. Ich wünsche erfolgreiche erneute Debatte zum gleichen Thema. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
